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Wenn ich bei ner Polizeikontrolle den Schnelldrogentest ablehne, kann die mich dann ohne weitere Gründe.....?
zur Blutabnahme zwingen?
Ich habe noch nie Drogen genommen, allerdings weiß ich daß es bereits genügt durch passive Aufnahme, auf Parties oder Festivals, von Cannabis die Nachweisgrenze zu brechen, was auch zur Wegnahme des Führerscheins führen kann.
Vor nem Alctest, hab ich keine Angst, aber nen Drogentest, wenn da nur ein bißchen drinne is, is man zwar nich bekifft, aber kann Ärger mit der Polizei kriegen, auch noch paar Tage später, weil sich der Nachweisstoff so langsam abbaut.
Wenn ich also den Schnelldrogentest ablehne, reicht dann die subjektive Meinung der Polizei aus, daß ich wie ein Junkie aussehe (was schon oft vorgekommen is, wegen langer Haare) oda müssen die erstmal Drogenzeug bei mir im Auto finden (was ich ne habe) bevor die mich zur Blutabnahme zwingen können?
ich hab nicht nur lange haare, worüber viele leute vorurteilhaft drüber denken, ich hab dazu noch übergroße augen, weshalb die pupillen zwar nicht größer werden, was viele leute aber irrtümlicherweise so einordnen daß ich deswegen unter drogen stehe
wenn ich kein zeug zum konsum von drogen im auto habe was ist dann ein berechtigter verdacht, außer daß ich lange haare habe (vorurteil) und erst 19 jahre alt bin?
14 Antworten
- Stefan HLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn die Polizei einen begründetetn Verdacht hat, kann eine Blutagnahme erzwungen werden. Es kommt dabei NICHT auf die subjektive Meinung des Polizisten an.
In der Regel werden erst ein paar einfache Test vor Ort bei der Kontraolle gemacht. Geben die den Anlass, dass ein möglicher Missbrauch durch Drogen vorliegt, wird i.d.R. der Drogenschnelltest angeboten (Freiwillig). Wird dieser Abgelehnt, wird ein erweiteter Verdacht begründet und somit eine Blutabnahme fällig!
Grundsätzlich hast du nach Artikel 2 GG ein Recht auf persönliche Unversehrtheit. Diese kann abe rdurch Gesetz eingeschränkt werden. (z.B. § 81a Strafprozessordnung)
http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
In diesem Sinne....
- cent06333Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja, man kann dich dann zu einer Blutabnahme zwingen.
Ist bei dem Verdacht schon möglich.
Genau das selber wie , wenn jemand eine Alc Kontrolle verweigert, dann zwingen die ja einen auch.
- Thomas KLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Polizei einen Alkohol oder Drogentest von dir will bekommt sie ihn auch oder du fährst nicht weiter.Mehr ist dazu nicht zu sagen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
die können dich sogar in handschellen ins auto packen und mitnehmen, wehrst du dich ist es wiederstand gegen die staatsgewalt. du kannst allerdings sofort einen anwalt verlangen, bevor der eintrifft dürfen sie dir kein blut gegen deinen willen abnehmen.
genaugenommen: eine blutabnahme ist ein eingriff in deine körperhöhle, das bedeutet eine operation im kleinsten sinne und einer operation musst immer zustimmen, es sei denn sie haben dich entmündigt.
klingt alles weit her geholt, ist aber so. die schüchtern dich ein und machen was sie wollen, denn es wehrt sich kaum einer dagegen...
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- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
wenn Du den Schnelltest ablehnst und die Polizisten einen begründeten Verdacht haben, dann werden sie Dich zur Blutprobe mitnehmen. Für diese brauchen sie in der Regel eine richterliche Anordnung, aber die bekommen sie auch. Danach wird einem normalerweise für 24 Std. die Weiterfahrt untersagt.
Für den Verdacht reichen verengte Pupillen, Zittern oder sonstige Ausfallerscheinungen aus, auch wenn die vielleicht auf andere Ursachen zurückzuführen sind.
Generell ist es daher klüger, einen Schnelltest nicht abzulehnen, wenn man weià dass nichts gefunden wird (auch wenn die Tests fehlerhaft sein können). Wenn aber Abbaustoffe gefunden würden, dann sollte man den Test nicht machen.
- vor 1 Jahrzehnt
Warum selber das Leben schwer machen ?! Der Schnelltest tut nicht weh ! Aber eine Blutentnahme ist doch wohl aufwendiger (und manch einer mag kein Blut sehen) !
Wenn die Beamten also einen berechtigten Verdacht haben können sie dich zwangsweise (durch einen Arzt) dazu bringen.
- vor 1 Jahrzehnt
1. muss von der Polizei aus begründeter verdacht da sein das sie dich testen dürfen zb vergröÃerte Pupillen etc.
2. Ja sie dürfen bzw müssen dich sogar mitnehmen wenn du den schnell test ablehnst. Falls der schnelltest gegen dich aussagt ist das noch nicht das ende du kannst drauf bestehen Blutabnahme zu lassen damit der verdacht abfällt durch den blutest lässt sich nämlich mehr sagen als ob die person mit drogen in kontakt gekommen ist.
zb. wie häufig drogen konsumiert werden oder ob der schnell test falsch war.
ich würde dir abraten dich gegen die polizei zu wehren den das führt zu misstrauen und handelt dir mehr probleme ein^^
MFG Manuel
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Drogentest wird erst vorgeschlagen, sollten Ausfallserscheinungen bei dem Probanden auftreten. Also erweiterte Pupillen u.s.w, ergo "konkludente" Gründe einen Test zu verlangen.
Nach neuster Rechtsprechung (BGH) ist es nur noch erlaubt, eine Blutprobe zu ziehen, wenn eine richterliche Verfügung vorliegt.
Du kannst also das Angebot ablehnen, sollte sich dann bei einer erzwungen MaÃnahme rausstellen, das du Drogenfrei warst, Anzeige gegen die Polizei wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung.
"TM"
- Harald MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du noch nie Drogen genommen hast ist ja gut. Wenn die Polizei einen Verdacht hat, sind sie zur Kontrolle berechtigt. Lehnst Du die Kontrolle ab, machst Du Dich erst mal richtig verdächtig. Also warum den Schnelltest ablehnen?
- HermannLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich hab vor kurzen in unserer Tageszeitung gelesen, das die Polizei nur noch Blut abzapfen darf, wenn dies ein Richter genehmigt hat.Das bezog sich hierbei auf Alkohlkonsum.Ich nehme mal an, das dies auch bei Drogenverdacht gilt.Wenn du dich weigerst, dann müssten sie dich über die Konsequenzen aufklären.
Wenn du keinen Alkohol oder Drogen konsumiert hast, dann kannst du sie ja danach sogar wegen Körperverletzung verklagen.Den Blutentnahme ohne Einwilligung ist Körperverletzung.(Musst aber das Land verklagen, den Polizisten kannst nicht belangen).
Was dann am Ende raus kommt ist wieder was anderes.
PS: Der Zeitungsartikel bezog sich hier auf Blut abzapfen in Bayern.Wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, weià ich nicht.