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Weiberfastnacht und Krawattenabschnitt - kann man dafür angezeigt werden?

Ich bin über Karnewall in Köln und frage mich die ganze Zeit - was passiert eigentlich, wenn ich jemandem an Weiberfastnacht die Krawatte abschneide, der diese Tradition nicht kennt und mich z.B. anzeigt wegen Zersörung persönlichem Eigentums?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist "Sachbeschädigung in einem minder schweren Fall", und das Verfahren wird von der Kölner Staatsanwaltschaft in der Regel ohne Gerichtsprozess eingestellt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sachbeschädigung bleibt auch im Fasching Sachbeschädigung. Wenn der Geschädigte will, kann er einen Anzeigen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Antworten finde ich fast alle befremdlich.

    Nehmen wir mal ein anderes Beispiel. Am 1. Mai ist es davon auszugehen, dass Fenster eingeschlagen werden... dass sich Nazis und Pinkos sich gegenseitig verprügeln... und und und. Es ist wohl zu erwarten, dass man vielleicht einen auf's Deckel bekommt, wernn man raus geht... manchen macht es sicherlich spaß, gewaltig und dumm durch die Gegend amok zu laufen...heißt das, dass es weniger illegal/verboten ist, solche sachen zu machen? Ich denke eher nicht.

    Es ist also (m.E.) davon auszugehen, dass man schon dafür angezeigt werden kann... und rechtens so.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Denke nicht, das da was passieren kann. Der Brauch ist ja in allen Regionen bekannt. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein Richter gefunden wird der in diesem Fall ein ernstes Urteil sprechen wird.

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  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Er würde sicher ausgelacht...

    Kann mir auch nicht vorstellen, daß hier jemand diesen Brauch nicht kennt.

  • ---
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ach der findet dich doch eh nie wieder im Getümmel. Und du bist ja bestimmt verkleidet. Ausserdem ist er selbst schuld wenn er so ne teure Krawatte an so nem Tag in Köln trägt.

    Zusatz: Man kann den 1. Mai doch nicht mit Karneval vergleichen und man muß dran denken wo man ist. In Köln sind zum Karneval alle Gesetze "ausser Kraft". Und bei uns im Rheinland muß man zum 1. Mai auch nicht mit Sachschäden rechnen, da sind nur große Maifeuer, kontrollierte versteht sich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein kann er nicht, damit muss man rechnen. Ist ein lustiger Brauch. Und mit der Anzeige würde er zum Fasching eh nicht weit kommen die lachen den dann nur aus.

    boa was bist du denn für einer glei die Frauen schlagen, bleib du lieber zuhause wenn Fasching ist!!!!!!!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    anzeige,nur von leuten die keinen spass verstehen.

    Quelle(n): sagst du vorher deinen namen und deine anschrift bevor du die krawatte abschneidest .
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn mir so eine "Auf-Knopfdruck-fröhlich-Tuse" die Krawatte abschneiden würde, würde ich ihr direkt in die Fresse schlagen.

  • Tnschn
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Naja.. bei ner diamantbesetzten Krawatte vllt oder einer sehr teuren Designerkrawatte vllt.. aber dieses billige Zeug von diversen Kleidungsgeschäften...ich glaube nicht, das das was werden würde..

    und wer an solchen Tagen seine teuerste Krawatte anlegt ist ja wirklich selber Schuld...

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