Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Abmahnung von Arbeitnehmer an Arbeitgeber?

Meine Mutter muss ihrem Arbeitgeber zwei Abmahnungen schreiben, da ihr es so vom Bundesministerium für Arbeit geraten wurde. Gründe:

- sie bekommt noch Lohn von April und Mai

- gestern wurde sie von der Frau des Chefs (bezeichnet als Chefin) tätlich angegriffen. Sie hat sie am Hals gepackt.

Meine Mum ist total fertig, da sie so etwas noch nie erlebt hat. Sie hat sich jetzt vorerst krank schreiben lassen...

Könnt ihr mir sagen, wie diese Abmahnung auszusehen hat und was man genau reinschreiben muss, damit es rechtlich wirksam ist?

Vielen, vielen Dank im Voraus

Update:

Nein! Sie hat keine Verletzungen. Sie will bloß nicht wieder in dießem Betrieb arbeiten müssen! Darum hat sie sich arbeitsunfähig schreiben lassen, bis die Frist der Abmahnungen abgelaufen ist und sie kündigen kann.

Leider kann sie nicht wirklich Anzeige erstatten, da es keine richtigen Augenzeugen gab. Es gab nur eine die gehört hat wie die "Chefin" sie als F***e beschimpft hat.

Ich weiß es hört sich richtig assozial an, das ist der Laden auch. Der Chef ist Grieche, der Betrieb schreibt heftigst rote Zahlen und bezahlt wird auch nur nach Androhung einer Kündigung. Meine Mutter wollte schon lange raus, aber leider musste die ganze Situation erst eskalieren...

Vielen Dank! Ihr seid super!

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was ist denn das für ein Horror-AG? Das heißt nicht Abmahnung, aber egal. Du musst den AG ein Brief schreiben (Einschreiben/Rückschein oder Fax mit Empfangsbestätigung!!!). Schreibe das rein:

    Sehr geehrter Herrr X!

    Leider sind Sie bereits mit 2 Gehälter für die Monate A und B in Rückstand, der fällige Betrag beläuft sich auf XXXX,XX Euro zzgl. Zinsen. Ich bitte Sie, diese Betrag bis zum XX.XX.2008 (nimm eine Woche + 1 Tag Briefzustellung) auf mein Konto zu überweisen.

    Sollte der Betrag bis dahin nicht auf meinen Konto sein, sehe ich mich gezwungen, ab diesem Datum meine Arbeitsleistung zurückzuhalten, solange, bis der ausstehende Betrag vollständig bezahlt wurde. Ferner weise ich Sie vorsorglich darauf hin, dass bei Nichtzahlung eine fristlose Kündigung von meiner Seiten folgen kann.

    Ferner wurde ich am XX.XX.2008 tätlich am Hals von Frau XXX angegriffen, ich bitte um eine Stellungsnahme wie das passieren konnte und welche Maßnahmen Sie ergreifen, dass sowas nicht noch mal passiert.

    Mit freundlichem Gruß

    Hat sie ein Attest mit den Verletzungen? dann ggf. Anzeige erstatten, wenn es Anzeichen gibt, dass der Laden eh bald pleite ist, nimm dir lieber einen Anwalt, der das für dich regelt, hast du nicht genug Geld, frage nach Prozesskostenbeihilfe.

    Wenn der AG nach diese Woche noch nicht gezahlt hat, hast du das Recht zur fristlosen Kündigung und es gibt auch keine Sperre von der Arbeitsagentur, aber diese würde ich lieber mit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (s. Telefonbuch) besprechen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    John D. hat recht. Allerdings wäre für mich die Frage, ob die Auflösung des Arbeitsverhältnisses überhaupt im Sinne Deiner Mutter wäre. Hier müßten zivilrechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber in Sachen Lohnforderung und strafrechtliche Schritte in Sachen Körperverletzung eingeleitet werden. Anwalt hinzuziehen !!!

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nehmt euch einen Anwalt. Bei geringen Einkommen gibt es einen Gutschein vom Amtsgericht (Rechtspfleger).

    Oder fragt mal die Gewerkschaft, falls Mitglied .

    Viel Erfolg und lasst den Kopf nicht hängen !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Abmahnung ist eigentlich immer der erste Schritt zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses.

    Auch der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber abmahnen. Dies kommt insbesondere in Betracht bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Lohnzahlung, wiederholtes Verlangen unzulässiger Über- oder Mehrarbeit, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitszeitrecht und Mobbing.

    Auch hier gilt: Der "Abgemahnte" muß aus der Abmahnung genau entnehmen können, was er falsch gemacht hat und wie er es zukünftig richtig zu machen hat. Der Sachverhalt und das erwartete Verhalten sind daher sorgfältig und objektiv zu beschreiben. Es genügt nicht, die Pflichtverletzungen lediglich pauschal zu umschreiben oder schlag- oder stichwortartige Bezeichnungen zu gebrauchen. Eine zur Vorbereitung einer fristgerechten oder fristlosen Kündigung geeignete Abmahnung liegt nur vor, wenn der Abmahnende in einer für den Abgemahnten hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel oder ein sonstiges Fehlverhalten beanstandet und damit den Hinweis verbindet, daß im Wiederholungsfalle der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei.

    Im Fall des tätlichen Angriffs würde ich es allerdings nicht mit einer Abmahnung bewenden lassen - hier wäre zusätzlich eine Anzeige wegen Körperverletzung angebracht, wenn es Zeugen gibt.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann auch zum zuständigen Arbeitsgericht, die schreiben Deiner Mutter die Abmahnung auch und kostet fast nichts!

    Anzeige würde ich auch bei der Polizei machen. Erstens wegen Körperverletzung und 2 tens wegen Beleidigung.

    Habe damals 14,00 DM bezahlt. Alle Schreiben und Verhandlung beim Arbeitsgericht.

    Quelle(n): eigene Erfahrung (auch schon erlebt)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Man muß den genauen Sachverhalt und den Grund für eine solche Abmahnung angeben.

    Außerdem gilt der Grundsatz: Gleiches Recht für alle.

    Der Ratschlag des BMA entspricht m.E. eher bürokratischen Denkens, denn wie sich so etwas in der Konsequenz beim Arbeitgeber auswirkt, muss doch jedem klar sein. Echte Hilfe sieht anders aus.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da hilft wirklich nur ein Anwalt. Alles andere wäre reine Zeitverschwendung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann Dir leider keinen Tipp geben aber meine Meinung ist so einen Arbeitgeber Öffentlich an den Pranger stellen aber leider ist das hier nicht erlaubt.

    Ich bin auch Arbeitgeber nur meine Leute die behandle ich anständig bei mir können Arbeitnehmer offen zu mir sagen was Sie über mich denken denn auch ich mache Fehler!

  • vor 1 Jahrzehnt

    die chefin würde ich anzeigen, den chaf anmahnen, so wie der vorredner schon beschieb. die anzeige sollte als bald geschehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie deswegen krank geschrieben ist, frage ich mich, warum geht Deine Mutter nicht zum Anwalt? Sie müsste eine Anzeige auch wegen Körperverletzung machen. Das Arbeitsverhältnis ist sowieso gestört und unter diesen Bedingungen kann man auch unmöglich weiter arbeiten. Wie mag der Arbeitgeber darauf reagieren wenn er eine Abmahnung erhält? Deine Mutter wird dann auch in Zukunft nichts mehr zu lachen haben und es wahrscheinlich noch schwerer haben als jetzt schon. Also meiner Meinung nach gibt es nur noch einen Weg.

    Viel Glück Euch beiden. Ich drücke die Daumen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.