Abmahnung von Arbeitnehmer an Arbeitgeber?

Meine Mutter muss ihrem Arbeitgeber zwei Abmahnungen schreiben, da ihr es so vom Bundesministerium für Arbeit geraten wurde. Gründe:
- sie bekommt noch Lohn von April und Mai
- gestern wurde sie von der Frau des Chefs (bezeichnet als Chefin) tätlich angegriffen. Sie hat sie am Hals gepackt.

Meine Mum ist total fertig, da sie so etwas noch nie erlebt hat. Sie hat sich jetzt vorerst krank schreiben lassen...

Könnt ihr mir sagen, wie diese Abmahnung auszusehen hat und was man genau reinschreiben muss, damit es rechtlich wirksam ist?

Vielen, vielen Dank im Voraus

2008-06-11T05:11:53Z

Nein! Sie hat keine Verletzungen. Sie will bloß nicht wieder in dießem Betrieb arbeiten müssen! Darum hat sie sich arbeitsunfähig schreiben lassen, bis die Frist der Abmahnungen abgelaufen ist und sie kündigen kann.

Leider kann sie nicht wirklich Anzeige erstatten, da es keine richtigen Augenzeugen gab. Es gab nur eine die gehört hat wie die "Chefin" sie als F***e beschimpft hat.
Ich weiß es hört sich richtig assozial an, das ist der Laden auch. Der Chef ist Grieche, der Betrieb schreibt heftigst rote Zahlen und bezahlt wird auch nur nach Androhung einer Kündigung. Meine Mutter wollte schon lange raus, aber leider musste die ganze Situation erst eskalieren...

Vielen Dank! Ihr seid super!

Anonym2008-06-11T04:46:38Z

Beste Antwort

Was ist denn das für ein Horror-AG? Das heißt nicht Abmahnung, aber egal. Du musst den AG ein Brief schreiben (Einschreiben/Rückschein oder Fax mit Empfangsbestätigung!!!). Schreibe das rein:

Sehr geehrter Herrr X!

Leider sind Sie bereits mit 2 Gehälter für die Monate A und B in Rückstand, der fällige Betrag beläuft sich auf XXXX,XX Euro zzgl. Zinsen. Ich bitte Sie, diese Betrag bis zum XX.XX.2008 (nimm eine Woche + 1 Tag Briefzustellung) auf mein Konto zu überweisen.

Sollte der Betrag bis dahin nicht auf meinen Konto sein, sehe ich mich gezwungen, ab diesem Datum meine Arbeitsleistung zurückzuhalten, solange, bis der ausstehende Betrag vollständig bezahlt wurde. Ferner weise ich Sie vorsorglich darauf hin, dass bei Nichtzahlung eine fristlose Kündigung von meiner Seiten folgen kann.

Ferner wurde ich am XX.XX.2008 tätlich am Hals von Frau XXX angegriffen, ich bitte um eine Stellungsnahme wie das passieren konnte und welche Maßnahmen Sie ergreifen, dass sowas nicht noch mal passiert.

Mit freundlichem Gruß


Hat sie ein Attest mit den Verletzungen? dann ggf. Anzeige erstatten, wenn es Anzeichen gibt, dass der Laden eh bald pleite ist, nimm dir lieber einen Anwalt, der das für dich regelt, hast du nicht genug Geld, frage nach Prozesskostenbeihilfe.

Wenn der AG nach diese Woche noch nicht gezahlt hat, hast du das Recht zur fristlosen Kündigung und es gibt auch keine Sperre von der Arbeitsagentur, aber diese würde ich lieber mit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (s. Telefonbuch) besprechen.

Anonym2008-06-13T06:20:24Z

Kann Dir leider keinen Tipp geben aber meine Meinung ist so einen Arbeitgeber Öffentlich an den Pranger stellen aber leider ist das hier nicht erlaubt.

Ich bin auch Arbeitgeber nur meine Leute die behandle ich anständig bei mir können Arbeitnehmer offen zu mir sagen was Sie über mich denken denn auch ich mache Fehler!

Anonym2008-06-11T05:06:35Z

Da hilft wirklich nur ein Anwalt. Alles andere wäre reine Zeitverschwendung.

Anonym2008-06-11T05:04:42Z

John D. hat recht. Allerdings wäre für mich die Frage, ob die Auflösung des Arbeitsverhältnisses überhaupt im Sinne Deiner Mutter wäre. Hier müßten zivilrechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber in Sachen Lohnforderung und strafrechtliche Schritte in Sachen Körperverletzung eingeleitet werden. Anwalt hinzuziehen !!!

Merce20102008-06-11T04:46:22Z

die chefin würde ich anzeigen, den chaf anmahnen, so wie der vorredner schon beschieb. die anzeige sollte als bald geschehen.

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