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Carlo
Lv 4
Carlo fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Auszahlung Pflichtanteil?

Hallo.

Meine Eltern haben ein Haus, mein Vater ist kürzlich verstorben und ich habe zwei Schwestern.

Meine Schwester fordert nun ihren Pflichtanteil zur Auszahlung. Welchen Anspruch hat sie?

Kann meine Mutter mir und der anderen Schwester das Haus für je einen symbolischen Euro verkaufen, damit die Schwester beim Tod der Mutter nicht auch noch erbt?

Kann sie von der Mutter wegen dem jetzigen Verhalten enterbt werden?

Vielen Dank!

6 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1.) Selbst wenn es ein Testament gibt, welches die Mutter als Alleinige Erbin einsetzt ändert das nichts am Pflichtteil! Den bekommt man immer, wenn man darauf besteht. Die meisten Kinder verzichten nur darauf zum Wohle ihres verbliebenden Elternteils. So war es jedenfalls bei meinen Eltern und ihren Vätern, die beide gestorben sind leider. Die Schwester hat ein Anrecht auf die Hälfte des gesetzlichen Erbes: Normalerweise, bei gesetzlicher Erbfolge, hätte deine Mutter die Hälfte bekommen und ihr Kinder vom Rest jeweils 1/3.

    Und von "ihrem" Drittel bekommt die Schwester die Hälfte als Pflichtteil. Also bei 100€ wären 50 für die Mutter, 16,6 für jedes Kind als gesetzlicher Teil. Der Pflichtteil umfasst aber nur die Hälfte vom gesetzlichen Teil, also würde die Schwester von den 100 nur 8,3 bekommen.

    2.) Deine Mutter kann euch das Haus sogar schenken. Einzige Vorraussetzung: Sie muss danach noch 10 Jahre leben! Ansonsten wird dieses Geschenk auf das Erbe angerechnet (oder auch beim Sozialamt, falls sie mal ein Pflegefall werden sollte, was ich ihr nicht wünsche). Wenn sie es euch verkauft und innerhalb der nächsten 10 Jahre stirbt, würde das Haus mit seinem Wert dem Erbe zugerechnet, nicht mit seinem Erlös. Ganz einfach, eben damit niemand betuppt werden kann. Ein symbolischer Euro würde also nichts bringen. Es muss schon ein annähernd realistischer Preis gezahlt werden.

    Oder, wie gesagt, sie macht einfach noch 10 Jahre, dann ist alles in Butter. Ist doch ein netter Anreiz für sie ;-)

    3.) Nein, enterbt werden kann man nur bei groben Fehlverhalten. Auf seinem Pflichtteil zu bestehen ist keines. Das ist ein gesetzliches Recht.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Pflichtteilsanspruch besteht immer und Deine Schwester kann darauf bestehen, ihn ausgezahlt zu bekommen.Damit sind ihre Erbansprüche allerdings abgegolten und sie kann sich beim Tod der Mutter später nicht noch einmal auf die gesetzliche Erbfolge berufen.

    Das Haus für einen symbolischen Euro zu verkaufen ändert nichts an der Höhe des Anspruchs für Deine Schwester. Massgebend ist der Wert zum Zeitpunkt des Erbeintritts, also beim Tod des Vaters. Wenn Deine Mutter das Haus weit unter Wert vertickt, muss sie zusehen, wie sie den Anspruch Deiner Schwester befriedigen kann. Ich glaube auch kaum, dass ein Notar bei dieser Mauschelei mitmachen würde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Git es ein Testament wonach Mutter Alleinerbin ist, gibts ertmal für die Schwester und auch für die anderen Geschwister nichts.

    Wenn es kein Testament gibt, wonach Eure Mutter Alleinerbin ist, dann sitzt Deine Schwester aufgrund gesetzlicher Erbfolge tatsächlich am längeren Hebel:

    Mal angenommen das Haus ist 400.000,00 € wert, erhält Deine Mutter 1/2 = 200.000,00 €, 3 Geschwister teilen sich die verbleibenden 200TEURO, also für jeden rd. 67.000,00 €.

    Den müßt ihr Eurer Schwester , wenn sie es verlangt, in bar auszahlen. Habt ihr das Geld nicht, kann sie die Hütte zwangsversteigern lassen, um so an ihren Erbteil zu kommen und ihr könnt nichts dagegen tun. Von wegen enterben. Es ist ihr Erbteil und nicht etwa ein Pflichtteil.

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    deine schwester hat anspruch auf die auszahlung ihres pflichtanteiles.

    da könnt ihr nichts dagegen tun.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann sich auszahlen lassen, allerdings hat sie dann nicht mehr zu sagen was mit dem Haus passiert.

    Quelle(n): ich
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Pflichtteil erhält sie unter den normalen Umständen immer. Es ist ja nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das sollte deine Mutter Deiner Schwester klarmachen. Sie hat aber einen Anspruch darauf und kann verlangen, dass das Haus verkauft (zwangsversteigert) wird, damit sie ihr Geld erhält. Du kannst das Geld ihr ausbezahlen und erhältst dann einen größeren Erbanspruch.

    Komplett enterbt kann sie nicht werden.

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