Hätte ich zur Lösung etwas beitragen können oder bin ich selbst das Problem?

Heute kam eine Studentin zu mir, die für die Pflege ihrer kranken Mutter für zwei Semester beurlaubt werden wollte. Nun habe ich ihr erklären müssen, dass man nur beurlaubt werden kann, wenn es für das Studium relevant ist. Und da die kranke Mutter mit dem Studium nun mal nichts zu tun hat kann ich ihr die Beurlaubung nicht genehmigen. Dass ich außerdem kein Ermessen bei den Gründen habe weil sie im Gesetz klar definiert sind, hat sie nicht eingesehen, obwohl ich ihr die Stelle im Gesetz gezeigt und erklärt habe.

Was hätte ich denn bitte noch tun können?

2010-05-28T06:15:24Z

@chbinich: Was du da gefunden hast sind die im Gesetz genannten Gründe, welche mir geläufig sind. Mit dem Dienst ist hier Wehr- oder Zivildienst gemeint, es gibt ein Urteil dazu. Ansonsten Stimme ich dir zu hätte ich die Pflege die Mutter wahrscheinlich als Dienst gewertet. Und selbst wenn, was hat das mit dem Studium zu tun? du siehst: ich steckte fest. Trotzdem danke für den Versuch.

2010-05-28T06:17:17Z

@chbinich & Anette: Was ihr da gefunden habt sind die im Gesetz genannten Gründe, welche mir geläufig sind. Mit dem Dienst ist hier Wehr- oder Zivildienst gemeint, es gibt ein Urteil dazu. Ansonsten Stimme ich euch zu hätte ich die Pflege die Mutter wahrscheinlich als Dienst gewertet. Und selbst wenn, was hat das mit dem Studium zu tun? ihr seht: ich steckte fest. Trotzdem danke für den Versuch.

Darjeeling2010-05-28T13:23:39Z

Beste Antwort

Gar nichts mehr ... du hast getan, was du innerhalb deiner Möglichkeiten konntest.

Ich habe hier schon öfters gemerkt, dass Leute einfach nicht einsehen wollen, dass man an das Gesetz gebunden ist. Es ist eben keine private Firma, die nach Gutdünken handeln kann.

Merke ich sehr oft in der Rubrik Schule.

Es gibt in deinem Fall eben keine andere Möglichkeit sich beurlauben zu lassen. Da muss die Studentin eine andere Lösung finden.

Kann mir sehr gut vorstellen, dass dir das leid tut. Aber du kannst nicht anders handeln.

Schließlich musst du ja auch alle gleich behandeln und wenn du eine Ausnahme zulässt, wollen andere das dann auch.

Anonym2010-05-28T22:23:08Z

Na ja, wenn man wegen "Zivildienst" vom Studium beurlaubt werden kann, dann soll die Studentin eben ein "freiwilliges soziales Jahr" beantragen und in dieser Zeit "freiwillig" ihre Mutter pflegen. Was für Männer der Zivildienst ist, ist für Frauen eben das FSJ. Das ist zwar nicht so gut bezahlt wie der Zivildienst, ist diesem ansonsten aber rechtlich gleichgestellt.

?2010-05-28T07:34:18Z

Dass Du Dich hinter Gesetzen versteckst, hilft ihr ja wohl nicht wirklich... wenn Du helfen wolltest, hättest Du ganz sicher nicht einfach das Gesetz rausgesucht. Du machst es Dir einfach, dann steh auch dazu.

Anonym2010-05-28T06:10:01Z

Natürlich kannst du nichts dafür. Andererseits haben wie in Deutschland zuviele Beamte die sich stur an die Buchstaben des Gesetzes halten, statt es auch mal ein wenig zu biegen. Womit ich nicht sagen will daß du Beamter bist.
Aber würde es wirklich jemanden interessieren, warum sie frei haben will ? Wenn ja - da wird sich doch etwas finden lassen daß mit dem Studium zu tun hat...

Juana2010-05-28T06:06:45Z

Sie fragen, ob sie denn ganz sicher ist, dass keine anderen Gründe vorliegen. Eventuell hat sie durch die Pflege ein Burnout-Syndrom und muss länger krankgeschrieben werden??

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