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SinaT
Lv 7

Kann ich meine Wohnung vorzeitig kündigen, wenn die Nebenkosten innerhalb eines Jahres um 50% gestiegen sind?

Obwohl im Vertrag steht "Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzl. Frist zulässig.

Ich wohne in der Wohnung seit 8 Monaten und habe eine Nebenkostennachzahlung von fast 1000 Euro!!!!! Offensichtlich hat mir der Vermieter die Wohnung unter Vorspielung falscher Tatsachen (geringe Nebenkosten) vermietet. Jetzt erhöht sich die monatliche Pauschale für die Nebenkosten um 50% und ich kann mir die Wohnung nicht mehr leisten. Kann ich also kündigen?

11 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hast du die "Vorspiegelung falscher Tatsachen" schriftlich oder kannst sie notfalls mit neutralen Zeugen beweisen?

    Arglistiges Verschweigen oder Fehlen einer zugesicherter Eigenschaft sind in der Tat Vorgänge, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden. Die Crux an der Sache ist die Beweisbarkeit.

    Allerdings ist nicht unbedingt der Vermieter schuld. Für den sind die Betriebskosten lediglich Durchlaufposten. Er hat keinen Vorteil von hohen NK-Abrechnungen.

    Schuld sind die in den letzten Monaten unverhältnismäßig gestiegenen Energiepreise. Ob Gas oder Öl - es gab Preiserhöhungen von tatsächlich 40% - 50%. Kein Witz! Wenn dein Vermieter also noch in der Hochpreisphase Gas oder Öl einkaufen musste, dann gibt er einfach nur diese Preise weiter.

    Eine außerordentliche Kündigung muss begründet werden. Wenn das Gericht feststellt, dass dein Vermieter die Preise nicht zu verantworten hat, wird die Kündigung zurückgewiesen und du hast nichts gewonnen.

    Ich empfehle eher eine Aufhebung im beiderseitigen Einverständnis, um teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Dem Vermieter ist ja auch nicht gedient, wenn der Mieter zukünftig den Mietzins nicht mehr aufbringen kann. Ein Versuch ist es, denke ich, jedenfalls wert - und du hast genügend Zeit, dir eine neue Bleibe auszugucken.

    Nachtrag:

    Achtung, Vorsicht! guwi68 hat nicht Recht!

    Es ist höchstinstanzlich bestätigt, dass bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit Kündigungsausschlüsse im beiderseitigen Einvernehmen bis zu 48 Monaten statthaft sind!

    Das stellt weder ein Grund für eine außerordentliche, noch für eine ordentliche Kündigung dar!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, geht nicht. Ich weiß auch nich warum du darauf kommst, dass der Vermieter dir etwas vorgetäuscht hat - er kann bzw. muss doch alle Nebenkosten nachweisen und in vielen Regionen sind die Nebenkosten in den letzten Monaten sogar mehr als 50% gestiegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du beweisen kannst, daß die Betriebskosten künstlich niederig gehalten wurden, nur damit die Wohnung überhaupt zu vermieten ist, kannst Du den Vertrag anfechten und vorzeitig kündigen. Dazuu wäre es aber notwendig, z.B. den Vormieter nach seinen Erfahrungswerten/Zahlen zu befragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Satz bezüglich des Verzichts ist sowieso rechtlich unzulässig und damit hinfällig; Du hast normalerweise für eine Wohnung eine Kündigungsfrist nach dem Mietgesetz, also immer drei Monate.

    Bei einer derartigen Steigerung der Nebenkosten kannst Du fristlos kündigen und musst auch keinen Nachmieter benennen falls der Vermieter das verlangt.

    Zu mir: ich bin Vermieter.

    mfG gw38

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hohe Betriebskosten sind keine Begründung für eine außerordentliche Kündigung. Was du machen solltest, die Betriebskostenabrechnung peinlich genau überprüfen. Um Wohnungen als "günstig" zu vermieten werden heutzutage überwiegend verbrauchsunabhängige Betriebskosten kalkuliert und als Nebenkostenvorauszahlung gefordert. Was du dann als Wasser, Heizung, Müll usw. noch verbrauchst treibt deine Abrechnung nach oben.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut verschiedenen Gerichtsurteilen, darf der Vermieter bei Vermietung eine geringere Nebenkostenvorauszahlung angeben. Kommt dazu noch die erhöhten Kosten für die Heizungen, kann es zu erheblichen Nachzahlungen kommen. Auch spielt Deine Verbrauchsgewohnheiten eine Rolle. Hat Dein Vormieter immer im kalten gesessen und Du hast mollig warm, steigt der Heizungsverbrauch. Wenn das Wasser nach Verbrauch abgerechnet wird, kannst Du auch mehr verbraucht haben. Kontrolliere die Abrechnung und suche warum sich der Betrag so erhöht hast. Ein Kündigungsrecht hast Du nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Kündigungsausschuss für 2 Jahre scheint wirksam vereinbart zu sein.

    Statt die Kündigung solltest du genauer und intensiv die Betriebskostenabrechnung prüfen.

    Zunächst solltest du einen Termin mit deinem Vermieter vereinbaren, bei dem du die Belege für sämtliche Kosten einsiehst (Handy mitnehmen und Belege fotografieren). Dabei solltest du dir auch die Wartungsverträge zeigen lassen und fragen, ob Vergleichsangebote anderer Firmen vorliegen.

    Anhand deines Mietvertrages solltest du dann genau prüfen, ob und in welchem Umfang die Betriebskosten gültig vereinbart wurden und ob sämtliche aufgeführten Kosten umlagefähig sind.

    Instandsetzung- bzw. Haltungkosten oder nicht dauernd anfallende Kosten sind auf den Mieter nicht umlagefähig.

    Wenn du dich nicht auskennst, kannst du einem Mieterverein beitreten, oder einen guten Hausverwalter aufsuchen (die erstellen nämlich Betriebskostenabrechnungen) und dir Unterstützung holen.

    Ich wette, ich hole eine Ersparnis aus dieser Betriebskostenabrechnung heraus (in 8 Monaten 1000,-- € Nachzahlung), dass stinkt zum Himmel, auch wenn die Kosten in 2008 enorm gestiegen sind.

    Unterschätze deinen Mietvertrag nicht, dort werden die meisten Fehler gemacht.

    @guwi68

    Auch wenn du Vermieter bist, tätigst du hier eine Falschaussage.

    Zitat:

    "Der Satz bezüglich des Verzichts ist sowieso rechtlich unzulässig und damit hinfällig; Du hast normalerweise für eine Wohnung eine Kündigungsfrist nach dem Mietgesetz, also immer drei Monate."

    Der BGH hat entschieden, dass ein beidseitiger Kündigungsausschluss bis zu 4 Jahre zulässig ist. Sehr gefährlich und grob fahrlässig halte ich deinen Hinweis für eine fristlose Kündigung. Wer nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, der äußert gerne schon mal Sprüche ohne Rechtsgrundlage.

    Quelle(n): www.betriebskosten-abrechnung.com
  • vor 1 Jahrzehnt

    Erkundige dich beim nächsten Mieterverein! Eine solche Steigerung ist bedenklich nahe an Wucher. Im Mieterverein kann man dir sagen, welche Schritte rechtlich möglich sind.

    Gruss

    sabratha

    Quelle(n): Eigene Erfahrungen mit Vermietern und Mieterverein.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo SinaT,

    ich würde an deiner Stelle einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten,da dein Vermieter hier wohl dich über den Tisch gezogen hat.

    Wenn die Nebenkosten innerhalb eines Jahres um 50% gestiegen sind,dann muß dein Vermieter dieses ordentlich begünden und darlegen,schaue mal auf deine Nebenkostenabrechnung ob diese überhaupt auch ordentlich,d.h.,form u.-fristgerecht ist . Viele Vermieter spielen sehr gerne mit Mietern,da viele Mieter Angst haben gegen Nebenkostenabrechnungen zu klagen,obwohl diese Angst unbegründet ist da sehr viele Urteile auch vom BGH abgesegnet worden sind sowie,sehr Mieterfreundlich sind!.

    Ich galube wenn ich mir deine Frage so durchlese,hat dein Vermieter nur einen dummen gesucht der die Wohnung anmietet.Gehe fix zu einem Fachanwalt für Mietrecht und klage,dieses ist dein gutes Recht und solch Fachanwalt wird erstmal dein Vermieter anschreiben und ihm kenntlich machen das er dich vertritt.Lasse dich nicht vollmüllen von deinem Vermieter,viele machen dann bei sowas sehr gerne die Schikanetour,alle Schreiben welche du von deinem Vermieter bekommst lege deinem Anwalt vor,ärgere dich nicht über sowas denn das wollen Vermieter sehr gerne das man als Mieter klein beigibt und zahlt,im schlimmsten Falle kampflos das Feld verlässt.

    Fachanwälte für Mietrecht findest du in den gelben Seiten,kleiner Tipp von mir nehme solch Anwalt auch gerne aus einer anderen Stadt,da diese vorhaltslos sind anstatt wie einer in deiner Stadt(weiß ja nicht woher du kommst,falls es eine Großstadt sein sollte kannst du logischerweise auch von dort einen nehmen).Abgesehen davon,muß dein Vermieter alles nachweisen wieso und weshalb die Nebenkosten so enorm gestiegen sind,der Gesetzgeber verlangt auch seit 01/2008 einen sogenannten Energiepass für ein Mietshaus,ferner muß der Vermieter stets wirtschaftlich handeln!!!!.Überweise deine im Mietvertrag bezeichnete Warmmiete und dieses immer unter Vorbehalt,mache nicht den Fehler und zahle nun die "Neue" Warmiete da du dann alles anerkennst!!,sowie duldest und dulden heißt im juristischen anerkennen!!!!!

    Viel Glück und Kopf hoch,lasse dich nicht unterkriegen,das was dein Vermieter mit dir da macht ist sittenwidrig.

    PS:ohne Anwalt wirst du da nichts,und ich glaube das ein Fachanwalt deinem Vermieter gehörig in den Ar... tritt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer seine Wohnung kündigt, weil er bspw. unter Wandalen haust, die durch Beschädigungen und nötige Reparaturen die Nebenkosten hochtreiben, der kann auch gleich unter die Brücke ziehen.

    Sollte eine Abrechnung fehlerhaft sein, kann man reklamieren kündigen aber sicher nicht - es sei denn, man kann nachweisen, dass der Vermieter mutwillig geschlampt hat.

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