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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 10 Jahren

Soll ich den säumigen Mieter anzeigen?

Hallo ihr cleveren,

ich hab mal eine Frage.

Mein 83jähriger Großvater hat 2006 ein kleines Apartment bei uns im Haus an einen Herren vermietet der nur am Wochenende da gelebt hat.

Vor ein paar Monaten ist meine Großmutter verstorben und sie hatte sich bis zu ihrem Tod um die Mieteingänge usw. gekümmert. Mein Großvater ist ja nun recht alt und kann nicht mehr so wie er mag, so habe ich das nun übernommen.

Mir ist nun aufgefallen das besagter Mieter die Miete seit fast einem Jahr nicht mehr gezahlt hat und ich hab ihn auch ewig nicht mehr gesehen. Die Post stapelt sich und der Strom ist abgestellt.

Aus einigen Briefen zwischen dem Mieter und meinem Opa geht hervor, dass mein Opa sehr wohl gewusst hat das der Mieter die Miete nicht gezahlt hat; mir kommt es darüber hinaus so vor als hätte der Mieter meinem Opa mit Ausreden hingehalten und belogen. Mein Opa hat nichts unternommen, außer den Mieter darum gebeten die Miete zu bezahlen - jedoch nie schriftlich.

Mein erster Instinkt war zur Polizei zu gehen, weil ich denke das hier ein Betrug an meinem gutherzigen Opa vorliegt, aber mein Opa sagt der Mieter hätte ihm mit dem Haus geholfen und er will ihm nichts "böses", dass Geld hätte er aber schon ganz gerne.

Ich sehe es so, dass der Mieter einfach aufgehört hat die Miete zu zahlen und meinen Opa ausgenutzt hat und will etwas unternehmen.

Was sind meine Optionen - reden will ich mit dem Mieter nicht.

1) Kann die Polizei mir bei dabei helfen? Ich sehe hier einen Betrug, alleine weil der Mieter schriftlich immer wieder gesagt hat er zahlt zu einem bestimmten Datum, aber es nicht gemacht hat.

1a) Welche Straftat liegt vor, wenn ich richtig liege? Ich glaube mein Opa würde nicht wollen, dass er Typ ins Gefängnis kommt.

1b) Kriege ich über eine Anzeige überhaupt mein Geld zurück?

Danke für die Antworten!

11 Antworten

Bewertung
  • .**.
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Es liegt überhaupt keine Straftat vor. Mietrecht ist Privatrecht, und wer seine Miete nicht zahlt, wird vertragsbrüchig, ist aber kein Straftäter und auch kein Betrüger.

    Davon abgesehen ist es überhaupt gar nicht DEIN Geld, sondern das Geld deines Opas. Vermieter ist dein Opa und nur er kann Gläubiger der Forderung sein und diese auf dem Rechtsweg einfordern.

    Dein Opa sollte als erstes dem Mann kündigen, weil ihr ansonsten die Wohnung noch nichtmal räumen, weitervermieten oder sogar betreten dürft. Wichtig ist dabei allerdings, dass ihr die Kündigung so zustellt, dass sie im Einflussbereich des Mieters landet. In den Briefkasten im Haus stecken reicht nicht, wenn ihr wisst, dass der Mann sich dort überhaupt nicht mehr aufhält. Ihr kommt also nicht drum herum, seine aktuelle Adresse ausfindig zu machen.

    Parallel könnt ihr im ordentlichen Mahnverfahren versuchen, an sein Geld zu kommen. Das endet für den Mieter schlimmstenfalls mit einer Räumungsklage und der Pfändung des beweglichen Vermögens, dazu zählt auch das Guthaben auf dem Konto bzw. Gehaltseingänge etc., aber er wird dafür nicht ins Gefängnis kommen.

    Wenn dein Opa das nicht will, kannst du gar nichts machen. Aus die Maus.Ohne Kündigung könnt ihr e ihr die Wohnung noch nichtmal weitervermieten

  • vor 10 Jahren

    Das ist Privatrecht, da wird weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft eingreifen.

    Setz dem Mieter eine Frist zur Zahlung der gesamten rückständigen Miet mit Kündigungsandrohung. Wenn kein Geld kommt, sprich die Kündigung aus und droh die Räumungsklage an. Die kannst du auch selbst, ohne Anwalt einreichen. Der Anwalt berechnet auf der Grundlage von 12 netto Monatsmieten. Das muß zwar der Mieter ebenfalls zahlen, aber du mußt vorstrecken. Zusätzlich der Gerichtskosten.

    Du kannst natürlich vorab die rückständige Miete selbst über Mahnbescheid geltend machen. Sonst fallen da zusätzliche Anwaltskosten an. Es erhöht den Streitwert um die ausstehende Miete. Mahnbescheide kann man Online ausfüllen. Es wird alles erklärt, ist ganz einfach. Oder du läßt dir beim Gericht helfen.

  • Hans
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Hallo

    http://www.inpopro.de/mietvertrag/mieter-mietrecht...

    Beschäftige dich damit mal.

    r

  • vor 10 Jahren

    Um für deinen Opa tätig zu werden benötigst du eine Vollmacht von ihm.

    Die Polizei ist hier nicht zuständig. Und Betrug muss nachgewiesen werden.

    Muss man davon ausgehen, dass der Mieter dort nicht mehr wohnt, darf der Vermieter die Wohnung aufbrechen. Beim Betreten der Wohnung sollte er Zeugen dabei haben und Fotos machen. Bei der Entsorgung kann man Fehler machen. Hier sollte ein Fachmann gefragt werden.

    Der Mieter befindet sich im Zahlungsverzug - auch ohne Mahnung, da es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt.

    1. Schriftlich außerordentlich fristlos kündigen

    2. Mahnbescheid beantragen

    3. Bei Widerspruch Klage einreichen

    Dies geht auch alles ohne Anwalt, da bei Mietschulden das Amtsgericht am Wohnort zuständig ist. Allerdings kann man als Laie schon bei der Kündigung fatale Fehler machen.

    Ich rate zu einem Fachanwalt für Mietrecht.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Mietvertrag ist Mietvertrag. Gehe zur Polizei und bitte um Auskunft, ob besagter Herr noch lebt, wenn ja, dann wo. Bitte sage denen, das du ihn bereits seit über 1 Jahr nicht mehr gesehen hast und du dir Sorgen machst, das der Tot in seiner wohnung liegen würde. Dann kommen die sofort vorbei. Wenn der noch lebt und du die neue Adresse hast, dann erstellst du bitte eine Kostenrechnung (Miete + Nk), mit der Frist, den Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen auf dein Konto zu überweisen.. Das lässt du ihm per Einschreiben mit Rückschein zukommen. Erfolgt keine Reaktion, oder du bekommst kein Geld, dann gehe bitte zu deinem zuständigen Amtsgericht und stelle dort einen Antrag auf Räumungsklage. Dann kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher mit dem Schlüsseldienst und lässt die Wohnung öffnen und räumen. Das geht übrigens auch per Einstweiliger Verfügung, falls Ungeziefer in der Wohnung ist!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wieso soll denn hier keine Straftat vorliegen?

    Wenn der Mieter keine Zahlungsabsicht gehabt hatte und den Vermieter wie ich es verstehe belogen hat, ist das doch sehr wohl ein Betrug, der eine Anzeige bei der Polizei wert ist, da sich der Mieter bereichern wollte und in die Irre geführt hat.

    Art. 146 StGB

    1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    Ich sage beides machen: Anzeigen wegen Betrug und unabhängig davon das Geld einfordern.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ein Mahnverfahren einleiten für die ausstehende Miete. Du solltest das mit Anwalt machen. Wer weiß, wie die Bude aussieht. Vlt liegt der Typ auch mumifiziert drinne.

  • vor 10 Jahren

    Um das Geld zu bekommen nützt eine Anzeige nichts. Wenn Du ihn schriftlich erreichen kannst, kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Eventuell nach einer Gerichtsverhandlung kannst Du den Gerichtsvollzieher schicken und auch von ihm die "Eidesstattlicher Versicherung" abverlangen. Wegen Schulden kommt man nicht ins Gefängnis.

  • vor 10 Jahren

    Solange Deinem Opa die Wohnung gehört, er selber nicht auf die Mietzahlungen besteht, kannst Du Nichts machen.

    Was aber meinst Du "1b)... mein Geld"? Der Mieter schuldet Dir doch Nichts, oder? Wenn Deinem Opa!

    Eine Straftat liegt eh nicht vor, da es sich um einen zivilrechtlichen Vorgang handelt, von daher ist die Polizei eh außen vor.

    Was Du machen kannst: Schick an den Herren per Einschreiben -Rückschein eine Aufforderung seine Post abzuholen und eine Aufforderung, in den nächsten Monaten das vermietete Objekt (Amtsdeutsch) auch , um Schimmelfall zu verhindern ordnungsgemäß zu Lüften und zu Beheizen.

    Sag die Gefährdung des Wohneigentums Deinem Opa und bitte ihn sich es vor Ort anzusehen. Er hätte gerne das Geld, das hat mit Stromsperre und nichts böses denken kaum was zu tun.

    Mach ihm klar, das er zu gutmütig ist, warum auch immer.

    Mietrecht aber ist Zivilrecht, daher ist die Polizei nicht zuständig, nur ein RA kann die Interessen durchsetzen.

    Fristen (14 Tage) setzen und dann eine Betreibung (bei Nichtzahlung) Formulare im Internet oder Schreibwarenhandel erhältlich beim Amtsgericht einreichen. Nur wenn es Winter wird schadet es der Wohnung, wenn sie nicht belüftet und beheizt wird. Das im Einschreiben auf jeden Fall anmerken.

    Ein Straftatbestand aber liegt nicht vor.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    am besten gehst du zum mieter hin und redest mit ihm. frag ihn warum er die miete nicht bezahlt. vielleicht hat der mieter finanzielle probleme. sage ihm dann dass du verständnis hast für seine situation. vielleicht kannst du ihm bei irgendetwas behilflich sein. wenn du ihn gleich anzeigst, dann wird er freiwillig niemals zahlen. sage ihm, er kann ja erstmal bezahlen was ihm möglich ist.

    aber wenn er nicht bezahlt, dann bleibt dir auf lange frist nichts anderes übrig als ihn rauszusetzen da du ja genauso geld nötig hast wie er.

    überlege dir einfach, welche anderen vorteile und welche nachteile er bekommt, wenn er das geld bezahlt und das schaffst du am besten wenn du versuchst dich in ihn hineinzuversetzen. aber offene kritik bringt dabei sowieso nichts.

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