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Veilchen fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahrzehnt

Muss die Versicherung zahlen?

Ich habe mir vor einen Jahr den Oberarm gebrochen, und zwar , die Gelenkkugel komplett ab gebrochen, ist wieder auf dem Knochen rauf und ist falsch angewachsen. Gott sei Dank , wird die Kugel noch durchblutet. Ich war schon in verschiedenen Kliniken, man hat mir abgeraten , eine Endoprothese ein setzen zu lassen. Ich habe eine Unfallversicherung , die weigert sich zu zahlen, weil meinen Ärztin , in der Begutachtung rein geschrieben hat, ich hätte einen Herzinfark und Ostheoporese, quasi, Knochenbrüchigkeit . Ich hatte noch nie einen Herzinfarkt und die Knochen habe ich vor zwei Jahren untersuchen lassen,sie sind im normalen Bereich. Ich bin zum Anwalt gegangen!

Muss die Versicherung doch zahlen?Wer kennt sich mit Versicherung aus? Es war nur ein normaler Unfall, ixh bin hingefallen, und da ist es passiert!

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So wie ich das sehe ja aber ja jetzt kommt wieder das aber leider , die werden sich erst mal quer stellen bis du das gegenteil beweisen kannst und das kann dauern weil du ja auf Dauer geschädigt bist wird die das einiges kosten also werden die erst mal alles machen um es heraus zu zögern , danach werden sie dir ein angebot machen um billiger weg zu kommen

    ich denke mal dein nAnwalt wird erst mal Akteneinsicht verlangen in deine Krankenakten also die etwas älteren da wird man schon einiger erfahren an deiner stelle würde ich über deinen anwalt ein gegengutachten erstellen lassen , auch wenn dies erst mal geld kostet die muß auch die versicherung zahlen soweit ich weiß , lass dich beraten von deinem Anwalt wenn nicht geh mal zu einem Fachanwalt für versicherungen oder Ärtzete und gutachten , wie gesagt normal müßen die zahlen

    dir gute besserung und alles gute

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ein Arzt das schreibt, brauchst nen zweiten Arzt (als Gutachter), der dir bescheinigt, dass diese Vorschäden nicht vorhanden waren.

    So hast erstmal keine Chance.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Ärztin gehört die Zusallung entzogen. Grund : Unfähigkeit.

    Kann nur einen Tip geben, Unterlagen vom Krankenhaus anfordern, einen Anwalt einschalten und gegen die Ärztin und gegen die Versicherung vorgehen. Hier wurde eine falsche Diaknose gestellt, aus der Dir Nachteile entstehen. Würde auch mal überlegen beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung einzureichen. Denn hier wirst Du ebenfalls auf den Kopf gestellt.

    Drücke DIr beide Daumen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    da würde ich erstmal rücksprache mit der ärztin halten.die versicherung kann es so auslegen als hättest du beim abschluss dieser falsche bzw fehlende angaben gemacht und dadurch muss die versicherung nicht zahlen.ausserdem musst du schauen was in deiner versicherung alles versichert ist...manche stehen nicht für knochenbrüche gerade zb!willst du mehr infos dann melde dich einfach!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Zu ienem anderen Gutachter gehen und die erste Ärztin verklagen, dass der Sachverhalt nicht korrekt ist

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf alle Fälle ein Gegengutachten erstellen lassen, das Du wahrscheinlich vorverauslagen mußt, aber wenn Du gewinnst dann das Geld von der Versicherung zurückverlangen kannst, ebenso die Anwaltskosten plus Zinsen, die auflaufen.

    Aber beachte, daß Versicherungen einen "längeren" Arm haben und es denen nicht darauf ankommt auch wenn ein Prozeß sich jahrelang hinziehen sollte!

    Bei der Begutachtung, die deine Ärztin gemacht hat, sofort Widerspruch einlegen, da sie falsch beurteilt hat, wie Du sagst, kein Herzinfarkt und keine Ostheoporose.

    Notfalls zum Kardiologen gehen, der kann erkennen, ob Du schon mal einen Herzinfarkt hattest oder nicht und das dann auch attestieren.

    Knochendichtemessung machen lassen und Bestätigung geben lassen, daß keine Knochenbrüchigkeit vorliegt, die geben sowas in Prozentzahlen dann an, grenzwertig oder so.

    Hat Dich Dein Anwalt in dieser Hinsicht noch nicht beraten?

    Tipp:

    Auf alle Fälle sollte Dein Anwalt ein Anwalt für "Sozialrecht" sein, achte darauf!

    Du hast mit so einem Anwalt bessere Aussichten.

    Dir gute Besserung und lass Dich ja nicht unterkriegen, Du brauchst für diesen Weg sehr starke Nerven.

    LG

    Quelle(n): Dererlei Spiele habe ich persönlich und mit Familienangehörigen durch. PS: Du kannst, wenn es nicht vorwärts geht, Dich auch an die "BILD-ZEITUNG" wenden unter E-Mail: bild-kaempft@bild.de Das läuft unter der Rubrik: Bild kämpft für Sie! Manche Dinge sollte man ruhig über Medien laufen lassen, dann geht es schneller vorran. Kannst allso auch diesen Weg nebenbei noch machen. Viel Glück.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst ist es schon mal richtig, dass Du Dir einen Anwalt genommen hast und nicht alleine davor stehst. Es kommt nun auch auf Deinen Versicherungstarif an. Wenn Du eine private Unfallversicherung hast, würde es ggf. nur eine Rolle spielen, wenn eine Vorerkrankung ( Herzinfarkt ) ursächlich für den Unfall war. Wenn aufgrund des Unfalls eine ( Teil ) Invalidität festgestellt wird ( ärztliches Gutachten ) - diese liegt z.B. auch vor, wenn der Arm eingeschränkt beweglich ist -, dann muss die Unfallversicherung den entsprechenden Prozentsatz aus der Invaliditäts-Versicherungssumme zahlen. Dein Anwalt wird das wissen und Dich zu einem Facharzt schicken. Viel Erfolg!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallllöööchen, Dein Gang zum Anwalt war gut. Wer gibt schon gene Geld raus, eine Versicherung schon mal gar nicht, wenn ihr eine solche ärztliche Bestätigung vorliegt. Nun hat sich die Medizinfrau geirrt und der Anwalt wird das zurechtrücken. Dann ist Sie auch wieder in der Pflicht und Du bekommst Deine Leistung. Allerdings mußt Du wohl noch etwas Zeit mitbringen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du wirst zu einem gutachter müssen,welcher dir bescheinigt,dass du keine dieser angegebenen diagnosen hast.auch würde ich dir zu einem guten rechtsanwalt raten(gut wäre es ,wenn du ne rechtsschutzversicherung hast),denn auseinandersetzungen mit versicherungenwegen zahlungen---du hast keine chance als privatperson

    viel glück----du schaffst es

  • vor 1 Jahrzehnt

    Weil deine Ärztin in der Begutachtung geschrieben hat das du einen Herzinfarkt und Knochenbrüchigkeit hast,wirst du bei deiner Versicherung Schwierigkeiten haben.

    Gehe noch mal nach deiner Ärztin sage ihr das die Versicherung wegen ihrer Begutachtung Schwierigkeiten macht.Sie soll ein neues Gutachten Schreiben.

    Wenn das nicht hilft zu einen Gutachter der dir Bestätigt das du weder einen Herzinfarkt noch eine Knochenbrüchigkeit hast.

    Viel Erfolg

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