Nußbaumkrause geht in seinen Garten und gräbt um. Da kommt ein Wanderer des Wegs,und faßt mit seiner linken Hand,durch den frischgestrichenen,grünen Gartenzaun. Nußbaumkrause sieht das,geht hin und knallt dem eine.Darf der das?
Bernd L2009-01-19T05:51:01Z
Beste Antwort
Darf er nicht. Das ist Körperverletzung und kann ziemlich teuer werden, wenn ihn der Wanderer anzeigt. Nussbaumkrause scheint eine hohle Nuss zu sein.
Nein das ist willkürliche Gewalt bez. Körperverletzung.Man kann den Wanderer darauf aufmerksam machen das dies Privatgrund ist und ihm mit Polizei drohen....