Die Würde des Menschen ist unantastbar?

Ein Freund von mir hat eine Anzeige erstattet wegen Körperverletzung weil er in Gesicht geschlagen wurde!
Jetzt hat der Rechtsanwalt vom Täter ein Widerspruchsverfahren eingelegt, und hat mein Freund (Opfer) daraufhin angerufen, und ihm mittgeteilt das die Gerichtsverhandlung nicht mehr statt findet!
Mein Freund (Opfer) hat daraufhin beim Gericht angerufen um sich zu erkundigen ob dies, denn stimme!?
Tatsächlich bekam er die Auskunft das die Gerichtsverhandlung (für morgen) abgesetzt wurde!

Frage:
Kann man gegen den Widerspruch nochmals einen Widerspruch einlegen wenn er jetzt auch zu einem Rechtsanwalt gehen würde??
Das ist eine Schweinerei, keine Rechte, keine Freiheit mehr im unserem Land???

Anonym2009-12-07T07:30:25Z

Beste Antwort

sagen wir es so es kommt auf das eingen bank konto an

Wilken2009-12-07T07:52:12Z

Vor Gericht ja aber leider nicht im ganz normalen Leben.

?2009-12-07T07:17:21Z

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe. Die deutsche Rechtssprechung ist grauenvoll.

Anonym2009-12-07T05:55:30Z

Was hat das mit Menschenwürde zu tun - hier geht es um Organisationsabläufe bei einem Gerichtsverfahren. Da gilt die Prozessordnung - für jedermann.

Wer sich damit nicht auskennt, sollte fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen - bei einem Anwalt; dafür ist er da.

veit56211de2009-12-07T05:54:46Z

Die Würde ist unantastbar - aber das Gesicht zählt nicht dazu !

Vielleicht hat er provoziert ? Ohne Gründe wird Niemand angetastet !