Falsches Konto benutzt für Überweisung einer Leistung, muss die Versicherung neu zahlen ?
Sachlage: Die private Krankenversicherung hat eine auszuzahlende Krankengeldleistung aufgrund eines internen Fehlers an das vorher bekannte aber nicht mehr gültige Girokonto des Versicherungsnehmers überwiesen, obwohl die neue korrekte Bankverbindung angeben wurde. Problem dabei ist das das alte Konto zwar aktiv ist aber nicht benutzbar seitens des Versicherungsnehmers ( Privatinso ), er kommt also an das Geld so nicht dran, braucht es aber zum Leben dringend... Muss nun die Versicherung das Geld auf das neue aktuelle Konto überweisen oder nicht, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Die Versicherung behauptet das sie rechtens gehandelt habe und dies nicht korrigierbar sei..stimmt das? Wo steht im Internet ein Vergleichsfall wo zugunsten des Versicherungsnehmer entschieden wurde? Was kann der Versicherungsnehmer unternehmen um doch an seine Leistung zu kommen?