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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

darf das arbeitsamt eigentlich jemanden zwingen...?

eine bescheinigung zu unterschreiben, dass er seinen arzt von der schweigepflicht entbindet?

ein neffe soll sich zwecks berufsauswahl bei der arbeitsagentur untersuchen lassen, und hat auch sämtliche unterlagen des arztes zum kopieren abegegeben.

allerdings hat er auch eine starke zahnfehlstellung an den gesamten schneidezähnen, die derzeit gerichtet wird. allerdings will der "arzt" beim arbeitsamt ihn jetzt zwingen, eine schweigepflichtentbindung an den zahnarzt zu unterschreiben.

allerdings strebt er eine lehrstelle als industriekaufmann an, die er schon mit einém ausbildungsvertrag belegen kann.

darf das amt so etwas erzwingen, und vor allen dingen, ist es wirklich so notwendig in den beruf 100% gerade zähne zu haben oder ist das wieder nur ein einschüchtern vom amt (soll ja sehr beliebt bei denen sein)

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schagalla....wenn Du nix weist, hast Du das Maul zu Halten und keine falschen Informationen auszugeben.

    Nein die AfA, kann ihn nicht Zwingen seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ist freiwillig. Was die AfA aber kann, ist ihn zum Amtsarzt zu schicken, der dann eine Untersuchung vornimmt.

    Der Amtsarzt, wird sich aber Hüten, schon bestehende Untersuchungsergebnisse oder gar Gutachten in Zweifel zu ziehen.

    "TM"

  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage ist ob er derzeit Leistungen bezieht.

    Wenn nicht, warum sollte er dann unterschreiben ?

    Was bringt das ?

    MfG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich schreibe es ungerne aber was Recht ist muss Recht bleiben!

    Mutter Schagalla hat Recht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bezieht er Leistungen muß er seiner Mitwirkungspflicht nachkommen. Macht er das nicht kann die Leistung gekürzt, ggf. sogar gestrichen werden.

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  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    die können so ziemlich alles, wenn du nicht spurst. egal ob es einen sinn hat oder nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ha, das Arbeitsamt mit seiner Beschäftigungs Therapie.

    Reagiert erst gar nicht darauf.

    Grüße Uwe

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein heikle Sache. Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I ist jeder, der Sozialleistungen beantragt, gesetzlich verpflichtet, der Auskunftserteilung durch Dritte zuzustimmen. Damit sind vor allem solche Dritte gemeint, die einer berufsrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, vor allem Ärzte.

    ABER:

    Die Auskunftspflicht des Arztes erstreckt sich nur auf die Mitteilung von medizinischen Tatsachen, die direkten Einfluss auf den Sozialleistung haben, "Schweißfüsse" als Beispiel gehören nicht dazu. Ebenso sehe ich es sehr kritisch, warum die Arbeitsagentur überhaupt noch Untersuchungen will. Der Sohn hat doch schon einen Ausbildungsvertrag in der Tasche, welche Gründe gäbe es da noch für eine Schweigepflichtentbindung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zwingen kann das Arbeitsamt Ihren Neffen dazu nicht, dennoch ist es möglich das ein Teil der Leistungen evtl. auch die komplette Leistung des Arbeitsamtes bis zum Ausbildungsbeginn eingestellt wird. Hier ist es abzuwägen was evtl. besser ist.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Frau Holle hat Recht. Zwingen kann man ihn nicht, allerdings muss er bei einer Weigerung die Konsequenzen tragen. Man kann ihm die Mittel kürzen, wenn er aufgrund des unvollständigen Gesundheitsstatus nicht oder nur eingeschränkt vermittelt werden kann.

  • Ich verstehe das jetzt nicht ganz. Wenn dein Neffe bereits einen Ausbildungsvertrag hat und keine Leistungen von Amt bezieht, warum sollten die ihn dazu zwingen wollen ???

    Die Zahnfehlstellung wird bereits gerichtet, dann ist deine Frage, ob in einem Beruf gerade Zähne so wichtig sind, hinfällig.

    Im Zweifelsfalle, sollte er doch Leistungen vom Amt beziehen und wenn es mit der Ausbildung doch nichts wird, würde ich einen Anwalt fragen.

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