Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Hab ich ein Recht auf sofortige Auszahlung der Überstunden?
Hallo Ihr Lieben,
ich arbeite seit über 15 Jahren in ein und der selben Firma, habe mir nur sehr sehr selten meine Überstunden auszahlen lassen, stattdessen mit Freizeit ausgeglichen. Zur Zeit bin ich in Elternzeit und habe bei meinem Arbeitgeber noch 130 Überstunden aufstehen, die aber bis zu meinem Wiedereintritt nach den 3 Jahren Elternzeit laut Gesetz verfallen sein werden. Da ich die Stunden zur Zeit ja nicht mit Freizeit ausgleichen kann, habe ich Ihn schriftlich gebeten mir die Stunden auszuzahlen und sogar eine Aufstellung beigefügt. Als Antwort kam, dass erst eine Prüfung vorgenommen wird und kurze Zeit später kam ein Brief vom Anwalt in dem Stand : "Nach Durchsicht der Unterlagen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Überstundenvergütung, soweit Sie von Ihnen begehrt wird, von unserer Mandantin nicht nachvollzogen werden kann ... im Übrigen dürfte der Anspruch aber auch nicht fällig sein" ... Das soll wohl soviel heißen, er will nicht zahlen ... geht das? Ich meine es gibt ja schließlich einen Tarifvertrag der so etwas regelt. Die Stunden sind datentechnisch erfasst und können jederzeit aufgerufen werden.
Vorab schon mal Danke für Eure Ratschläge.
Die Überstunden sind angefallen, weil mein Chef sich zuviel Zeit gelassen hat eine Schwangerschaftsvertretung für mich zu suchen und ich daher nur vier Wochen Zeit hatte eine junge Frau in meinen kompletten Arbeitsbereich einzuarbeiten. Ich hab die Stunden bestimmt nicht zum Spaß abgeleistet.
9 Antworten
- veit56211deLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn es mit der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat abgeklärt ist dann werden die Überstunden bezahlt.
Allerdings muß die Firma diese Überstunden genehmigt haben.
Im Einzelhandel, besonders bei Discountern und SB-Warenhäuser haben die Angestellten zwar einen 37,5 Stunden Wochenvertrag, es wird aber verlangt das sie 50-70 Stunden ohne Bezahlung von Überstunden ableisten.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ãberstunden müssen von einem, dem das Direktionsrecht obliegt, meistens der Chef, angeordnet sein und/oder betriebsbedingt zwingend notwendig. Wer dann als Arbeitnehmer Ãberstunden ausgezahlt bekommen möchte oder diese in Freizeit abgelten will muà natürlich jede einzelne Stunde auf Verlangen des Arbeitnehmers hin als angeordnet und/oder betrieb notwendig beweisen. Sonst könnte ja jeder Arbeitnehmer, an Tagen an denen er nichts Besseres zu tun hat, jeden Tag 2-3 Stunden im Betrieb arbeiten und dann nach einigen Monaten dem verblüfften Chef die Rechnung aufmachen.
Wenn es keinen Streit über die angefallenen Ãberstunden gibt, er nur nicht zahlen möchte, könnte ein Kompromià doch so aussehen, daà er auf die Einrede der Verjährung verzichtet und Du nach Ende der Elternzeit dann diese Ãberstunden in Freizeit abgelten kannst, diese dann also nicht verfallen sind.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein kurzes Schreiben zurück:
"Leider lässt Ihr Schreiben vom xxxx jegliche tragfähige und juristisch nachvollziehbare Begründung vermissen; ich nehme an, es wurde von Ihrem Lehrmädchen verfasst und Ihnen untergeschoben.
Bitte raten Sie Ihrer Mandantschaft zur unverzüglichen Regelung dieser Angelegenheit in meinem Sinne, andernfalls wird von mir der Rechtsweg beschritten. Ich setze hiermit eine angemessene Frist von einer Woche.
MfG
xxxxx"
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn es für deine Erbrachten Stunden ein Nachweis z.B. Stempeluhr oder Zeugen gibt, dann bist du völlig im Recht! Da würde ich mich auch nicht auf irgendeinen Vergleich einlassen.
2. Du musst deinen Arbeitgeber schriftlich auffordern den geschuldeten Betrag zu überweisen (vergiss nicht die 5% über dem Basiszissatz) mit rein zu nehmen.
Sobald er in Verzug ist, muss dann schlieÃlich auch deinen Rechtsanwalt bezahlen.
In Verzug setzt du in wenn du im eine Schriftliche Frist erteilst z. B.
"Bitte zahlen Sie den ausstehenden Betrag bis zum 30.07.2009"
Erst dann ist es Verzug! Solltest du schon vorher einen Anwalt einschalten so musst du die Anwaltskosten Tragen! (§§ 284, 268, 288 BGB)
Wünsche dir viel Erfolg
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, natürlich hast du eine Recht dazu.
Zeig zunächst deinem Arbeitsgeber deine Beweise und wenn er immer nicht mir dem Geld raurücken möchte,
Besorg dir einen Anwalt und geb ihm Beweise, dass du wirklich Ãberstunden gemacht hast.
Danach wird vor Gericht entschieden.
Aber guck noch mal in deinen Vertag den du vorher angeschlossen hast (mit deinem Arbeitsgeber).
- AndreLv 6vor 1 Jahrzehnt
das der gleich mit einem anwalt kommt,läÃt daraus schlieÃen das der AG vor hat dir das geld nicht zu geben.
wenn du in der gewrkschaft bist oder eine rechtsschutzversicherung einschlieÃlich beruf ,dann sofort einen anwalt einschalten .
- waschiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn es einen Tarifvertrag gibt, der so etwas regelt, sollte dieser auch angewendet werden. Was steht denn da drin?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Red noch mal mit dem Chef, dann lass den Anwalt reden und dann geht es zum Arbeitsgericht. man wird dir einen Vergleich anbieten.
Gruss ja du hast Recht, wenn du die Std. nachweisen kannst.