Selber vorzeitig kündigen ohne Kündigungsfrist?

Guten morgen ihr lieben!

Ein Freund von mir arbeitet seit Oktober 08 mit einem befristeten Jahresvertrag bei einer Firma als Elektriker. Die Probezeit war 6 Monate (welche ja nun rum ist). Ihm macht die arbeit dort auch Spaß und er fährt gern hin. Er bekommt ein Festgehalt, was bedeutet, das auch seine Stundenzahl festgelegt ist. Jetzt sieht es aber so aus, das sein Chef ihm immer wieder sagt, die Firma habe Zahlungsschwierigkeiten. Seit Januar rennt er seinem Chef täglich wegen seinem Gehalt hinterher und dann hat er es 2 Monate lang immer verzögert bekommen. Seit März bekommt er allerdings nun kein Gehalt mehr und immer wenn er fragt, wird er mit der Antwort "Das kannste diesen Monat vergessen (Zitat)" abgespeist. Er ist der einzige Elektriker in der Firma, somit kann er auch nicht einfach zuhause bleiben. Seit 1 Monat muss er jede Menge Überstunden machen, auch an den Wochenenden muss er arbeiten kommen, was seine Stundenzahl von 40 pro Woche auf mittlerweile knapp 70 pro Woche gesteigert hat. Er bekommt aber nicht eine einzige davon ausbezahlt, da er ja ein Festgehalt hat. Abfeiern geht auch nicht, da Termindruck da ist und er nun mal der einzige in dem Laden ist, der die Elektrik machen kann.

Er hat schon überlegt zu kündigen, aber muss er dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten? Sein Chef hat sich mit dem Vertrag doch verpflichtet, regelmäßig und pünktlich Gehalt zu zahlen, und da er das nicht tut, bricht er doch den Vertrag , oder? Müßte er dann die Kündigung ohne Fristeinhaltung so akzeptieren?

Auch ist mein Bekannter jetzt schon seit 3 Monaten wegen dem fehlenden Gehalt bei seinem Dispo am Limit angekommen und muss dafür ja auch jede menge zinsen zahlen. Kann er die von seinem Chef zurückverlangen? Er leiht sich bei Freunden und der Familie jeden Monat Geld, nur um seine Miete zahlen zu können und um zu tanken, damit er jeden Tag die 60 km bis zur arbeit und zurück fahren kann.

Gibt es nicht eine möglichkeit, das in einem solchen fall ein amt ihn auffangen kann? Vorübergehend Sozialhilfe oder sowas?

Wer kennt sich damit aus? Brauchen da wirklich mal einen Rat, weil so langsam kann mein Bekannter nicht mehr.

2009-05-12T00:54:50Z

Das mit dem krankschreiben oder einfach zuhause bleiben ist nicht so einfach. Bis ende mai muss eine maschine fertig sein, weil sonst geht ein Auftrag von rund 500000€ flöten und dann gibts ja wieder kein neues Geld. Daher geht er ja auch immer wieder hin.

Anonym2009-05-12T00:44:47Z

Beste Antwort

Er soll den Chef nachweisbar (Einschreiben bzw. persönlich unterschreiben lassen), dass er innerhalb 3 Tage sein Gehalt bekommt, passiert nichts, verweigert er die Arbeit, er hat das Recht dazu, natürlich nur solange, wie das Gehalt aussteht. Diesen Schritt muss er machen, dann ist es rechtssicher und er soll die Auszahlung des Gehaltes in bar verlangen, sonst kann sich der Chef rausreden, habe ja überwiesen und du wartest noch länger.

Wichtig in diesen Schreiben ist es, genau zu beschreiben was für Zahlungsrückstände es gibt, z. B: Gehalt März + April 2009, dass du vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machst und das du dann wieder anfängst zu arbeiten, wenn das Gehalt bezahlt wurde. Eine fristlose Kündigung ist nicht ganz so einfach, da würde ich erstmal die Finger von lassen.
Anschließend zur Arbeitsagentur fahren und sich arbeitslos melden und darauf hinweisen, dass er kein Gehalt bekommt, dann gibt es auch keine Sperre. Sollte ich kein Geld haben, am besten gleich danach zur ARGE fahren und um einen Vorschuss bitten, aber versucht es zuerst bei der Arbeitsagentur.

Rechtsanwalt einschalten, ich weiß nicht, klar vertritt der deine Rechte, aber wenn beim AG nichts mehr zu holen ist, was dann? Außer Spesen nicht gewesen.

nounou2009-05-12T19:43:28Z

Das ist wirklich eine böse Situation, wenn sein Chef sich wirklich stur stellt bleibt ihn nichts anders übrig als einen RA zu Hilfe zu nehmen und/oder beim zuständigen Amtsgericht mit seinen belegbaren Forderungen Insolvenz für die Firma seines Chefs zu beantragen. Die Agentur für Arbeit zahlt nämlich Ausfallgeld erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Stefan R2009-05-12T17:49:37Z

Mein Gott, hier wird Halbwissen verbreitet, dass es gerade so knallt, das kann ganz böse Enden für den Handwerker!

Also dröseln Wir mal auf, die rechtliche Seite:

1. Um seine Ansprüche zu wahren, muss er den Chef mit einer Frist von 10 Tagen mindestens schriftlich in Verzug setzen ...! und zwar für jeden Monat einzeln! max für 3 Monate rückwirkend wegen der "Verjährung"

Hat dies keinen Erfolg (Teilzahlungen von min. 50% müssen akzeptiert werden) dann kann er sein Zurückbehaltungsrecht ausüben, sprich so lange zu hause bleiben, bis er sein Geld bekommt und alles ausgeglichen ist. Er kann auch nicht in dieser Zeit außerordentlich gekündigt werden.

2. Kündigen ohne Frist einzuhalten ist nur schwer möglich, das geht nur durch eine außerordentliche Kündigung mit 4 Wochenfrist maximal.

3. Kontakt mit der Leistungsabteilung der Agentur aufnehmen und den Fall schildern, arbeitssuchend melden, Anspruch auf ALG I besteht erst dann, wenn der Chef vom Gericht rechtskräftig verurteilt wurde zur Zahlung, auch erst dann besteht Anspruch auf ALG I wenn denn auch gekündigt wurde. Dazwischen ist das Jobcenter erst mal für Leistungen im Regelsatz zuständig (Nachweis der Klageeinreichung)

So ... weiter gehts, die moralische Seite ...
Ob der Auftrag flöten geht, muss den Handwerker nicht interessieren, es ist die Hauptschuld des Arbeitgebers, den Mitarbeiter für seine Arbeit zu entlohnen.
Er kann die Sollzinsen in Rechnung stellen, aber auch nur dann, wenn der Chef das wirklich zu verantworten hat, das muss vor Gericht genau aufgedröselt werden wenn man es haben will, auch andere Kosten wie bspw Mahngebühren für eine offene Rechnung.
Um es rund und kurz zu machen, in einer Schadensersatzklage (in Verbindung mit der Klage auf Herausgabe) sind alle Kosten einsetzbar, die nicht entstanden wären, wenn der Chef bezahlt hätte, ja sogar Abschläge an die Stadtwerke ect pp ...

Ich würde hier in Erwägung ziehen, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung zu stellen (so kamen wir auch mal dahinter dass der AG 3 Eidesstattliche Versicherungen hatte in den letzten 2 Jahren und fröhlich auf Pump lebte). In der heutigen Zeit haben Gerichte da ein mehr als offenes Ohr dafür.

So ich hoffe ich konnte erst mal helfen ... gerne auch näheres per Mail!

Peter K2009-05-12T11:07:53Z

An sich sieht das Gesetz vor, daß man den AG unter Fristsetzung anmahnt. Das ist aber hinfällig, wenn der AG von sich aus schon zu erkennen und verstehen gegeben hat, daß er nicht zahlen kann (Das kannste in diesem Monat vergessen.)
Also Kündigen ohne das eine Sperrfrist dreoht und die restlichen Gehälter umgehend beim Arbeitsgericht einklagen. Man kann es auch ohne Rechtsanwalt.
Noch ein Hinweis, falls der Laden Insolvenz anmeldet:
Nach § 130 der Insolvenzordnung sind Zahlungen eines Unternehmens dann anfechtbar, wenn der Gläubiger (Arbeitnehmer) die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Arbeitgeber) kannte. Im Klartext heißt das, die Mitarbeiter müssen ihre verspätet ausgezahlten (hier also Januar, Februar und März) Gehälter zurückzahlen, wenn sie wussten, dass ihr Unternehmer im Begriff war, insolvent zu gehen.
Also Daumen drücken, daß der Laden überlebt.

Rosy2009-05-12T08:16:52Z

Also erstmal so einfach zum Arbeitsamt fahren und sich Arbeitslos melden ist nicht. Auch übernimmt das Amt keine Lohnausfälle..... so schrecklich es auch ist.

Ich war selbst vor 2 Jahren in der gleichen Situation bzw. alle Mitarbeiter. Kaum einer hat es gewagt sich Krank schreiben zu lassen oder zum Anwalt zu gehen.

Ein MA hat dem Chef eine Frist gesetzt und ist als die Frist ergebnislos verstrichen war nicht mehr zur Arbeit erschienen und hat einen Anwalt eingeschalten.

Man muss leider auch die Kündigungsfrist hinnehmen solang der Anwalt nichts anderes raushaun kann. Zumindest war es so bei uns.

Die Situation ist nicht so einfach und es zerrt an allen Ecken und Enden ich kenne das leider sehr gut.

Was der Anwalt vielleicht machen könnte wäre, wenn er tatsächlich seid 3 Monaten kein Gehalt bekommt, dass Unternehmen auf Insolvenzverschleppung hinweisen bzw. anzeigen.

An seiner Stelle und ich spreche wirklich aus Erfahrung sollte er die Arbeit verweigern ob per Krankschreibung oder mit Frist setzung! Egal ob der Auftrag dann fertig ist oder nicht. Psychische Belastung macht den Menschen kaputt :( und er ist schon weit genug gegangen, dass er das solange durchzieht.

Der MA der bei uns geklagt hat wartet jetzt seid 3,5 Jahren auf sein Restgehalt bis heute nichts erhalten.

@Daumenrunter geber:
Macht Spaß oder einfach mal so durch die Beiträge gehen und DR geben.

Weitere Antworten anzeigen (7)