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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

Hab ich das recht als Mieter auf einen eigenen Briefkasten?

Hallo ich habe vor 2 Monaten eine neuen Mietvertrag unterschrieben nun war die schlußel übergabe und auf die frage wo ich meinen Briefkasten anbauen kann kamm die antwort das ich den der mieter mitbenutze und einen schlüsssel bekomme und wer die post halt eher raus holt legt sie dem anderen auf die Treppe im Fluhr also kann ich auf eine eigenen Briefkasten pochen oder nicht.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich! Postgeheimniß!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das habe ich ja meinen Lebtag noch nicht gehört!

    Natürlich hast Du das Recht auf einen Briefkasten.

    Ich würde einen kaufen und ihn neben dem anderen anbringen. So etwas gibt es nicht! Mit Ausnahme es wäre eine WG ,aber das scheint wohl nicht der Fall zu sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal das habe ich zu deiner Frage gefunden:

    Briefkasten der Mietsache

    Auch ohne besondere Vereinbarung sind Briefkästen heutzutage mit der Wohnung mitvermietet. Der Vermieter hat aber im Zweifel das Recht, dem Mieter einen Briefkasten seiner Wahl zuzuweisen.

    Auch der Mieter einer kleinen Wohneinheit (Mansarde) hat das Recht auf einen eigenen Briefkasten, LG Mannheim in WuM 1976, 231

    Klauseln in AGB, die den Mieter verpflichten, einen Teil einer Klingel- oder Briefkastenanlage in einheitlicher Weise wie andere Mieter zu benutzen, ohne das Recht zur Anbringung eines eigenen Briefkastens zu haben, sind zulässig.

    Der Mieter darf an dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten einen Aufkleber in üblicher Größe mit der Aufschrift "Keine Werbung einwerfen!" anbringen, AG München, WuM 1989, S.231.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du unterschreibst ohne das Problem gelöst zu haben?

    ich sage mal wer unterschreibt, erklärt sich mit allen dingen einverstanden, dafür ist ein Mietvertrag ja da,

    also hast du dich damit einverstanden erklärt ...

    und jetzt willst du es ändern?

    das geht , wenn du erklärst das du nicht geschäftsfähig bist und nicht weißt was ein Vertrag ist, dann kann man den aufheben und dann kann ein Vormund dir erklären, dass man ein Vertrag nur unterschreibt wenn man mit allen einverstanden ist

    lg

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider nicht, bei Unterschrift unter den Mietvertrag hast du ja auch zugestimmt, an dem bestehenden Zustand des gemeinsamen Briefkastens teilzunehmen. Das von den hier juristisch Unkundigen Postgeheimnis bezieht sich nur auf verschlossenen Umschläge, sprich, solange du den Umschlag selbst öffnest, ist das Briefgeheimnis gewahrt. Wenn du ne eigene Lösung brauchst, hilft nur ein Postfach im Postamt..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Briefgeheimnis gilt auch für Mieter. Der eigene Briefkasten ist Pflicht! - Allerdings: wer nach der Unterzeichnung des MV noch Änderungen durchsetzen will, könnte auf Granit beißen.... bei mir ist die Wand im Flur abgehauen, als ich mich dagegen gelehnt habe.".... hätte ich bei der Besichtigung ja feststellen können" so parierte der Anwalt des Vermieters....

    Drauf bestehen würde ich auf alle Fälle m.E. muss sogar der Vermieter das Ding kostenfrei montieren. Gehört zum Standard... es sei denn, der MV enthält eine andere Regelung!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also so was unmögliches hab ich noch nie gehört, bin gespannt was Juristen hier in Clever dazu sagen.

    ich sehe darin einen klaren verstoss gegen das postgeheimnis.

    ich würd den vertrag rückgängig machen, vermute sogar das dieser mietvertrag ungültig ist.

    er hat unterschrieben ohne kenntnis dieser absonderlichen einrichtung. D.h. es liegt der Fall der Täuschung vor. Täuschung über die Wohnung bzw. das es eine Haussitte gibt die das Postgeheimnis aushebelt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    natürlich hast du recht auf eigenen briefkasten. oder einen schlitz in der wohnungstür. den muß aber der briefträger nutzen, nicht die nachbarn. auch wenn es mit dem gemeinsamen briefkasten im mietvertrag steht - solche klausel ist unwirksam.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aber sicher!!! Sonst darfst du die Miete mindern.

  • Daisy
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    also weiss ja nicht wo du wohnst aber das ja ein ding der unmöglichkeit...jeder so kenne ich der einen Mietsvertra unterschreibt bekommt auch sein eigenen Briefkasten ...Weil erstens ist es deine Post und wenn was unterschlagen wird,wer wäre denn veantwortlich?? Keiner weil ja einfach brief verschwunden und keiner wa es und du nix beweisen kannst..Das beste ist,stress machen und einen vernünftigen Briefkasten mit deinem Namen drauf und frage Ihm mal ob er zuhause auch mit seinen Nachbarn teilt? Eher nicht also hoffe sehr,bekommst eins ansonsten ......

    Gruss

    Daisy

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