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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Was weiss das Arbeitsamt von Antragstellern alles?

Ich stelle Erstantrag zum Arbeitslosengeld 2 obwohl ich schon mal bei einer Bedarfsgemeinschaft war bei meiner mutter also somit schon mal ALG 2 bezogen habe, jedoch durch eine Ausbildung BAFÖG erhalten habe und somit auch die Gelegenheit genutzt habe alleine zu ziehen (brauchte keine Genehmigung vom Arbeitsamt, da mir kein ALG 2 während BAFÖG gezahlt wurde).

Ich stelle grade ALG 2 "Erstantrag" und muss Girokonten angeben.

Ich führte und führe bis jetzt ein normales Girokonto.

Ich möchte das Girokonto nicht angeben ,nicht weil da ein vermögen oder so ist sondern jemand anders meine Miete gezahlt hat bis vor kurzen.

Kann das Arbeitsamt erfahren das ich jemals ein Bankverbindung hatte , auch wenn ich nichts denen sage?

Update:

ICH WEISS DAS ICH EIN KONTO BRAUCH , ABER ICH WILL NEUE BANKVERBINDUNG BEI ANDERER BANK ERSTELLEN

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die wissen mehr über uns als wir selber. aber ich würde trotzdem nach dem motto gehen

    -die fragen nicht,ich antworte nicht-

    also ist die Frage gestellt KONTO oder KONTEN. Ich weiss das sind Spitzfindigkeiten, aber die Bürokraten sind ja auch so.

    ABER auf keinen Fall lügen, also NEIN sagen, wenn was gefragt wird, es kommt doch heraus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Arbeitsamt prüft auch deine Konten, Du bist bei der "Arge" ein Gläserner Mensch.

    2. das Amt brauch auch deine Kontodaten weil ja Geld überwiesen wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das amt erfährt alles über dich wenn nicht gleich dann später und dann gibts strafen

  • J0E11
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das erfährt das Amt. Die Anzahl dieser Kontenabfragen hat in letzter Zeit sogar stark zugenommen (Quelle: Tagespresse), sodass sich der Datenschutzbeauftragte fragt, ob das immer gerechtfertigt ist. Also geh mal davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit auch ziemlich hoch ist.

    Generell ist das aber auch in Ordnung, immerhin zahlt ja die Gemeinschaft dieses Geld (also auch Du irgendwann) und da sollten die Behörden schon sorgfältig prüfen, dass nur soviel ausgezahlt wird, wie gerechtfertigt ist, oder?

    Besten Gruß,

    JOE

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ob sie es rausfinden können, weiss ich nicht, aber wenn sie es tun, wird das sicher nicht zu deinen Gunsten ausgehen. Versteh das bitte nicht falsch, aber wenn man schon ALG II habe möchte, dann sollte man wenigstens ehrlich bleiben. Es gibt genug Menschen die sich den "arschabrackern" und von dem bisschen was sie verdienen noch Steuern zahlen, und dann kommen welche daher und fragen, wie man am besten die Arbeitsagentur bescheissen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst deine Bankverbindung ruhig angeben denn den Antrag musst du eh persönlich abgeben und dafür bekommste nen Termin.

    Wenn deine Miete bis jetzt jemand anderes bezahlt hat spielt das beim Amt keine Rolle solange du deine Miete jetzt selbst bezahlst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein muss Du nicht angeben. ABER

    wenn das Amt die letzten Kontoauszüge verlangt, dann darfst Du nicht lügen und sagen, ich hab das Konto neu eröffnen lassen. Du musst schon die Kontobelege vorlegen.

    Ansonsten niemand zwingt dich bei der Bank zu bleiben. Du hast Vertragsfreiheit.

    Hauptsache Du kommst der gesetzl. vorgeschriebenen Mitwirkungspflicht nach.

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst jedes bestehende Konto angeben. Auch wenn du das jetzt bestehende Konto kündigst, werden sie es herausfinden. Sie werden nämlich die Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangen. Und du hast Bafög bezogen - also musstest du ein Konto haben.

    Dass jemand anderes bis vor Kurzem deine Miete bezahlt hat, ist nicht weiter schlimm. Das hat keine Auswirkungen auf die Möglichkeit eines Leistungsbezuges.

    Ich sehe eher ein Problem darin, dass du nicht mehr zu Hause wohnst. Wenn du unter 25 bist, zahlen die dir die Miete nur noch 6 Monate lang. Danach musst du wieder bei deiner Mutter einziehen, es sei denn du kannst Härtefall-Gründe vorlegen, warum das nicht geht. Du brauchtest keine Genehmigung um auszuziehen. Aber du wirst eine brauchen, um eine eigene Wohnung weiter behalten zu dürfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    man kann viele Daten abrufen und dies nicht nur bei den Betroffenen ! Wenn jemand anderes die Miete gezahlt hat ist dies doch in Ordnung .

    Tip : Gebe einfach deine neue Kontonummer an und fülle deinen Antrag aus und wecke keine ,,schlafende ,, Hunde !

    Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre . Was davor war ist dann nicht mehr relevant .

    Viel Erfolg

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