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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenBeruf & KarriereRecht · vor 1 Jahrzehnt

Streitfrage: Kann man einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen?

Update:

es handelt sich um einen Arbeitsvertrag. Mit dem Hinweis:" ...Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.." Also vier Wochen vorher ?

9 Antworten

Bewertung
  • mikado
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Aus einem Arbeitsvertrag kommt der Arbeitnehmer IMMER raus. Das weiss jeder Arbeitgeber.

    Wenn dich dein Arbeitgeber nicht auf Wunsch vorzeitig gehen lässt, dann wird deine Motivation sinken und die Qualität deiner Arbeitet könnte versehentlich so schlecht werden, dass es sich für ihn nicht mehr lohnt. Außerdem könnte dein Unmut so groß werden, dass er sich auf die anderen Arbeitnehmer überträgt. Das kann kein Arbeitgeber brauchen.

    Jeder vernüntige Arbeitgeber lässt einen Arbeitnehmer ziehen, wenn dieser das will.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die gestzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt:

    "Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

    Hierbei handelt es sich um die s. g. "ordentliche Kündigung."

    Bei befristeten Arbeitsverträgen gelten aber die Regelungen aus § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz:

    "Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist."

    Im Klartext: Grundsätzlich gelten die BGB-Fristen nicht. Es kommt jetzt darauf an, was genau in Deinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Die Regelung des § 15 TzBfG ist jedenfalls auch eine gesetzliche Regelung und in diesem Fall die speziellere und damit gültige.

    Zu klären wäre aber in Deinem Fall, ob es für Deinen Betrieb bzw. dessen Branchen einen Tarifvertrag gibt, der für allgemeingültig erklärt wurde. Dann gelten die Regelungen des Tarifvertrages.

    Quelle(n): BGB, TzBfG
  • vor 1 Jahrzehnt

    der arbeitgeber darf nicht, der arbeitnehmer darf innerhalb der kündigungsfrist.....

    meine ich mal im berufsschulunterricht gehört zu haben

  • vor 1 Jahrzehnt

    kommt drauf an welchen!!

    muss im Vertrag unter Kündigungsfristen geregelt sein.

    Ein Mobilfunkvertrag in der regel nicht ein Arbeitsvertrag eigentlich schon (4Wochen)

    Genau, wenn du jetzt kündigst, musst du noch 4Wochen arbeiten. (nach der gesetzl. regelung)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich behaupte mal ja. Habe ich vor 2 Monaten selbst gemacht, und ich hatte keine Schwierigkeiten mit den Ämtern.

    Natürlich war es keine Laune von mir, es lagen schon schwerwiegende Differenzen vor. Aber niemand kann dich zwingen etwas zu tun was du nicht möchtest.

    Gruß aus Bydgoszcz

    Gernot

  • vor 1 Jahrzehnt

    Arbeitnehmer kommen immer früher raus, Arbeitgeber nicht, hier gilt das Günstigkeitsprinzip für den Bürger ( in diesem Fall der Arbeitnehmer)

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein befristeter Arbeitsvertrag ist in der Regel ordentlich nicht vorzeitig kündbar, es sei denn, in den Tarifverträgen wurde etwas anderes beschlossen.

    Was jederzeit möglich sein sollte, ist eine Aufhebung zu einem gewissen Datum (oder auch mit sofortiger Wirung) im beiderseitigen Einvernehmen.

  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn nachvollziehbare Gründe vor liegen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, kann man nicht.

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