Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?

Ok das ist vielleicht ne etwas blöde frage aber es ist eben meine erste Kündigung :-).
Ich bin als aushilfe bei einem Supermarkt angestellt und hab eine Kündigungsfrist von zwei wochen. Bei den Musterkündigungen im I-net steht immer der satz: hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum .... Muss ich da jetzt das datum an dem ich die kündigung einreiche einfügen oder das an dem dann meine Kündigunsfrist abgelaufen ist??? Also ich will sie morgen abgeben muss ich dann den 14.08 oder den 28.08 angeben??

2009-08-13T09:07:12Z

warum zum 26??
freitag in 2 wochen ist doch der 28??

dwgaf2009-08-13T09:21:01Z

Beste Antwort

Du musst das Datum angeben, zu dem du kündigen möchtest.
Wenn du die Kündigung morgen abgibst, ist der früheste Termin also der 28.08.09. Du kannst aber genausogut die Kündigung morgen abgeben und zum 31.08.09 kündigen.

Aufpassen: Dem AG muss die Kündigung bei 14-tägiger Kündigungsfrist also 14 Tage vorher nachweislich vorliegen, also den Postweg einkalkuölieren.Bei persönlicher Abgabe den Erhalt quittieren lassen.

Tipp: Die Wendung "... oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt" anhängen. Wenn das Datum der Kündigung falsch sein sollte, greift dann automatisch der nächstmögliche, ohne dass die Kündigung ungültig ist und du nochmals kündigen musst.
Also: hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum ...., hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Potzblizz2009-08-13T16:15:42Z

Natürlich zum 28.8.2009.

Anonym2009-08-13T16:08:36Z

......zum nächst möglichen Termin im August 2009.
Mfg

miezeio2009-08-13T16:05:59Z

das Ende der Beschäftigung also den 28.8.

aber ist das auch 2 Wochen ohne festen Termin ? weil üblicher ist eigentlich zum Monatsende

Anonym2009-08-13T16:04:49Z

zum 26.