Wenn ich bei ner Polizeikontrolle den Schnelldrogentest ablehne, kann die mich dann ohne weitere Gründe.....?

zur Blutabnahme zwingen?
Ich habe noch nie Drogen genommen, allerdings weiß ich daß es bereits genügt durch passive Aufnahme, auf Parties oder Festivals, von Cannabis die Nachweisgrenze zu brechen, was auch zur Wegnahme des Führerscheins führen kann.
Vor nem Alctest, hab ich keine Angst, aber nen Drogentest, wenn da nur ein bißchen drinne is, is man zwar nich bekifft, aber kann Ärger mit der Polizei kriegen, auch noch paar Tage später, weil sich der Nachweisstoff so langsam abbaut.
Wenn ich also den Schnelldrogentest ablehne, reicht dann die subjektive Meinung der Polizei aus, daß ich wie ein Junkie aussehe (was schon oft vorgekommen is, wegen langer Haare) oda müssen die erstmal Drogenzeug bei mir im Auto finden (was ich ne habe) bevor die mich zur Blutabnahme zwingen können?

2011-01-10T05:11:48Z

ich hab nicht nur lange haare, worüber viele leute vorurteilhaft drüber denken, ich hab dazu noch übergroße augen, weshalb die pupillen zwar nicht größer werden, was viele leute aber irrtümlicherweise so einordnen daß ich deswegen unter drogen stehe

2011-01-10T05:13:59Z

wenn ich kein zeug zum konsum von drogen im auto habe was ist dann ein berechtigter verdacht, außer daß ich lange haare habe (vorurteil) und erst 19 jahre alt bin?

Stefan H2011-01-10T22:35:22Z

Beste Antwort

Wenn die Polizei einen begründetetn Verdacht hat, kann eine Blutagnahme erzwungen werden. Es kommt dabei NICHT auf die subjektive Meinung des Polizisten an.

In der Regel werden erst ein paar einfache Test vor Ort bei der Kontraolle gemacht. Geben die den Anlass, dass ein möglicher Missbrauch durch Drogen vorliegt, wird i.d.R. der Drogenschnelltest angeboten (Freiwillig). Wird dieser Abgelehnt, wird ein erweiteter Verdacht begründet und somit eine Blutabnahme fällig!

Grundsätzlich hast du nach Artikel 2 GG ein Recht auf persönliche Unversehrtheit. Diese kann abe rdurch Gesetz eingeschränkt werden. (z.B. § 81a Strafprozessordnung)
http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html




In diesem Sinne....

aus Ehrfahrung schlau2011-01-12T14:08:55Z

Frage mich auf was für Parties Du gehst.

Anonym2011-01-11T18:33:04Z

ja

Anonym2011-01-10T18:16:52Z

Ein Drogentest wird erst vorgeschlagen, sollten Ausfallserscheinungen bei dem Probanden auftreten. Also erweiterte Pupillen u.s.w, ergo "konkludente" Gründe einen Test zu verlangen.

Nach neuster Rechtsprechung (BGH) ist es nur noch erlaubt, eine Blutprobe zu ziehen, wenn eine richterliche Verfügung vorliegt.

Du kannst also das Angebot ablehnen, sollte sich dann bei einer erzwungen Maßnahme rausstellen, das du Drogenfrei warst, Anzeige gegen die Polizei wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung.


"TM"

Harald M2011-01-10T17:34:03Z

Wenn Du noch nie Drogen genommen hast ist ja gut. Wenn die Polizei einen Verdacht hat, sind sie zur Kontrolle berechtigt. Lehnst Du die Kontrolle ab, machst Du Dich erst mal richtig verdächtig. Also warum den Schnelltest ablehnen?

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