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In welchen Abständen hat ein Mieter Recht auf Austausch der Badeinrichtung?

Unser Mieter kam gestern auf mich zu. Sein Spülkasten würde ständig nachlaufen, das Klo wäre so verkalkt, daß es nicht mehr alles runterspült, und sein Waschbecken hätte einen Sprung. Er hätte schon versucht, den Kalk aus der Kloschüssel zu kratzen, aber es würde trotzdem nicht richtig spülen. Ich wüßte ja, daß wir viel Kalk im Wasser hätten. Jetzt möchte er, daß all diese Dinge ausgetauscht werden.

Das Bad wurde 2003 vor seinem Einzug komplett neu gemacht. Dusche statt Badewanne, neue Toilette, neuer Spülkasten, neues Waschbecken, neue Amaturen und komplett neu gefliest.

Ein Waschbecken geht doch nicht von alleine kaputt, nur wenn man etwas hineinfallen läßt. Auch ein Spülkasten sollte länger halten. Meinen hab ich jetzt nach 40 Jahren austauschen lassen. Und auch eine Toilettenschüssel sollte länger halten. Meine ist jetzt ca. 18 Jahre alt und weder verkalkt noch verdreckt. Mein Waschbecken ist auch in Ordnung und bereits 40 Jahre in der Wohnung.

Update:

So, hoffe das liest noch wer, ich habs mir angeschaut:

Das Waschbecken war neu, also nicht das, was ich noch habe. Es hat ein Loch so auf 11 Uhr, wenn man es mit einer Uhr vergleicht. Eindeutig was reingefallen. Auf einmal geht aber auch der Stopper nicht mehr zu und überhaupt .... -.-

Beim WC läuft tatsächlich das Wasser nicht wirklich in die Schüssel sondern spritzt in der Gegend rum. Hinten ist wohl der Zulauf dicht. Was aber wohl daher kommt, daß er ewig nicht gesagt hat, daß bei ihm das Wasser nachläuft. Mal vom unnötigen Wasserverbrauch ab, der das ganze Haus betrifft. Die Schüssel ist wohl damit nicht mehr zu retten. Ich sehe das als sein Verschulden, man hätte vorher was machen können (Entkalker) und fällt für mich daher unter die Kleinreparaturen, bei denen er eine Selbstbeteiligung hat. Vielleicht weiß das wer.

Er monierte noch, daß seine Klobrillehin sei, weil die aufgequollen ist, weil sie ja ständig naßgespritzt wird. Die wollte er auch ersetzt.

Dann fing er an, daß d

7 Antworten

Bewertung
  • willou
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Da hast Du einen Mieter mit Humor - allerdings bleibt

    einem "das Lachen im Halse stecken".

    Deine Einschätzung ist vollkommen richtig. Ein 2003

    komplett renoviertes Bad sollte - die Verwendung

    geeigneten Materials vorausgesetzt - 2012 noch

    gut in Ordnung sein.

    Ein Spülkasten ist allerdings ein Schwachpunkt - hier

    besteht die Gefahr einer früheren Beschädigung.

    Allerdings leider meist durch fehlerhafte Benutzung.

    Wer auf die Spülvorrichtung einprügelt, als würde

    er "Hau-den-Lukas" auf Jahrmärkten spielen, darf

    sich über einen frühen Schaden nicht wundern.

    Du schreibst nicht, dass Du die Sachen schon

    in Augenschein genommen hast - das wäre wohl

    der nächste logische Schritt.

    Wenn der Spülkasten tatsächlich defekt ist - was

    sich ja leicht feststellen lässt - muss er ausge-

    tauscht werden. Ggfs. mit dem Hinweis, dass

    der defekte Spülkasten darauf untersucht wird,

    ob er nicht sachgerecht bedient wurde.

    Die Verkalkung des Toilettenbeckens spricht eher

    für eine Verkalkung des Vermieters. Der Spül-

    kasten müsste ja seit Monaten - oder länger -

    nachlaufen, damit sich überhaupt eine Ver-

    kalkung bilden kann. Einen Schaden nicht früh-

    zeitig zu melden, ist ein klares Fehlverhalten

    des Mieters. Dafür kann dieser in Regress

    genommen werden.

    Eine Kloschüssel sollte von Kalk gereinigt

    werden können. Natürlich nicht durch "kratzen"

    (= neuen Beschädigungen) sondern durch

    geeignete chem. Maßnahmen. Danach ist

    die Kloschüssel weiterhin benutzbar.

    Der Sprung im Waschbecken ist mit hoher Sicherheit

    durch unsachgemäße Benutzung entstanden. Hier

    hat der Mieter etwas ins Waschbecken fallen lassen.

    So ein Sprung ist aber - so oder so - kein Grund

    für einen Austausch, wenn das Waschbecken

    weiterhin problemlos benutzbar ist.

    Bei der Gelegenheit würde ich die ganze Wohnung

    inspizieren (die Beanstandungen im Bad sind Grund

    genug) und notieren, ob und inwiefern die Mietsache

    Wohnung unsachgemäß benutzt wird. Was zu einer

    Art "Abmahnung" und Androhung einer Kündigung

    führen sollte. Schließlich hat ein Mieter auch

    Pflichten - nicht nur Rechte.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das sind Schäden,die der Mieter selbst verursacht hat,ein Recht auf Austausch lässt sich nicht herleiten.

    Quelle(n): HDD 1.0
  • vor 9 Jahren

    Dein Mieter hat nicht nur einen Sprung im Waschbecken, er selbst tickt nicht richtig !

    Ich wohne jetzt im 18. Jahr in meiner Wohnung - Erstbezug - und bei mir sind die sanitären Anlagen vollkommen in Ordnung. Er hat kein Recht auf Austausch oder Neubeschaffung.

    Macht euch keinen Kopf, ihr seid auf der sicheren Seite.

  • Fred
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn diese Sachen wirklich in solchen Zuständen sind, müssen sie aus hygienischen Gründen erneuert werden. Das kannst du ja bei einer Wohnungsbesichtigung feststellen. Bei sachgemäßen Gebrauch geht aber so etwas nicht so schnell kaputt. Also bei Notwendigkeit erneuern und den Mieter alles in Rechnung stellen. Meine Sachen im Bad sind auch alle zwischen 20 und 30 Jahre alt. Erneuert wurden nur die Armaturen, als die stark getropft haben. Das musste sein, weil es keine Ersatzteile für die alten DDR-Armaturen mehr gab.

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  • vor 7 Jahren

    Dürfte immer noch hilfreich sein.

    Auch wenn "Kratzen" nichts bringt, Salzsäure aus dem Baumarkt (z.B. Bauhaus) entfernt jeden Kalk und Urinstein.

    Am besten vorher das unten drin stehende Wasser entfernen, und dann langsam Salzsäure am Rand entlang herunter laufen lassen. Es schäumt und manchmal knackt es sogar. Am besten einige Zeit stehen lassen.

    Zwischendurch mit der Klobürste die Salzsäure auch an den Innenwänden "hochschwappen" lassen ünd bürsten.

  • vor 9 Jahren

    Bei einem knapp 10 Jahren alten Bad dürften die Mängel nicht austreten, völlig ausgeschlossen. Vor allem wenn der Sprung im Waschbecken wohl eher durch den Mieter verursacht wurde. Allerdings kann es bei der WC Spülung schon sein, dass nach knapp 10 Jahren eine Dichtung porös ist und so leicht nachläuft.

    Wenn die Rohre verkalkt sind, so kann ich eine Verstopfung verstehen ,aber die Schüssel selbst als Ursache dürfte doch kaum der Fall sein. Lächle nett, sage ihm die Mängel dürften wohl eher auf seine Kappe gehen, aber lass mal einen Klempner den Spülkasten untersuchen.

  • vor 9 Jahren

    Der Mieter hat anscheinend nie richtig geputzt. Nach 9 Jahren muß man kein Bad erneuern und so verkalkt kann keine Toilettenschüssel sein, daß sie nicht mehr richtig spült. Den Sprung ins Waschbecken wird er selbst verursacht haben und somit sollte er auch für die Kosten aufkommen.

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