Ich habe da ein Problem?

Nußbaumkrause geht in seinen Garten und gräbt um. Da kommt ein Wanderer des Wegs,und faßt mit seiner linken Hand,durch den frischgestrichenen,grünen Gartenzaun. Nußbaumkrause sieht das,geht hin und knallt dem eine.Darf der das?

Bernd L2009-01-19T05:51:01Z

Beste Antwort

Darf er nicht. Das ist Körperverletzung und kann ziemlich teuer werden,
wenn ihn der Wanderer anzeigt.
Nussbaumkrause scheint eine hohle Nuss zu sein.

sr_fruehling2009-01-16T04:23:08Z

Wieso hast du ein Problem damit, wenn der Wanderer eins auf die Finger bekommt? Heißt du etwa Nussbaumkrause?

Karlchen *2009-01-16T01:46:42Z

Nee das derf der nicht, ist ja gewalttätig.

Wenn der Wanderer nicht klaut und dann sollte er die Polizei rufen.

Tatoo12009-01-16T00:03:38Z

Nein das ist willkürliche Gewalt bez. Körperverletzung.Man kann den Wanderer darauf aufmerksam machen das dies Privatgrund ist und ihm mit Polizei drohen....

Quasimodos Klon2009-01-16T00:01:07Z

Kurz gesagt: Nein!
Wenn er sich in seinen Rechten verletzt sieht, darf er nur Anzeige erstatten oder Klage vor einem Gericht erheben.