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Bußgeldbescheid.Lämbelästigung nachmittags ?

Ich wohne seit 10Jahren in einen Mehrfamilienfachwerkhaus mit meiner Frau und Sohnemann 15 Jahre.

Seit einen Jahr wohnt eine neue Mieterin über uns,zu erst ging alles gut. -

Bis wir bemerkten das sie ziemlich neugirig ist,

( schleicht Nachts durchs Treppenhaus, lauscht an Türen; schaut aus den Fenster wenn wir kommen und gehen, drückt uns die Türe auf !, wenns an der Tür schellt höhren wir die Schritte über uns richtung Fenster, das Telefon klingelt oben wirds ganz leiße ) was wir ignorieten.

Nachmittags baute ich meine neu gebrauchte Musikanlage auf es war so um 15:15Uhr cool holla hatt einen guten Bums ,na ja mal ausprobiert 15:35Uhr stand schon die Polizei vor der Tür ok, ok war laut aber wann dann - na gut leiße .

Zwei wochen später Post °°Bußgeldbescheid°° vom Bürgermeister und Zeuge unsere Nachbarin, hätte 3 verschieden Datums laute Musik gehört und Nachbarn belästigt Nachmittags so um 15:15Uhr, so 1 St. lang.

??? ; 75,50EURO;???

keiner Schuld bewust auser 1 mal,

fragte ich die anderen Nachbarn keiner fühlte sich belästigt. In gegenteil einer hatte auch eine Anzeige wegen Lärmbelästigung - 16 Uhr -aber nur 20 Euro Srafe er hatte bezahlt.

Diese Frau ist Nacht aktiv

wo sie uns mit ihre Katze-Flummi nervt - muß Tags-über-schlafen.

Arbeit hm Hartz 4 Empfängerin.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zum Gegenschlag ausholen und das faule Pack austreiben! Die hat nix anderes zu tun als ihre Umgebung zu bespitzeln.

    Möglichkeiten gibts viele:

    Buttersäure ...

    meld sie bei der Gez an

    zeig sie auch an wegen Lärm, Beleidigung, etc ...

    Viel Spass ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann.

    „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“ Buße bei erstverstößen 50 - 100 € - Ihr habt die mittlere Buße bekommen -

    Menschlich gesehen ist das Verhalten der Nachbarin natürlich vöölig unakzeptabel - Erfahrungsgemäß

    folgt ein Nachbarschaftsstreit dem anderen und dann macht Wohnen in einem solchen Haus keinen Spaß -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie wird der Bußgeldbescheid begründet ?

    So etwas ist mir völlig neu. Auf alle Fälle Widerspruch einlegen - am sichersten mit Anwalt.

    Schreib mir bitte (mit Aktenzeichen), wie der Fall ausgegangen ist, falls du Widerspruch einlegst.

  • Zurra
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Sowas schaukelt sich immer weiter hoch. Wenn ihr jetzt gleiches mit gleichem vergeltet, habt ihr irgendwann einen zweiten Gazastreifen in eurem Haus

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  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    in einem Mietshaus hat sich jeder so aufzuführen, daß der andere (Mieter) nicht mehr als den Umständen entsprechend, gestört wird. Lärm durch zu groß gerate Musikboxen fallen eindeutig unter Lärmbelästigung, zumal dann, wenn im Hause keine Lärmschutzmaßnahmen baulicher Art bestehen. Im Widerholungsfalle wird die "Musik"-Anlage von der Polizei beschlagnahmt. Lärm gehört zudem zu den vermeidbaren Krankheitsverursachern Nummer Eins!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tut euch mit den Nachbarn (Zeugen!) zusammen, mit denen ihr euch versteht und informiert mal den Vermieter über die Olle oben drüber, kann ja wohl nicht angehen das die das komplette Haus tyrannisiert.

    Und ich würde versuchen (auch mit Zeugen!) gegen den Bußgeldbescheid anzugehen. Und dann eventuell den Spieß mal herumdrehen.

    Seit vor meinem Auto öfters ein Eimer steht der da garantiert nicht hingehört - ist der öfters mal ausgeleert wo er mich NICHT stört ;-)... wenn du verstehst was ich meine...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einspruch einlegen und vor Gericht mit Hilfe der anderen Nachbarn die "Dame" als Lügnerin hinstellen. Wenn Du durch kommst Sie wegen Falschaussage anzeigen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also,

    wenn du in einem KURORT wohnst,dann hast du Pech gehabt da in solchen Orten eine härtere Gesetzregelung ist,wohnst du aber in keinem Kurort,

    ab zum Anwalt und fertig,gegen den Bußgeldbescheid soll dein Anwalt Widerspruch einlegen,ferner müssen die Zeugen glaubhaft versichern was sie gehört haben (da die in der Beweispflicht sind!!),desweiteren hat der Bürgermeister als Ordnungsbehörde garnichts damit zu tun sondern,solche Sache ist rein zivilrechtlich und nicht strafrechtlich,ferner solange kein Richter ein Urteil gesprochen hat,brauchst du auch nix zu bezahlen!!!.

    Ich glaube aber das deine neue Nachbarin dringend eine Betreuung braucht aufgrund narzißtischen Persönlichkeitsstörungen,da solch Verhalten wie sie es bringt,schlichtweg krank ist.Ich würde an deiner Stelle auch mal den Vermieter anschreiben bzw,durch einen Anwalt ,und die Vorfälle schildern,da diese Person m.E. den Hausfrieden stört (ist ein Kündigungsgrund) .

    Das die Frau nun HARTZ4-Empfängerin ist,egal aber,das was sie dort macht besonders nachts....,sorry das ist krank.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Und trallala, der Bußgeldbescheid vom Bürgermeister!? Die Tür wird "aufgedrückt", toll, wenn man sie nicht verschliesst!

    Wenn im Haus ständig Saufereien laufen, bei weit mehr als es der Gehöhrgang zuläßt, dann verhandelt mit dem Hauseigentümer über die zukünftigen Mieter! Mir würde auch angst und bange in dem Haus werden, auch wenn ich gerne laut Musik höhre, und mit Nachbarn Spaß habe, Alles aber im Rahmen!

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