Bußgeldbescheid.Lämbelästigung nachmittags ?

Ich wohne seit 10Jahren in einen Mehrfamilienfachwerkhaus mit meiner Frau und Sohnemann 15 Jahre.
Seit einen Jahr wohnt eine neue Mieterin über uns,zu erst ging alles gut. -
Bis wir bemerkten das sie ziemlich neugirig ist,
( schleicht Nachts durchs Treppenhaus, lauscht an Türen; schaut aus den Fenster wenn wir kommen und gehen, drückt uns die Türe auf !, wenns an der Tür schellt höhren wir die Schritte über uns richtung Fenster, das Telefon klingelt oben wirds ganz leiße ) was wir ignorieten.

Nachmittags baute ich meine neu gebrauchte Musikanlage auf es war so um 15:15Uhr cool holla hatt einen guten Bums ,na ja mal ausprobiert 15:35Uhr stand schon die Polizei vor der Tür ok, ok war laut aber wann dann - na gut leiße .
Zwei wochen später Post °°Bußgeldbescheid°° vom Bürgermeister und Zeuge unsere Nachbarin, hätte 3 verschieden Datums laute Musik gehört und Nachbarn belästigt Nachmittags so um 15:15Uhr, so 1 St. lang.
??? ; 75,50EURO;???
keiner Schuld bewust auser 1 mal,
fragte ich die anderen Nachbarn keiner fühlte sich belästigt. In gegenteil einer hatte auch eine Anzeige wegen Lärmbelästigung - 16 Uhr -aber nur 20 Euro Srafe er hatte bezahlt.

Diese Frau ist Nacht aktiv
wo sie uns mit ihre Katze-Flummi nervt - muß Tags-über-schlafen.

Arbeit hm Hartz 4 Empfängerin.

zettfan2010-03-02T11:48:34Z

Beste Antwort

Zum Gegenschlag ausholen und das faule Pack austreiben! Die hat nix anderes zu tun als ihre Umgebung zu bespitzeln.

Möglichkeiten gibts viele:
Buttersäure ...
meld sie bei der Gez an
zeig sie auch an wegen Lärm, Beleidigung, etc ...

Viel Spass ;-)

Sprendlinger2010-03-03T00:24:52Z

Einspruch einlegen und vor Gericht mit Hilfe der anderen Nachbarn die "Dame" als Lügnerin hinstellen. Wenn Du durch kommst Sie wegen Falschaussage anzeigen

wow2010-03-02T23:14:45Z

in einem Mietshaus hat sich jeder so aufzuführen, daß der andere (Mieter) nicht mehr als den Umständen entsprechend, gestört wird. Lärm durch zu groß gerate Musikboxen fallen eindeutig unter Lärmbelästigung, zumal dann, wenn im Hause keine Lärmschutzmaßnahmen baulicher Art bestehen. Im Widerholungsfalle wird die "Musik"-Anlage von der Polizei beschlagnahmt. Lärm gehört zudem zu den vermeidbaren Krankheitsverursachern Nummer Eins!

Peter K2010-03-02T21:56:33Z

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann.
„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“ Buße bei erstverstößen 50 - 100 € - Ihr habt die mittlere Buße bekommen -
Menschlich gesehen ist das Verhalten der Nachbarin natürlich vöölig unakzeptabel - Erfahrungsgemäß
folgt ein Nachbarschaftsstreit dem anderen und dann macht Wohnen in einem solchen Haus keinen Spaß -

Hausverwalter2010-03-02T21:40:50Z

Wie wird der Bußgeldbescheid begründet ?

So etwas ist mir völlig neu. Auf alle Fälle Widerspruch einlegen - am sichersten mit Anwalt.

Schreib mir bitte (mit Aktenzeichen), wie der Fall ausgegangen ist, falls du Widerspruch einlegst.

Weitere Antworten anzeigen (4)