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Kommt man ins Gefaengnis fuer Betrug?
Meine Freundin hat sich bei Ebay angemeldet, und dort Laptops angeboten, diese aber nicht verschickt. Sie ist 18 Jahre alt und hat das aus Privaten Problemen her gemacht.
Insgesamt kam wohl eine Summe von 35OO €uro etwa zusammen. Sie hat keinerlei vorstrafen und hat auch totale Angst, und ich wollte Fragen ob sie wohl ins Gefaengnis muss.?
28 Antworten
- KwazuluLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gemäß § 363 Abs. 1 StGB wird Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (Höchststrafe) oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Gericht kann hier also je nach Tatumständen zwischen Freiheits- und Geldstrafe wählen.
Das Erwachsenenstrafrecht kennt übrigens keine Sozialstunden; Geldstrafen können nicht "abgearbeitet" werden.
Sollten aber wiederholt solche betrügerischen eBay- Auktionen stattgefunden haben, so liegt mutmaßlich ein Betrug im besonders schweren Fall (§ 263 Abs. 3 Nr. 1; Gewerbsmäßigkeit) vor.
Der Strafrahmen sieht hier eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.
Natürlich wäre hier eine 10-jährige Freiheitsstrafe geradezu unrealistisch. Der wichtige Unterschied zum "einfachen" Betrug ist aber, dass das Gericht hier keine Entscheidungsmöglichkeit mehr zwischen Geld- und Freiheitsstrafe hat:
Beim besonders schweren Fall kann nur eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Eine Geldstrafe ist nicht möglich.
Somit würde es im konkreten Fall auf eine Freiheitsstrafe im unteren Rahmen hinauslaufen.
Im Jugendstrafrecht treten anstelle der Geldstrafe Sozialstunden, darüberhinaus kommen auch Arreste und Jugendstrafen in Betracht.
Sollte hier der besonders schwere Fall bejaht werden (wovon ich ausgehe) würde ich hier im Falle einer Verurteilung (vorb. besonderer Umstände) von einem Dauerarrest und anschließend Sozialstunden ausgehen.
Selbstverständlich ist, dass im Falle einer Verurteilung ebenfalls der Schaden zurückbezahlt werden muss (§ 823 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
Unangetastet bleibt,dass bei Ersttätern Freiheits- und Jugendstrafen im Einzelfall gegen Auflage ausgesetzt werden können.
mfG
Kwazulu
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich tät mich freuen, wenn sie ins Gefängnis kommt!
Das hat sie verdient!!!!!
Jetzt mal ehrlich: Stellt Euch vor ihr werdet so verarscht.........!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gewerbsmäßiger Betrug aus "familiären Gründen" ist Blödsinn. Die Tussi ist kriminell und gehört verknackt.
- Oliver.KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Gewerbsmäßiger Betrug ist schon ein ziemliches Kaliber, und da wird eine empfindliche Strafe auf sie zukommen. Vielleicht hat sie Glück, und sie kommt mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon. Das entbindet sie aber nicht von der Pflicht, den betrogenen Käufern ihr Geld zurück zu zahlen.
Geldstrafe: Sie zahlt jeden Monat einen vorher festgelegten Betrag x an die Gerichtskasse. Kommt sie den Zahlungen nicht regelmäßig nach, wird die Restsumme in eine Ersatz-Haftstrafe umgewandelt, und sie kommt ins Gefängnis.
Bewährung: Hier wird dem Beklagten eine Frist gesetzt, in der dieser sich keine weiteren Straftaten zu schulden kommen lassen darf. Sollte deine Freundin wieder imaginäre Laptops bei ebay verkaufen, wird die Bewährung widerrufen und das Gefängnis wartet.
Tipp an deine Freundin: Sie sollte sich vor Gericht einsichtig zeigen und sagen, dass es bei diesem einen Mal bleiben wird, das wird bei der Strafzumessung zu ihren Gunsten gewertet.
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- Karlchen *Lv 7vor 1 Jahrzehnt
An den Pranger stellen und auspeitschen sollte man solche Leute.
Ja ab ins Gefängnis, denn es ist vorsätzlicher Betrug.
mit
- vor 1 Jahrzehnt
kann schon sein...
man sollte vorher überlegen was man für blödsinn macht
und das mit 18 jahren.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das kommt auf deine Stellung in der Gesellschaft an. Über eine
Million kann sie mit einem Freispruch rechnen.
Quelle(n): Meine Meinung. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
na die sitzt bald bei den knackis.
bähh, pfui und für solche leute zahl ich steuern.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In dem von dir geschilderten Fall kann man lediglich von einer Geldstrafe ausgehen.
Da keine Vorstrafen vorhanden sind und es aus der Not heraus geschah, ist eine Geldstrafe als angemessen anzusehen.
Möglicherweise sind noch zusätzlich 6 Monate auf Bewährung drin.
Quelle(n): http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html - gcpLv 6vor 1 Jahrzehnt
3500 Euro sind nicht mehr geringfügig ! Eine Bewährungsstrafe wäre das mindeste, aber je nach dem Richter kann sie durchaus auch ins Gefängnis gehen.