Zum Thema Mietrecht:?

als ich in meine Wohnung einzog, war sie völlig ohne Tapeten oder Teppichboden. Alles sollte ich selbst machen. Jetzt 14 Jahre später will der Vermieter nach schauen, ob ich auch regelmäßig renoviere. Was kann er erwarten?

2009-07-08T13:05:12Z

Erstmal"Danke" für Eure hilfe.
Der mietvertrag ist ein vordruck.
D.h. beim einzug waren da blanke wände und dann gilt wahrscheinlich der vordruck, wo ja zeiträume angeben sind. Mir ist nur nicht klar, ob sich das nicht aushebelt?

Anonym2009-07-08T10:40:50Z

Beste Antwort

nicht´s, da du ihn nicht rein lassen mußt, wenn du aus der wohnung ausziehst sieht er ja wie du diese verläßt. - natürlich unrenoviert - da beim einzug auch nichts getan wurde.
der vermieter kann kommen wenn du ausziehst eher nicht, und zu einer besichtigung brauchst du ihn nicht reinlassen.
m.f.g. robi

@Rock'n'RollHeart ... hat schon die urteile mit eingefügt.

Anonym2009-07-14T05:04:41Z

Gar nichts. Wenn dein MV ein Vordruck mit starren Fristen ist, ist die Renovierungsklausel ungültig. Die Tapeten, die du geklebt hast, gehören rechtlich jetzt ihm und wen n deine Klausel unwirksam ist, kannst du ihn bitten: Nett, dass sie mal vorbeischauen. Renovieren wäre dann mal dran. Alles neu weiß bitte, nach 14 Jahren wär das schön. Vergewisser dich sicherheitshalber beim Mieterverein, dass die Klausel wirklich ungültig ist. Rechtlich ist dann der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig.
Der Teppich gehört dir und wenn er lose verlegt ist , könntest du ihn sogar mitnehmen.

DR Eisendraht2009-07-11T09:13:54Z

Er kann damit rechnen, dass die Wohnung auf eigene Rechnung bewohnbar gemacht wurde. SOllte das nicht der Fall sein, liegt hier ein Verstoß gegen den MV vor.
Die Zeiträume gelten für die Erneuerung nicht für die Herstellung. - Wohnungen, die Räuberhöhlen ähneln können abgelehnt werden.

tomor0082009-07-10T10:56:37Z

Wenn in Deinem Mietvertrag starre Renovierungsklauseln stehen,die nicht nur empfohlen werden oder je nach Grad der Abnutzung auch etwas variabel sind,dann kannst Du sogar noch einen Schritt weitergehen und vom Vermieter verlangen es auf seine Kosten zu erledigen oder von einer Fachfirma erledigen zu lassen oder von ihm selbst.

Anonym2009-07-08T09:48:33Z

wenn nichts in deinem mietvertrag steht musst du ihm bei deinem auszug die wohnung in dem zustand übergeben in dem du sie übernommen hast. dann würde ihn also gar nichts angehen wie es bei dir aussieht.

manchmal steht im vertrag dass in bestimmten abständen schönheitsrenovierungen zu erledigen sind, also malern und alles, das muss dann aber nicht wie vom maler aussehen.

es gibt auch fiese vermieter die in den vertrag schreiben dass alle paar jahre zu renovieren ist UND beim auszug. wenn du so einen vertrag hast kannst du froh sein. das ist nämlich eine unzulässige überbelastung des mieters, gerichte urteilen dann in der regel dass du gar nichts machen musst.

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