Ist eine Auszahlung der Rücklagen bei Eigentumswohnungen möglich und wenn ja wie müßte man vorgehen. Angenommen ein Hausverwalter sammelt nur Rücklagen ein und lässt aber am Haus nichts machen oder es ist nichts zu machen am Haus kann man dann die teilweise Rückzahlung der Rücklagen vom Hausverwalter fordern z.B. mit Mehrheitsbeschluss bei der Eigentümerversammlung
?2011-01-27T02:54:27Z
Beste Antwort
Rücklagen sind für reparaturen gedacht und für instandhaltung.Eine Auszahlung ist nicht möglich selbst wenn du die Wohnung verkaufst nicht.Aber die Hausverwaltung ist verpflichtet 1 mal im Jahr einen Rechenschaftsbericht den Eigentümern vor zu legen und rede und Antwort zustehen wie viel Geld da ist und wie viel Geld ausgeben wurde und für was und das alles Schriftlich.Die Eigentümer bestimmen auch bei Abstimmung einer Versammlung was am Haus gemacht wird und nicht der Hausverwalter,der Hausverwalter führt nur den Auftrag aus sprich kümmert sich um Abrechnung und Firmen.
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Tom Schweiger hat recht und alles wichtige gesagt.
Ergänzen möchte ich noch:
Wenn keine Reparaturen anstehen und in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind, kann event. darüber abgestimmt werden die Höhe der monatlichen Zahlungen in den Rücklagentopf zu reduzieren. Haben wir damals so gemacht.