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Selber vorzeitig kündigen ohne Kündigungsfrist?

Guten morgen ihr lieben!

Ein Freund von mir arbeitet seit Oktober 08 mit einem befristeten Jahresvertrag bei einer Firma als Elektriker. Die Probezeit war 6 Monate (welche ja nun rum ist). Ihm macht die arbeit dort auch Spaß und er fährt gern hin. Er bekommt ein Festgehalt, was bedeutet, das auch seine Stundenzahl festgelegt ist. Jetzt sieht es aber so aus, das sein Chef ihm immer wieder sagt, die Firma habe Zahlungsschwierigkeiten. Seit Januar rennt er seinem Chef täglich wegen seinem Gehalt hinterher und dann hat er es 2 Monate lang immer verzögert bekommen. Seit März bekommt er allerdings nun kein Gehalt mehr und immer wenn er fragt, wird er mit der Antwort "Das kannste diesen Monat vergessen (Zitat)" abgespeist. Er ist der einzige Elektriker in der Firma, somit kann er auch nicht einfach zuhause bleiben. Seit 1 Monat muss er jede Menge Überstunden machen, auch an den Wochenenden muss er arbeiten kommen, was seine Stundenzahl von 40 pro Woche auf mittlerweile knapp 70 pro Woche gesteigert hat. Er bekommt aber nicht eine einzige davon ausbezahlt, da er ja ein Festgehalt hat. Abfeiern geht auch nicht, da Termindruck da ist und er nun mal der einzige in dem Laden ist, der die Elektrik machen kann.

Er hat schon überlegt zu kündigen, aber muss er dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten? Sein Chef hat sich mit dem Vertrag doch verpflichtet, regelmäßig und pünktlich Gehalt zu zahlen, und da er das nicht tut, bricht er doch den Vertrag , oder? Müßte er dann die Kündigung ohne Fristeinhaltung so akzeptieren?

Auch ist mein Bekannter jetzt schon seit 3 Monaten wegen dem fehlenden Gehalt bei seinem Dispo am Limit angekommen und muss dafür ja auch jede menge zinsen zahlen. Kann er die von seinem Chef zurückverlangen? Er leiht sich bei Freunden und der Familie jeden Monat Geld, nur um seine Miete zahlen zu können und um zu tanken, damit er jeden Tag die 60 km bis zur arbeit und zurück fahren kann.

Gibt es nicht eine möglichkeit, das in einem solchen fall ein amt ihn auffangen kann? Vorübergehend Sozialhilfe oder sowas?

Wer kennt sich damit aus? Brauchen da wirklich mal einen Rat, weil so langsam kann mein Bekannter nicht mehr.

Update:

Das mit dem krankschreiben oder einfach zuhause bleiben ist nicht so einfach. Bis ende mai muss eine maschine fertig sein, weil sonst geht ein Auftrag von rund 500000€ flöten und dann gibts ja wieder kein neues Geld. Daher geht er ja auch immer wieder hin.

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Er soll den Chef nachweisbar (Einschreiben bzw. persönlich unterschreiben lassen), dass er innerhalb 3 Tage sein Gehalt bekommt, passiert nichts, verweigert er die Arbeit, er hat das Recht dazu, natürlich nur solange, wie das Gehalt aussteht. Diesen Schritt muss er machen, dann ist es rechtssicher und er soll die Auszahlung des Gehaltes in bar verlangen, sonst kann sich der Chef rausreden, habe ja überwiesen und du wartest noch länger.

    Wichtig in diesen Schreiben ist es, genau zu beschreiben was für Zahlungsrückstände es gibt, z. B: Gehalt März + April 2009, dass du vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machst und das du dann wieder anfängst zu arbeiten, wenn das Gehalt bezahlt wurde. Eine fristlose Kündigung ist nicht ganz so einfach, da würde ich erstmal die Finger von lassen.

    Anschließend zur Arbeitsagentur fahren und sich arbeitslos melden und darauf hinweisen, dass er kein Gehalt bekommt, dann gibt es auch keine Sperre. Sollte ich kein Geld haben, am besten gleich danach zur ARGE fahren und um einen Vorschuss bitten, aber versucht es zuerst bei der Arbeitsagentur.

    Rechtsanwalt einschalten, ich weiß nicht, klar vertritt der deine Rechte, aber wenn beim AG nichts mehr zu holen ist, was dann? Außer Spesen nicht gewesen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Oha. Das wird nicht einfach.

    Als erstes: ab zum Arbeitsamt, arbeitssuchend melden.

    Bei der Gelegenheit kann er sich dort auch beraten lassen, wie er sich verhalten sollte.

    Zweitens: ab zum Anwalt für Arbeitsrecht.

    Kündigen ist wahrscheinlich eine ganz schlechte Idee, das gibt nur Probleme mit Sperrfristen beim ALG, wenn er nicht gleich eine neue Stelle findet. Wenn er eine neue Stelle findet, kann er m.E. aufgrund der Zahlungsrückstände immer noch fristlos kündigen.

    Meiner Meinung nach müsste er nicht mal weiter arbeiten gehen, wenn er nicht bezahlt wird - Stichwort Rückbehaltungsrecht.

    Mit dem Arbeitgeber reden und das Stichwort Insolvenz fallen lassen, könnte dort vielleicht für etwas Wallung sorgen.

    Aber wie gesagt: fachmännische Beratung ist da unerlässlich! Und keine Zeit verlieren!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Freund soll sich so schnell wie möglich ans Arbeitsamt wenden. Bei ausbleibender Lohnzahlung kann er nicht nur fristlos kündigen, er bekommt in diesem Moment auch nicht die sonst übliche Sperre.

    Ansonsten gibts nur eins: Einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten und den ausstehenden Lohn einklagen. Dein Bekannter hat hoffentlich auch Nachweise für die geleisteten Überstunden?

    Gruß aus Braunschweich

    Johannes

    PS: Auf keinen Fall soll er sich mit irgendwelchen wagen Zahlungsversprechungen seines Chefs abspeisen lassen. Zu 99% geht das in die Hose.

  • vor 1 Jahrzehnt

    An sich sieht das Gesetz vor, daß man den AG unter Fristsetzung anmahnt. Das ist aber hinfällig, wenn der AG von sich aus schon zu erkennen und verstehen gegeben hat, daß er nicht zahlen kann (Das kannste in diesem Monat vergessen.)

    Also Kündigen ohne das eine Sperrfrist dreoht und die restlichen Gehälter umgehend beim Arbeitsgericht einklagen. Man kann es auch ohne Rechtsanwalt.

    Noch ein Hinweis, falls der Laden Insolvenz anmeldet:

    Nach § 130 der Insolvenzordnung sind Zahlungen eines Unternehmens dann anfechtbar, wenn der Gläubiger (Arbeitnehmer) die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Arbeitgeber) kannte. Im Klartext heißt das, die Mitarbeiter müssen ihre verspätet ausgezahlten (hier also Januar, Februar und März) Gehälter zurückzahlen, wenn sie wussten, dass ihr Unternehmer im Begriff war, insolvent zu gehen.

    Also Daumen drücken, daß der Laden überlebt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Also erstmal so einfach zum Arbeitsamt fahren und sich Arbeitslos melden ist nicht. Auch übernimmt das Amt keine Lohnausfälle..... so schrecklich es auch ist.

    Ich war selbst vor 2 Jahren in der gleichen Situation bzw. alle Mitarbeiter. Kaum einer hat es gewagt sich Krank schreiben zu lassen oder zum Anwalt zu gehen.

    Ein MA hat dem Chef eine Frist gesetzt und ist als die Frist ergebnislos verstrichen war nicht mehr zur Arbeit erschienen und hat einen Anwalt eingeschalten.

    Man muss leider auch die Kündigungsfrist hinnehmen solang der Anwalt nichts anderes raushaun kann. Zumindest war es so bei uns.

    Die Situation ist nicht so einfach und es zerrt an allen Ecken und Enden ich kenne das leider sehr gut.

    Was der Anwalt vielleicht machen könnte wäre, wenn er tatsächlich seid 3 Monaten kein Gehalt bekommt, dass Unternehmen auf Insolvenzverschleppung hinweisen bzw. anzeigen.

    An seiner Stelle und ich spreche wirklich aus Erfahrung sollte er die Arbeit verweigern ob per Krankschreibung oder mit Frist setzung! Egal ob der Auftrag dann fertig ist oder nicht. Psychische Belastung macht den Menschen kaputt :( und er ist schon weit genug gegangen, dass er das solange durchzieht.

    Der MA der bei uns geklagt hat wartet jetzt seid 3,5 Jahren auf sein Restgehalt bis heute nichts erhalten.

    @Daumenrunter geber:

    Macht Spaß oder einfach mal so durch die Beiträge gehen und DR geben.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Freund kann gar nicht fristgemäß kündigen, da er - so habe ich es verstanden - einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag hat. Bei Zeitverträgen sind ordentliche Kündigungen ausgeschlossen.

    Allerdings bleibt sein Recht auf eine außerordentliche - sprich fristlose - Kündigung hiervon unberührt. Dein Freund kann also aus triftigem Grund fristlos kündigen. Bei einem derartigen Zahlungsrückstand scheint mir die Möglichkeit als durchaus gegeben und sinnvoll. Niemand kann gezwungen werden, auf Dauer für "lau" zu arbeiten, zumal dein Freund nun selbst auf finanzielle Probleme zusteuert.

    Im Falle eines Konkurses kann er beim Arbeitsamt nur drei Monate Konkursausfallgeld geltend machen, daran sollte er denken. wenn er seit März kein Gehalt mehr bekommen hat. Auch das Arbeitsamt sieht das so und verhängt keine Sperre, wenn er aus einem derart triftigem und die eigene Existenz bedrohendem Grund kündigt.

    Wenn er klug ist, stellt er beim zuständigen Amtsgericht Konkursantrag gegen das Unternehmen, wenn er am Tag seines Ausscheidens nicht alle rückständigen Lohnzahlungen auf Heller und Pfennig bekommt. Falsches Mitleid ist hier nicht angebracht, sein Chef stürzt ihn ebenso skrupellos ins Elend und macht sich keinen Kopf, wovon dein Freund leben soll.

    Weder das Arbeitsamt noch irgendeine andere Sozialkasse ist für die Lohnzahlung zuständig, sondern der Betrieb, in dem er beschäftigt ist.

    Wenn ihm aufgrund ausstehender Lohnzahlungen Unkosten entstanden sind, kann er sie geltend machen. Aber wenn sein Chef schon kein Geld für die Löhne hat, weiß ich nicht, ob es Sinn macht, deshalb einen teuren Rechtsstreit anzuzetteln. An jedem Gericht gibt es einen sog. Rechtspfleger. Mit dem/der sollte er einen Termin vereinbaren, er/sie hilft unentgeltlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Fimen zahlungsschwierigkeiten haben, das ist keine seltenheit mehr! Nur als Chef zu sagen...........diesen Monat kannste vergessen, das würde ich mir nicht gefallen lassen. Am besten läßt er sich krankschreiben, und geht dann sofort zum Arbeitsamt. Dort soll er genau sagen was passiert ist, und was er machen kann, da sonst im Falle eines Falles die Wohnung gekündigt wird, oder keine anderen Dinge mehr bezahlt werden können.

    Das Arbeitsamt wird wissen was zu tun ist. Vörrübergehendes Geld vom Staat, das gab es früher tatsächlich! Nur soweit ich weiß wurde das abgeschafft...............

    Festgehalt als Handwerker? Hab ich ja noch nie gehört! Er soll seinem Chef mal Power unterm Hintern machen..........wenn er wirklich so unabkömmlich ist, dann hat er doch die Möglichkeit dazu!

  • nounou
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist wirklich eine böse Situation, wenn sein Chef sich wirklich stur stellt bleibt ihn nichts anders übrig als einen RA zu Hilfe zu nehmen und/oder beim zuständigen Amtsgericht mit seinen belegbaren Forderungen Insolvenz für die Firma seines Chefs zu beantragen. Die Agentur für Arbeit zahlt nämlich Ausfallgeld erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Mein Gott, hier wird Halbwissen verbreitet, dass es gerade so knallt, das kann ganz böse Enden für den Handwerker!

    Also dröseln Wir mal auf, die rechtliche Seite:

    1. Um seine Ansprüche zu wahren, muss er den Chef mit einer Frist von 10 Tagen mindestens schriftlich in Verzug setzen ...! und zwar für jeden Monat einzeln! max für 3 Monate rückwirkend wegen der "Verjährung"

    Hat dies keinen Erfolg (Teilzahlungen von min. 50% müssen akzeptiert werden) dann kann er sein Zurückbehaltungsrecht ausüben, sprich so lange zu hause bleiben, bis er sein Geld bekommt und alles ausgeglichen ist. Er kann auch nicht in dieser Zeit außerordentlich gekündigt werden.

    2. Kündigen ohne Frist einzuhalten ist nur schwer möglich, das geht nur durch eine außerordentliche Kündigung mit 4 Wochenfrist maximal.

    3. Kontakt mit der Leistungsabteilung der Agentur aufnehmen und den Fall schildern, arbeitssuchend melden, Anspruch auf ALG I besteht erst dann, wenn der Chef vom Gericht rechtskräftig verurteilt wurde zur Zahlung, auch erst dann besteht Anspruch auf ALG I wenn denn auch gekündigt wurde. Dazwischen ist das Jobcenter erst mal für Leistungen im Regelsatz zuständig (Nachweis der Klageeinreichung)

    So ... weiter gehts, die moralische Seite ...

    Ob der Auftrag flöten geht, muss den Handwerker nicht interessieren, es ist die Hauptschuld des Arbeitgebers, den Mitarbeiter für seine Arbeit zu entlohnen.

    Er kann die Sollzinsen in Rechnung stellen, aber auch nur dann, wenn der Chef das wirklich zu verantworten hat, das muss vor Gericht genau aufgedröselt werden wenn man es haben will, auch andere Kosten wie bspw Mahngebühren für eine offene Rechnung.

    Um es rund und kurz zu machen, in einer Schadensersatzklage (in Verbindung mit der Klage auf Herausgabe) sind alle Kosten einsetzbar, die nicht entstanden wären, wenn der Chef bezahlt hätte, ja sogar Abschläge an die Stadtwerke ect pp ...

    Ich würde hier in Erwägung ziehen, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung zu stellen (so kamen wir auch mal dahinter dass der AG 3 Eidesstattliche Versicherungen hatte in den letzten 2 Jahren und fröhlich auf Pump lebte). In der heutigen Zeit haben Gerichte da ein mehr als offenes Ohr dafür.

    So ich hoffe ich konnte erst mal helfen ... gerne auch näheres per Mail!

    Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat, selbst Arbeitgeber
  • vor 1 Jahrzehnt

    Weshalb MUSS er Überstunden machen? Weshalb KANN er nicht zu Hause bleiben? Wie lange will er noch Sklave dieses Ausbeuters sein? Wenn die Maschine nicht fertig wird, muss der Betriebsinhalber sie selbst fertigstellen oder einen Leiharbeiter kommen lassen. Ich krieg diese Unterwürfigkeit nicht gebacken, ein Arbeitsverhältnis ist ein Geben und Nehmen! Wovon lebt dein Bekannter eigentlich? Das interessiert seinen Chef doch auch nicht! Auf dem Arbeitsamt könnte er sich erkundigen, auch das Arbeitsgericht sollte nicht ausgeschlossen werden, um ausstehenden Lohn einzuklagen. Und auf jeden Fall einen gelben Schein. Solch einem Unternehmer muss gezeigt werden, dass Menschen nicht straffrei ausgebeutet werden können.

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