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Die Würde des Menschen ist unantastbar?

Steht so im Grundgesetz der BRD. Ist die Würde wirklich unantastbar?

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Pipi Kurzstrumpf :-)

    Tja, es wäre schön, wenn.Man kann die Würde als einzelner Mensch mit den richtigen Worten und Taten sehr kaputt machen.Und derjenige kann sich auch kaum wehren.Die Würde ist zwar das Eigentum eines jeden, aber man muss sehr stark sein, um sie unantastbar zu halten...

    lg

    boots

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    für mich wird die würde des menschen, allein durch hartzIV, mit füssen getreten.

    die ärmsten der armen leben, meiner meinung nach, in einem raum der willkür.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Würde des Menschen "sollte" unantastbar sein - dass dies ge-

    gewährleistet wird stehen die "Menschenrechte" - siehe

    http://www.amnesty.de/umleitung/1899/deu07/001?lan...

    Bessi

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, so steht es da.

    Deshalb werden ja auch Menschen, die sich nicht daran halten, also die Würde des anderen nicht achten, verurteilt. (so sie denn greifbar sind)

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    natürlich. da werden per gesetz in deutschland verboten menschenverachtenden maßnahmen zu machen. z.b. müssen im gefängnis die gefangenen nicht mit ihr kot in ihre zelle leben, oder in einem 1 m zelle alleine sitzen, was in der rest der welt legalisiert ist.

    z.b. ist es gesetzlich verboten, einen gefangenen zu verprügeln oder zu foltern, um aus ihm informationen rauszubekommen.

    die todesstrafe ist auch per gesetz verboten.

  • Clemi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist aber kein konkretes Gesetz, was eingehalten oder gebrochen werden kann. Denn natürlich kann man die Würde eines Menschen brechen, und dann würde sie ja angetastet. Wie alle Grundgesetze ist § 1 eher eine verbindliche Richtlinie, wenn nicht sogar DER Grundsatz für viele andere Gesetze in unserem Land.

    Wer die Würde eines Menschen irgendwie berührt, begeht damit auch einen Gesetzesverstoß, z.B. durch Volksverhetzung, Beleidigung, Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung usw...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja, die Würde...

    Das ist halt so ein Wort. Ein unklarer Rechtsbegriff, wie die Juristen vermutlich sagen würden. Ich glaube, das Verständnis von "Würde" hat sich seit der "Adenauer-Generation" sehr zum Negativen verändert. Frag mal heute einen Bürger (ob Schüler oder Rentner, West oder Ost, egal), wie er "Würde" definieren würde. (Dummes Wortspiel, ich weiß.) Ich hab' ja selber keine Ahnung, was diese "Würde" eigentlich sein soll; und wenn keiner eine Ahnung hat, was ein Begriff bedeutet, dann existiert das Ding praktisch nicht mehr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Konventionen wird nicht definiert was ist, sondern was sein sollte.

    Wäre es eine unveränderbare Tatsache, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, würde man das in keine Konvention hinein schreiben müssen.

    Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, ist keine Tatsache die die Wirklichkeit beschreibt. Das wird auch nie eintreten, dass es keine Verletzungen der Menschenwürde mehr gibt, solange es Menschen gibt.

    Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, ist eine ideologische Konvention.

    Die Unantastbarkeit der Würde ist ein normgebender Wert.

    Kant nannt Begriffe mit einer solchen oder ähnlichen Bedeutung "regulative Prinzipien".

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sicher doch. Die ist doch nur im GG vorhanden. Wer guckt da denn schon rein? Dasselbe gilt auch für den Tierschutz, die Unantastbarkeit der Wohnung und sogar für den Schutz der Familie.

    Quelle(n): GG der Bundesrepublik Deutschland.
  • Knorke
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Stimmt leider nicht man sehe die Nachrichten trotzdem sollte man um sie Kämpfen.

    Quelle(n): Ja ike
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie schreibt "Clemi" doch hier so treffend, die Menschenwürde ist kein konkretes Gesetz. Nein, sie ist ein "Grundrecht". Und weil sie kein Gesetz ist, brauch sich keine Regierung der Welt den Vorwurf machen lassen, sie wären "Gesetzesbrecher", weil der Begriff nach wie vor "schwammig und dehnbar ausgelegt" werden kann. Ein Recht ist vergleichbar einer "Kannleistung", die man zwar großzügigerweise gewähren kann, aber auf die im Grunde kein "Rechtsanspruch" besteht. So darf dann auch "Menschenwürde" weiterhin auch durch unsere Regierung mit Füßen getreten werden, ohne daß die dafür Verantwortlichen in irgendeiner Weise rechtlich belangt werden können. Und hört man dann doch Vorwürfe bzw. Klagen, daß derartige Dinge, wie z. B. Menschen für einen Hungerlohn unter dem Existenzminimum arbeiten zu lassen oder die ganzen Ungerechtigkeiten die die "Hartz IV - Gesetzgebung" so mit sich bringt, gegen die Menschenwürde verstossen würden, dann haben die Verantwortlichen die schöne Ausrede parat, alles geschehe doch nur zum Wohle des Voikes und der nachfolgenden Generationen!

    Papier, auch das auf dem die "Menschenwürde festgeschrieben ist", ist nun mal geduldigt. Menschen, deren Würde mit Füßen getreten wird, sind es irgendwann nicht mehr!

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