muss ich das zahlen weil mein sohn ...?

mein sohn hat richtigen mist gebaut er ist 12 und hat mit seinen kumpels in ein jugendhaus wasserhähne aufgedreht und die waschbecken verstopft damit alles überläuft.natürlich wurde er angezeigt.
er war nun bei der polizei und hat eine aussage machen müssen .
das jugendhaus schrieb mir nun einen brief mit der bitte um ein gespräch im beisein von einer frau von der jugendgerichtshilfe.

und der hammer war der kostenvoranschlag für den beschädigten fussboden er beläuft sich auf 5246,99 euro.
muss ich das zahlen?was soll ich machen ich habe das geld nicht.

2008-12-03T07:18:53Z

ich brauch hier keine anschuldigungen sondern antworten ich habe eine haftpflicht aber es war ja eine straftat oder etwa nicht?

2008-12-03T07:22:15Z

mein sohn ist fast 13 jahre alt und ich kann ihn mir nicht an den rock binden
der vorfall war 17.00 uhr

Anonym2008-12-04T12:06:31Z

Beste Antwort

Mit 12 Jahren ist er nicht strafmündig. Als Eltern und Erzieher ist man haftbar, wenn man seiner Aufsichtspflicht nicht in angemessener Art und Weise nachgekommen ist. Wer nicht strafmündig ist, kann auch keine Straftaten begehen. Ein Nachweis der Verletzung der Aufsichtspflicht ist Sache der Anspruchsteller....

Noch eine Frage: war der Fußboden mit Blattgold ausgelegt?
Liegen mehrere Kostenvoranschläge vor? Auch von ortsfremden Anbietern, die nicht dem Gekungel im Dorf angeschlossen sind?
Notfalls gemeinsam mit anderen Eltern weitere Angebote einholen (lassen) ----
Ein Nachweis über die tatsächliche Schadenshöhe wird die Versicherung sicher fordern... ist aber Sache der PHV und der Jugendhausbetreiber, die sich m.E. hier gesund stoßen wollen! WEHREN!

torhah2008-12-04T05:39:24Z

Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die man versehentlich anrichtet. Dein Sohn hat mutwillige Sachbeschädigung betrieben und ist alt genug, um das zu wissen (auch vorher konnte er sich ausmalen, was die Folgen sein werden). Um die Zahlung kommst Du wohl nicht herum. 5246,99€ sind natürlich eine Summe, die man nicht so einfach hinnimmt (und die auch nicht jeder so löhnen kann). Evtl. kann die Versicherung das Geld vorschießen und man zahlt dann ab. Ich würde mit meinem Sohn auf jeden Fall eine "Rückzahlungsvereinbarung" machen. Etwa jeden Samstag Auto waschen, Zeitungen austragen und Rasenmähen. Aber nicht übertreiben, es soll ihm eine Lehre sein und kein Racheakt.

Ryda2008-12-04T01:28:40Z

Hallo,

also ich arbeite bei einer Versicherung. Bei so einem Haftpflichtschaden wirst du wohl eher pech haben. Das wird vermutlich nicht bezahlt da dein Sohn mit 12 Jahren eigentlich schon die dafür vorhandene Einsicht haben muss das das falsch ist.
Allerdings ist es auch möglich das die Versicherung zahlt und dann regress bei euch holt.
Da auch noch ein anderes Kind mit beteiligt war gilt hier die Gesamtschuldnerische Haftung. Das heißt beide Kinder haften zu gleichen Teilen. (Es sei denn das andere Kind ist zu jung und kann nicht haftbar gemacht werden)

Wünsche dir trotzdem viel Glück und rede einfach mal mit deiner Versicherung. In der Regel lässt sich immer eine Lösung finden mit der man einverstanden ist!

Gruß Ryda

Anonym2008-12-03T22:48:55Z

An Deiner Stelle würde ich diese Sache zivilrechtlich klären lassen.
Ich würde gegen diese Rechnung Einwand erheben, und nicht zahlen. Dann muss das Jugendhaus die Forderung gerichtlich geltend machen, dies wird dann entscheiden, ob die Forderung zu Recht besteht.
Wenn Du eine Haftpflicht hast, versteh ich die ganze Aufregung allerdings nicht.
Dein Sohn ist noch minderjährig, und in diesem Sinne auch nicht strafmündig.
Lass die Haftpflichtversicherung klären, ob Du zahlungspflichtig bist, verneint sie dies, musst Du auch nicht zahlen. Das heißt, die Versicherung springt nur ein, wenn Du in die Pflicht genommen werden kannst. Ist das nicht der Fall, und die Versicherung lehnt ab, musst Du selbst auch nichts zahlen.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da hat mein Sohn, als er 7 war einen Fahrstuhl mit Klebebildern verklebt. Die Eigentümerin liess sofort den kompletten Fahrstuhl neu lackieren.
Die Versicherung lehnte eine Haftung ab, da der Junge 7 war, und nicht rund um die Uhr beaufsichtigt werden müsste, ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe.
Die Versicherung prüft und beleuchtet alle rechtlichen Möglichkeiten, ob Du in Regress genommen werden kannst. Ist das der Fall, springt sie ein. Ist das nicht der Fall, musst Du selbst auch nicht aufkommen.

oliverkxxx2008-12-03T16:42:25Z

Ich schliesse mich mal Kai R an (Eltern haften nicht für ihre Kinder, dieser Spruch ist einfach nur zur Abschreckung erfunden worden) und möchte eine Frage oder einen Hinweis ergänzen: Wenn dieses Jugendhaus richtig organisiert ist, wer ist denn da für die Kinder zuständig? Evtl. hätte diese Person besser aufpassen können/müssen. Dann hätte das Jugendhaus vielleicht einen guten Anteil der Kosten selbst zu tragen.

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