Welches Recht hab ich al MIETER ??

ich miete eine wunderschöne Wohnung in einem 3-Fam-Haus. Mein Vermieter ist auch gleichzeitig Eigentümer von 2 Wohnungen (lebt auch im Haus).Auch Frau XX, Eigentümerin der dritten Wohnung lebt hier.
So nun das Problem. Darf ich als Mieter ,wenn mein Vermieter es erlaubt,eine Pflanze neben meiner Haustür stellen (sie steht nicht im Wege und behindert auch keinen)?? Frau XX fordert von mir, weil sie ja auch Eigentümerin ist, diese zu entfernen weil sie behauptet der Fluchtweg aus dem Haus wäre damit zugestellt (was auf garkeinem Fall stimmt). Auch möchte ich auf die Stufen der Holztreppe Teppichbodenmatten legen ( mein Vermieter erlaubt es) nur Frau XX protestiert dagegen weil es das Gesammtbild des Flures stört (sie hat keine zu ihrer Wohnung liegen)!!!!! Ist es nicht evtl. eine Sache der 3 Pateien sich durch Abstimmung zu einigen !!????
Meine Vemieter sind z.Zt. im Urlaub daher wende ich mich an euch!!!! Frau XX tötet meinen letzten Nerv mit ihren ständigen nörgeleien.
Ist es möglich das nur 1 Partei bestimmen kann/darf was erlaubt ist oder nicht????
Ich würde Fr.XX mal gerne "passende Woerte" zum Thema sagen aber solange ich nichts konkretes weiss traue ich mich nicht. Will ja auch mein gutes Verhältnis später auch nicht zu meinen Vermietern aufs Spiel setzen........
Danke schon mal im voraus für "tandfeste Antworten" !! :o)

Hausverwalter2010-02-04T21:21:54Z

Beste Antwort

Du hast ein Innenverhältnis mit deinem Vermieter. Dieser hat ein Außenverhältnis mit den anderen Eigentümern, oder Eigentümerin.

Dein Vermieter befindet sich in einer Eigentümergemeinschaft. Der Flur gehört zum Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, dass hier die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft darüber, per Beschluss, bestimmt, was erlaubt wird und was nicht.
Darüber hast du keine Kenntnis. Deshalb kannst du deiner Nachbarin sagen, sie möge sich bitte an die restlichen Eigentümer bzw. an deinen Vermieter, ihrer Eigentümergemeinschaft wenden. Dir hat man es erlaubt und du hast einen Vertrag mit deinem Vermieter und nicht mit ihr.

Nur weil dein Vermieter 2 von 3 Wohnungen hat, heißt das nicht automatisch, dass er auch die Stimmenmehrheit hat - was zwar wahrscheinlich, aber nicht sicher ist. Deshalb könnte die Nachbarin, sollte so ein Beschluss gefasst werden, diesen anfechten. Ich gehe davon aus, dass sie sogar damit durchkommen könnte.

Im Flur haben keine Dinge zu stehen, weil dies ein Fluchtweg ist. Ausgenommen sind u.U. Kinderwagen und Rollatoren. Ein Teppich dürfte keinen Widerspruch finden.

Also, meckert sie noch einmal, soll sie für die nächste Eigentümerversammlung dem Verwalter sagen, dass sie darüber abstimmen möchte, was in den Flur darf und was nicht. Ihr Ansprechpartner ist entweder der Verwalter oder der Miteigentümer (dein Vermieter) und nicht du.

erdbeereis2010-02-05T11:08:19Z

Die Antwort kann man nicht so einfach geben.Ich würde auf alle Fälle diese Angelegenheit mit meinem Vermieter abstimmen.Denn aus juristischer Sicht handelt es sich hier um Gemeinschaftseigentum.Über die Gestaltung des Treppenhauses kann nur die Eigentümergemeinschft bestimmen.Da dein Vermieter zwei Wohnungen besitz,hat er gute Karten sich über einen Mehrheitsbeschluss durchzusetzen.

Sprendlinger2010-02-04T18:36:05Z

Grundsätzlich hast Du kein Recht außerhalb der Wohnung etwas abzustellen. Ausnahmen macht ein Mehrheitsbeschluß der Eigentümer. Weder Dein Vermieter noch die ander Partei kann darüber bestimmen.

No Name2010-02-04T15:27:42Z

Halte die Füße still, bis dein Vermieter wieder da ist.

Für mich klingt das so, als seinen die Wohnungen in deinem Haus Eigentumswohnungen und wenn das der Fall ist, dann müssen sich alle Eigentümer zusammensetzen und eine Regelung finden ( meist durch Abstimmung ), die dann auch schriftlich festgehalten werden muss. Du als Mieter kannst da nichts machen.
Ich hatte mal eine ETW und kenne diese Streitigkeiten nur zu gut!

Hoffe ihr findet eine Lösung!

Anonym2010-02-04T15:15:25Z

Warte bis alle Eigentümer Einheitlich darauf abstimmen. Ich wollte auch ein Klingelschild mit meinem Namen aus Grabstein anbringen. Nein ich musste den kürzeren ziehen. Mein Balkon von außen darf ich auch nicht streichen. Und wenn du es nicht darfst, ich prozessiere keine Ärger und habe eine schöne Wohnung und Ruhe.

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