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Hätte ich zur Lösung etwas beitragen können oder bin ich selbst das Problem?

Heute kam eine Studentin zu mir, die für die Pflege ihrer kranken Mutter für zwei Semester beurlaubt werden wollte. Nun habe ich ihr erklären müssen, dass man nur beurlaubt werden kann, wenn es für das Studium relevant ist. Und da die kranke Mutter mit dem Studium nun mal nichts zu tun hat kann ich ihr die Beurlaubung nicht genehmigen. Dass ich außerdem kein Ermessen bei den Gründen habe weil sie im Gesetz klar definiert sind, hat sie nicht eingesehen, obwohl ich ihr die Stelle im Gesetz gezeigt und erklärt habe.

Was hätte ich denn bitte noch tun können?

Update:

@chbinich: Was du da gefunden hast sind die im Gesetz genannten Gründe, welche mir geläufig sind. Mit dem Dienst ist hier Wehr- oder Zivildienst gemeint, es gibt ein Urteil dazu. Ansonsten Stimme ich dir zu hätte ich die Pflege die Mutter wahrscheinlich als Dienst gewertet. Und selbst wenn, was hat das mit dem Studium zu tun? du siehst: ich steckte fest. Trotzdem danke für den Versuch.

Update 2:

@chbinich & Anette: Was ihr da gefunden habt sind die im Gesetz genannten Gründe, welche mir geläufig sind. Mit dem Dienst ist hier Wehr- oder Zivildienst gemeint, es gibt ein Urteil dazu. Ansonsten Stimme ich euch zu hätte ich die Pflege die Mutter wahrscheinlich als Dienst gewertet. Und selbst wenn, was hat das mit dem Studium zu tun? ihr seht: ich steckte fest. Trotzdem danke für den Versuch.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gar nichts mehr ... du hast getan, was du innerhalb deiner Möglichkeiten konntest.

    Ich habe hier schon öfters gemerkt, dass Leute einfach nicht einsehen wollen, dass man an das Gesetz gebunden ist. Es ist eben keine private Firma, die nach Gutdünken handeln kann.

    Merke ich sehr oft in der Rubrik Schule.

    Es gibt in deinem Fall eben keine andere Möglichkeit sich beurlauben zu lassen. Da muss die Studentin eine andere Lösung finden.

    Kann mir sehr gut vorstellen, dass dir das leid tut. Aber du kannst nicht anders handeln.

    Schließlich musst du ja auch alle gleich behandeln und wenn du eine Ausnahme zulässt, wollen andere das dann auch.

  • Juana
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie fragen, ob sie denn ganz sicher ist, dass keine anderen Gründe vorliegen. Eventuell hat sie durch die Pflege ein Burnout-Syndrom und muss länger krankgeschrieben werden??

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kannst du nichts dafür. Andererseits haben wie in Deutschland zuviele Beamte die sich stur an die Buchstaben des Gesetzes halten, statt es auch mal ein wenig zu biegen. Womit ich nicht sagen will daß du Beamter bist.

    Aber würde es wirklich jemanden interessieren, warum sie frei haben will ? Wenn ja - da wird sich doch etwas finden lassen daß mit dem Studium zu tun hat...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Habe hierzu folgenden Text gefunden:

    Welche Beurlaubungsgründe werden akzeptiert?

    Wichtige Beurlaubungsgründe für die Beantragung einer Beurlaubung im Rahmen der maximal möglichen zwei Semester können u.a. sein:

    ■Absolvierung eines Praktikums im In- oder Ausland

    ■Studium im Ausland

    ■Anderer Auslandsaufenthalt z.B. zur Verbesserung der Sprachkenntnisse

    ■Ableistung eines Dienstes

    ■Eigene Krankheit

    ■Mutterschaft/Elternzeit

    ■Werkarbeit

    ■Vorbereitung auf eine Prüfung

    Ist die Pflege der kranken Mutter nicht gleichzusetzen wie die Ableistung eines Dienstes - wo ist definiert, was für ein Dienst dies sein muß. Ich denke hier hast Du den dir vorliegenden Text etwas zu knapp interpretiert.

    Wer will findet Wege, wer nicht will findet Gründe!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nichts

    da kannst du nichts für!!!

    die gesetze sind klar definiert und sie hat in diesen fall nur die wahl ihr studium zu unterbrechen

    und später weiter zu machen oder ihre mutter nebenbei zu pflegen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na ja, wenn man wegen "Zivildienst" vom Studium beurlaubt werden kann, dann soll die Studentin eben ein "freiwilliges soziales Jahr" beantragen und in dieser Zeit "freiwillig" ihre Mutter pflegen. Was für Männer der Zivildienst ist, ist für Frauen eben das FSJ. Das ist zwar nicht so gut bezahlt wie der Zivildienst, ist diesem ansonsten aber rechtlich gleichgestellt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dass Du Dich hinter Gesetzen versteckst, hilft ihr ja wohl nicht wirklich... wenn Du helfen wolltest, hättest Du ganz sicher nicht einfach das Gesetz rausgesucht. Du machst es Dir einfach, dann steh auch dazu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da muss es doch eine Lösung geben... Es gibt auch Beurlaubungen wegen Pflege eines nahen Angehörigen...ist auf vielen Seiten div. Unis zu finden...

    Bsp.:

    Auf Antrag können Studierende vom Studium beurlaubt werden, die

    ■an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule studieren wollen,

    ■eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient,

    ■wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und bei denen die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen in dem Semester verhindert,

    ■zum Wehr- oder Zivildienst einberufen werden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten,

    ■ihren Ehegatten, ihre eingetragene Lebenspartnerin oder ihren eingetragenen Lebenspartner oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten pflegen oder versorgen, wenn diese oder dieser pflege- oder versorgungsbedürftig ist,

    ■wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung die erwarteten Studienleistungen nicht erbringen können,

    ■eine Freiheitsstrafe verbüßen,

    ■das Amt einer Prodekanin oder eines Prodekans übernehmen,

    ■im Interesse der Universität Bielefeld oder wegen Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben vom Hochschulort abwesend sind

    ■sich in einer wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 14 RVO-StKFG befinden, wenn im Vorsemester keine Beurlaubung aus diesem Grund erfolgt ist, oder

    ■sonstige wichtige Gründe von gleicher Bedeutung für eine Beurlaubung geltend machen.

  • frseh
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit Ihr nach einem Ausweg suchen.

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