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Zum Thema Mietrecht:?

als ich in meine Wohnung einzog, war sie völlig ohne Tapeten oder Teppichboden. Alles sollte ich selbst machen. Jetzt 14 Jahre später will der Vermieter nach schauen, ob ich auch regelmäßig renoviere. Was kann er erwarten?

Update:

Erstmal"Danke" für Eure hilfe.

Der mietvertrag ist ein vordruck.

D.h. beim einzug waren da blanke wände und dann gilt wahrscheinlich der vordruck, wo ja zeiträume angeben sind. Mir ist nur nicht klar, ob sich das nicht aushebelt?

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nicht´s, da du ihn nicht rein lassen mußt, wenn du aus der wohnung ausziehst sieht er ja wie du diese verläßt. - natürlich unrenoviert - da beim einzug auch nichts getan wurde.

    der vermieter kann kommen wenn du ausziehst eher nicht, und zu einer besichtigung brauchst du ihn nicht reinlassen.

    m.f.g. robi

    @Rock'n'RollHeart ... hat schon die urteile mit eingefügt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mieter müssen übertriebenen Renovierungsauflagen im Mietvertrag nicht nachkommen. So hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen klar gemacht, dass eine starre Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, soweit sie dem Mieter eine Renoverungspflicht unabhängig vom Zustand der Wohnräume auferlegt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH AZ: VIII ZR 335/02 vom 21. August 2003) schützt den Mieter vor überzogenen Forderungen von Vermietern beim Auszug. Der BGH hat für unzulässig erklärt, wenn einem Mieter durch mehrere Klauseln im Mietvertrag ein Übermaß an Renovierungspflichten auferlegt und der Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird.

    Gleichfalls hat der BGH (Aktenzeichen VIII ZR 361/03 vom 30.07.2004) entschieden, dass Mieter Wohnungen nur dann renovieren müssen, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist. Mietvertragsklauseln, die feste Termine für Schönheitsreparaturen festlegen, sind unwirksam. Auch eine so genannte isolierte Endrenovierungsklausel im Mietvertrag ist unwirksam.

    Gruß aus Braunschweich

    Johannes

    Zu Deinen Details: Solche Klauseln, die starre Fristen für die Renovierung vorsehen, sind unwirksam geworden. Du bist nicht mehr verpflichtet, diese Fristen einzuhalten.

    Quelle(n): Ist alles nur geklaut, nämlich hier: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheit... Schau mal rein.
  • vor 1 Jahrzehnt

    So kann man Deine Frage nicht beantworten.

    Was steht denn in Deinem Mietvertrag und ist diesbezüglich vereinbart ?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als erstes einmal: Der Vermieter darf dir seit einem Urteil vor ein paar Jahren keine starren Renovierungsfristen mehr vorschreiben. Steht dies zusammen mit der Schlussrenovierung im Mietvertrag bedeutet dies eine zu große Beneachteiligung des Mieters und die Klausel wäre umwirksam. Dein Vermieter kann zwar in größeren Abständen die Wohnung besichtigen. Was er hier aber als Begründung angibt - da brauchst diu ihn nicht herein zulassen.

    Um es noch einmal ganz klar zu sagen, wenn die Renovierungsklausel durch das Urteil unwirksam geworden ist, musst du überhaupt nicht renovieren. Der genaue Wortlaut ist entscheidend: ... muss alle 3 bis 5 Jahre renoviert werden . bedeutet es entfällt die Renovierung. Ich empfehle dir, deinen Mietvertrag dem Mieterbund vorzulegen. Die wissen genau, welche Formulierungen den einen oder anderen Sachverhalt bewirken.

    Quelle(n): bin selber Vermieter
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn nichts in deinem mietvertrag steht musst du ihm bei deinem auszug die wohnung in dem zustand übergeben in dem du sie übernommen hast. dann würde ihn also gar nichts angehen wie es bei dir aussieht.

    manchmal steht im vertrag dass in bestimmten abständen schönheitsrenovierungen zu erledigen sind, also malern und alles, das muss dann aber nicht wie vom maler aussehen.

    es gibt auch fiese vermieter die in den vertrag schreiben dass alle paar jahre zu renovieren ist UND beim auszug. wenn du so einen vertrag hast kannst du froh sein. das ist nämlich eine unzulässige überbelastung des mieters, gerichte urteilen dann in der regel dass du gar nichts machen musst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er darf die Wohnung nach Voranmeldung besichtigen.

    Aber Forderungen zu Renovationen darf er erst beim Auszug geltend machen. Vor allem hat er keinen Anspruch, die Wohnung besser abgegeben zu erhalten, als Du sie übernommen hast.

    Ausser Du bist eine besondere spezifische Bedingung eingegangen, z.B. Mietminderung gegen Pflichtrenovation oder dergleichen, aber das darf nicht in AGBs stehen, sondern müsste klar ausformuliert sein mit allen Details - also sehr unwahrscheinlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter kann bei Einzug verlangen, dass Du renovierst. Aber in Deinem Vertrag ist vermutlich ein fester Zeitpunkt angegeben, in dem Du renovieren musst. Das gibt es laut Gesetz nicht mehr. Bei diesen alten Verträgen steht meist alle 3 bzw 5 Jahre ist zu renovieren. Durch wegfall dieses Paragrafen ist nun der Vermieter verpflichtet auf Dein Wunsch hin renovieren zu lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gar nichts. Wenn dein MV ein Vordruck mit starren Fristen ist, ist die Renovierungsklausel ungültig. Die Tapeten, die du geklebt hast, gehören rechtlich jetzt ihm und wen n deine Klausel unwirksam ist, kannst du ihn bitten: Nett, dass sie mal vorbeischauen. Renovieren wäre dann mal dran. Alles neu weiß bitte, nach 14 Jahren wär das schön. Vergewisser dich sicherheitshalber beim Mieterverein, dass die Klausel wirklich ungültig ist. Rechtlich ist dann der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig.

    Der Teppich gehört dir und wenn er lose verlegt ist , könntest du ihn sogar mitnehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn in Deinem Mietvertrag starre Renovierungsklauseln stehen,die nicht nur empfohlen werden oder je nach Grad der Abnutzung auch etwas variabel sind,dann kannst Du sogar noch einen Schritt weitergehen und vom Vermieter verlangen es auf seine Kosten zu erledigen oder von einer Fachfirma erledigen zu lassen oder von ihm selbst.

  • Meikel
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Er kann erwarten das du regelmäßig renovierst !

    Man z.B. alle 3-5 Jahre seine Küche und Wohnräume renovieren !

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mietrecht

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