Kommt man ins Gefaengnis fuer Betrug?

Meine Freundin hat sich bei Ebay angemeldet, und dort Laptops angeboten, diese aber nicht verschickt. Sie ist 18 Jahre alt und hat das aus Privaten Problemen her gemacht.
Insgesamt kam wohl eine Summe von 35OO €uro etwa zusammen. Sie hat keinerlei vorstrafen und hat auch totale Angst, und ich wollte Fragen ob sie wohl ins Gefaengnis muss.?

Kwazulu2009-01-16T08:33:34Z

Beste Antwort

Gemäß § 363 Abs. 1 StGB wird Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (Höchststrafe) oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Gericht kann hier also je nach Tatumständen zwischen Freiheits- und Geldstrafe wählen.

Das Erwachsenenstrafrecht kennt übrigens keine Sozialstunden; Geldstrafen können nicht "abgearbeitet" werden.

Sollten aber wiederholt solche betrügerischen eBay- Auktionen stattgefunden haben, so liegt mutmaßlich ein Betrug im besonders schweren Fall (§ 263 Abs. 3 Nr. 1; Gewerbsmäßigkeit) vor.
Der Strafrahmen sieht hier eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

Natürlich wäre hier eine 10-jährige Freiheitsstrafe geradezu unrealistisch. Der wichtige Unterschied zum "einfachen" Betrug ist aber, dass das Gericht hier keine Entscheidungsmöglichkeit mehr zwischen Geld- und Freiheitsstrafe hat:
Beim besonders schweren Fall kann nur eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Eine Geldstrafe ist nicht möglich.

Somit würde es im konkreten Fall auf eine Freiheitsstrafe im unteren Rahmen hinauslaufen.


Im Jugendstrafrecht treten anstelle der Geldstrafe Sozialstunden, darüberhinaus kommen auch Arreste und Jugendstrafen in Betracht.
Sollte hier der besonders schwere Fall bejaht werden (wovon ich ausgehe) würde ich hier im Falle einer Verurteilung (vorb. besonderer Umstände) von einem Dauerarrest und anschließend Sozialstunden ausgehen.

Selbstverständlich ist, dass im Falle einer Verurteilung ebenfalls der Schaden zurückbezahlt werden muss (§ 823 Abs. 1 Alt. 1 BGB).

Unangetastet bleibt,dass bei Ersttätern Freiheits- und Jugendstrafen im Einzelfall gegen Auflage ausgesetzt werden können.

mfG
Kwazulu

heiligenhaus_news2009-01-17T03:15:02Z

Je nach Richter... Haftstrafe oder Haftstrage auf Bewährung

shinita572009-01-16T08:01:51Z

Dies ist auf jeden Fall eine Straftat, in dem Rahmen wird sie vermutlich eine Bewährungsstrafe und Auflage bekommen.
Wie oft liest man oder hört in den Nachrichten von größere Straftaten/Unterschlagungen und doch sind welche mit Bewährung davongekommen.
Ein Denkzettel muss sein, denn andere haben auch für ihr Geld gearbeitet. Sie muss den Schaden u.a. ersetzen.

Sie hätte sich mal vorher Gedanken machen sollen, nicht andere um ihr Geld betrügen. Der ehrliche Weg ist der BESSERE.

Anonym2009-01-16T08:00:40Z

naja bei einer summe von 3500 euro muss ich dier leider sagen das es nicht rosig für sie ausschaut !!!!!!!!

Anonym2009-01-16T07:59:12Z

In dem von dir geschilderten Fall kann man lediglich von einer Geldstrafe ausgehen.

Da keine Vorstrafen vorhanden sind und es aus der Not heraus geschah, ist eine Geldstrafe als angemessen anzusehen.

Möglicherweise sind noch zusätzlich 6 Monate auf Bewährung drin.

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