Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Abmahnung?????
Kann ein Arbeitgeber (in diesem Fall die Ford Werke AG) eine Abmahnung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Schadens am PKW keine Möglichkeit im Betrieb zu erscheinen?
15 Antworten
- veilchenLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wahrscheinlich muß er anrufen und nach Alternativen suchen.
Wenn er das nicht macht, ist eien Abmahnung doch gerechtfertigt.
- blueeyeddevilslfLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter abmahnen, wenn dieser ohne Entschuldigung nicht zur Arbeit erscheint.
Hattest du deinen Vorgesetzten angerufen und davon in Kenntnis gesetzt, das dein Fahrzeug kaputt ist und du somit später oder überhaupt nicht zur Arbeit erscheinst??? Wäre Vertragsbruch, wenn du es nicht getan hast. Du musst jede Veränderung, die deine Arbeit betrifft, umgehend deinem Chef mitteilen...
- vor 1 Jahrzehnt
ich glaube nicht das ein arbeitgeber bei einmaligen zu spätkommen gleich abmahnt. eine abmahnung stellt aber ein nicht akzeptiertes verhalten des arbeitnehmers dar, welche bei wiederholung mit kündigung geahndet wird. wenn du nur dieses eine mal zu spät erschienen bist passiert dir also rein gar nichts. solltest du öfters zu spät kommen ist vorsicht geboten!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Klar. Für den Weg zur Arbeit ist der Arbeitnehmer selbst verantwortlich. Der Grund warum man zu spät kommt braucht den Arbeitgeber nicht zu interessieren.
Sollte es sich bei dem Auto um einen Ford handeln könnte natürlich etwas anders gelten, da die Ford Werke dann für den Schrott ja verantwortlich sind.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
wenn du vorher angerufen hast und bescheid gegeben hast, nicht!
wäre ja noch schöner wenn man für jeden fitzel eine abmahnung und ne kündigung bekäme
- vor 1 Jahrzehnt
Das kann er wohl schon,denn es gibt nun mal auch öffentliche Verkehrsmittel,auf die man in so einem Fall zurückgreifen kann.Oder Taxis.Eine Verspätung ist dann alles,was der Arbeitgeber hinnehmen muss.Anrufen und Bescheid sagen muss man in jedem Fall sofort,wenn einem der Schaden auffällt.Dann kann man evtl.auch einen Tag Sonderurlaub vereinbaren,das hängt dann allerdings auch wieder vom guten Willen des Arbeitgebers und der jeweiligen Auftragslage ab.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sie dürfen abmahnen.
Wenn man wegen eines Streiks nicht zur Arbeit erscheinen kann, so dürfen sie das auch.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja das kann sie, du musst immer davür sorgen das du Pünktlich zur arbeit kommst. Do solltest mal eher von zu hause los.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich denke schon. Denn den AG intressiert es überhaupt nicht wie Du zu deiner Arbeit kommst.
Allerdings würde ich über einen RA die Abmahnug überprüfen lassen.
Sehr oft haben Abmahnungen Formfehler.
- vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise bekommt man wegen einem solchen Vorfall keine Abmahnung, zumindest dann nicht, wenn es sich um ein einmaliges Ereignis handelt. Wenn das Fahrzeug mehrere Tage defekt war ist es natürlich selbstverständlich, daà der Arbeitnehmer mit öffentlichen oder anderen Verkehrmitteln erscheinen muÃ.