Detaillierte Heizkostenabrechnung Pflicht ?

Ich habe vor kurzem meine Heizkostenabrechnung bekommen. Da diese eine Nachzahlung beinhaltet, die ich in keinster Weise nachvollziehen kann, habe ich den Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) schriftlich gebeten, mir eine detaillierte Abrechnung zukommen zu lassen. Ein Bekannter von mir, der denselben Vermieter hat, tat dies auch, allerdings telefonisch. Der Vermieter teilte ihm jedoch mit, dass die Abrechnung ihre Richtigkeit hat, und dass er keinen Anlass sähe, ihm eine detaillierte Abrechnung zuzusenden. Auf meine schriftliche Anfrage hat er nicht geantwortet.
Meine Frage nun : Ist der Vermieter zur Zusendung einer detaillierten Absendung VERPFLICHTET, oder kann er das verweigern ? Gibt es irgendein Gesetz oder eine Vorschrift dazu ?
Merci im Voraus für eure Antworten.

Anonym2009-01-23T10:27:13Z

Beste Antwort

Doch, er muss sie dir zeigen. Allerdings muss er sie dir nicht zuschicken, sondern du kannst zu ihm gehen und dort Einsicht nehmen, dir auch eine Kopie anfertigen.
So läuft es bei uns auch (wir sind alle Eigentümer, haben aber eine Hausverwaltung)

Eric Z2009-01-28T08:43:49Z

Hallo

Die Frage nach der Rechtsgrundlage wurde hier noch nicht beantwortet...

Bei der hier vor allem Einschlägigen handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Bundesrechtsverordnung mit dem schönen Namen "Heizkostenverordnung".

Zu finden ist die Verordnung hier: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html

Grüße, Eric

Anonym2009-01-23T11:37:08Z

Die Abrechnungsunterlagen kann der Mieter in den Räumen des Vermieters jederzeit einsehen.
Ein Anspruch auf eine "detailierte" Abrechnung besteht nicht. Es sei denn, der Sitz des Vermieters ist nicht am Ort der Wohnung.

Confidence2009-01-23T10:38:38Z

Wie hier schon mehrfach erklärt,muß die Abrechnung nachvollziehbar sein.Der Knackpunkt kann dabei der Verteilerschlüssel sein.Manchmal sind die nicht so ohne weiteres nachzuvollziehen - bedeutet aber noch längst nicht,daß sie falsch sind.Für einen Mieter,der dieses Thema möglicherweise das erste Mal vor sich hat,kann das schon zu einer gewissen Hilflosigkeit führen.Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet ,dem Mieter da Hilfestellung zu geben, da macht oftmals der Ton die Musik ! Du kannst davon ausgehen,daß institutionelle Vermieter ( Wohnungsbaugesellschaft z.B. ) keine Übervorteilung planen - es gibt da kein persönliches Intresse .Heißt aber auch nicht,daß keine Fehler passieren können.
Toi,toi,toi

Slovak082009-01-23T09:10:20Z

Du hast Anrecht auf eine detaillierte Abrechnung, allerdings ohne Belege. Die Abrechnung wird erstellt z.B. durch Fa. ISTA. Da stehen alle Details drauf von Gesamtheizungskosten, Kaminkehrergeb., Nutzerwechselgeb., Verbräuche, Vorabzahlungen (monatl. Mietnebenkosten) usw..

Schau mal unter Mieterverein-Hamburg.de.
sehr ausführlich und umfassend erklärt.

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