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Ich habe da ein Problem?
Nußbaumkrause geht in seinen Garten und gräbt um. Da kommt ein Wanderer des Wegs,und faßt mit seiner linken Hand,durch den frischgestrichenen,grünen Gartenzaun. Nußbaumkrause sieht das,geht hin und knallt dem eine.Darf der das?
5 Antworten
- Bernd LLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Darf er nicht. Das ist Körperverletzung und kann ziemlich teuer werden,
wenn ihn der Wanderer anzeigt.
Nussbaumkrause scheint eine hohle Nuss zu sein.
- Karlchen *Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Nee das derf der nicht, ist ja gewalttätig.
Wenn der Wanderer nicht klaut und dann sollte er die Polizei rufen.
- sr_fruehlingLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wieso hast du ein Problem damit, wenn der Wanderer eins auf die Finger bekommt? HeiÃt du etwa Nussbaumkrause?
- Tatoo1Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein das ist willkürliche Gewalt bez. Körperverletzung.Man kann den Wanderer darauf aufmerksam machen das dies Privatgrund ist und ihm mit Polizei drohen....
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- Quasimodos KlonLv 6vor 1 Jahrzehnt
Kurz gesagt: Nein!
Wenn er sich in seinen Rechten verletzt sieht, darf er nur Anzeige erstatten oder Klage vor einem Gericht erheben.