Hätte ich zur Lösung etwas beitragen können oder bin ich selbst das Problem?
Heute kam eine Studentin zu mir, die für die Pflege ihrer kranken Mutter für zwei Semester beurlaubt werden wollte. Nun habe ich ihr erklären müssen, dass man nur beurlaubt werden kann, wenn es für das Studium relevant ist. Und da die kranke Mutter mit dem Studium nun mal nichts zu tun hat kann ich ihr die Beurlaubung nicht genehmigen. Dass ich außerdem kein Ermessen bei den Gründen habe weil sie im Gesetz klar definiert sind, hat sie nicht eingesehen, obwohl ich ihr die Stelle im Gesetz gezeigt und erklärt habe.
Was hätte ich denn bitte noch tun können?
@chbinich: Was du da gefunden hast sind die im Gesetz genannten Gründe, welche mir geläufig sind. Mit dem Dienst ist hier Wehr- oder Zivildienst gemeint, es gibt ein Urteil dazu. Ansonsten Stimme ich dir zu hätte ich die Pflege die Mutter wahrscheinlich als Dienst gewertet. Und selbst wenn, was hat das mit dem Studium zu tun? du siehst: ich steckte fest. Trotzdem danke für den Versuch.
@chbinich & Anette: Was ihr da gefunden habt sind die im Gesetz genannten Gründe, welche mir geläufig sind. Mit dem Dienst ist hier Wehr- oder Zivildienst gemeint, es gibt ein Urteil dazu. Ansonsten Stimme ich euch zu hätte ich die Pflege die Mutter wahrscheinlich als Dienst gewertet. Und selbst wenn, was hat das mit dem Studium zu tun? ihr seht: ich steckte fest. Trotzdem danke für den Versuch.