Was weiss das Arbeitsamt von Antragstellern alles?
Ich stelle Erstantrag zum Arbeitslosengeld 2 obwohl ich schon mal bei einer Bedarfsgemeinschaft war bei meiner mutter also somit schon mal ALG 2 bezogen habe, jedoch durch eine Ausbildung BAFÖG erhalten habe und somit auch die Gelegenheit genutzt habe alleine zu ziehen (brauchte keine Genehmigung vom Arbeitsamt, da mir kein ALG 2 während BAFÖG gezahlt wurde).
Ich stelle grade ALG 2 "Erstantrag" und muss Girokonten angeben.
Ich führte und führe bis jetzt ein normales Girokonto.
Ich möchte das Girokonto nicht angeben ,nicht weil da ein vermögen oder so ist sondern jemand anders meine Miete gezahlt hat bis vor kurzen.
Kann das Arbeitsamt erfahren das ich jemals ein Bankverbindung hatte , auch wenn ich nichts denen sage?
2011-03-10T14:31:21Z
ICH WEISS DAS ICH EIN KONTO BRAUCH , ABER ICH WILL NEUE BANKVERBINDUNG BEI ANDERER BANK ERSTELLEN
Benedikt2011-03-11T05:40:33Z
Beste Antwort
die wissen mehr über uns als wir selber. aber ich würde trotzdem nach dem motto gehen -die fragen nicht,ich antworte nicht- also ist die Frage gestellt KONTO oder KONTEN. Ich weiss das sind Spitzfindigkeiten, aber die Bürokraten sind ja auch so. ABER auf keinen Fall lügen, also NEIN sagen, wenn was gefragt wird, es kommt doch heraus.
wenn das Amt die letzten Kontoauszüge verlangt, dann darfst Du nicht lügen und sagen, ich hab das Konto neu eröffnen lassen. Du musst schon die Kontobelege vorlegen.
Ansonsten niemand zwingt dich bei der Bank zu bleiben. Du hast Vertragsfreiheit.
Hauptsache Du kommst der gesetzl. vorgeschriebenen Mitwirkungspflicht nach.
Du musst jedes bestehende Konto angeben. Auch wenn du das jetzt bestehende Konto kündigst, werden sie es herausfinden. Sie werden nämlich die Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangen. Und du hast Bafög bezogen - also musstest du ein Konto haben.
Dass jemand anderes bis vor Kurzem deine Miete bezahlt hat, ist nicht weiter schlimm. Das hat keine Auswirkungen auf die Möglichkeit eines Leistungsbezuges.
Ich sehe eher ein Problem darin, dass du nicht mehr zu Hause wohnst. Wenn du unter 25 bist, zahlen die dir die Miete nur noch 6 Monate lang. Danach musst du wieder bei deiner Mutter einziehen, es sei denn du kannst Härtefall-Gründe vorlegen, warum das nicht geht. Du brauchtest keine Genehmigung um auszuziehen. Aber du wirst eine brauchen, um eine eigene Wohnung weiter behalten zu dürfen.