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Abmahnung?????

Kann ein Arbeitgeber (in diesem Fall die Ford Werke AG) eine Abmahnung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Schadens am PKW keine Möglichkeit im Betrieb zu erscheinen?

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wahrscheinlich muß er anrufen und nach Alternativen suchen.

    Wenn er das nicht macht, ist eien Abmahnung doch gerechtfertigt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter abmahnen, wenn dieser ohne Entschuldigung nicht zur Arbeit erscheint.

    Hattest du deinen Vorgesetzten angerufen und davon in Kenntnis gesetzt, das dein Fahrzeug kaputt ist und du somit später oder überhaupt nicht zur Arbeit erscheinst??? Wäre Vertragsbruch, wenn du es nicht getan hast. Du musst jede Veränderung, die deine Arbeit betrifft, umgehend deinem Chef mitteilen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube nicht das ein arbeitgeber bei einmaligen zu spätkommen gleich abmahnt. eine abmahnung stellt aber ein nicht akzeptiertes verhalten des arbeitnehmers dar, welche bei wiederholung mit kündigung geahndet wird. wenn du nur dieses eine mal zu spät erschienen bist passiert dir also rein gar nichts. solltest du öfters zu spät kommen ist vorsicht geboten!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar. Für den Weg zur Arbeit ist der Arbeitnehmer selbst verantwortlich. Der Grund warum man zu spät kommt braucht den Arbeitgeber nicht zu interessieren.

    Sollte es sich bei dem Auto um einen Ford handeln könnte natürlich etwas anders gelten, da die Ford Werke dann für den Schrott ja verantwortlich sind.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du vorher angerufen hast und bescheid gegeben hast, nicht!

    wäre ja noch schöner wenn man für jeden fitzel eine abmahnung und ne kündigung bekäme

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kann er wohl schon,denn es gibt nun mal auch öffentliche Verkehrsmittel,auf die man in so einem Fall zurückgreifen kann.Oder Taxis.Eine Verspätung ist dann alles,was der Arbeitgeber hinnehmen muss.Anrufen und Bescheid sagen muss man in jedem Fall sofort,wenn einem der Schaden auffällt.Dann kann man evtl.auch einen Tag Sonderurlaub vereinbaren,das hängt dann allerdings auch wieder vom guten Willen des Arbeitgebers und der jeweiligen Auftragslage ab.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie dürfen abmahnen.

    Wenn man wegen eines Streiks nicht zur Arbeit erscheinen kann, so dürfen sie das auch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja das kann sie, du musst immer davür sorgen das du Pünktlich zur arbeit kommst. Do solltest mal eher von zu hause los.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke schon. Denn den AG intressiert es überhaupt nicht wie Du zu deiner Arbeit kommst.

    Allerdings würde ich über einen RA die Abmahnug überprüfen lassen.

    Sehr oft haben Abmahnungen Formfehler.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise bekommt man wegen einem solchen Vorfall keine Abmahnung, zumindest dann nicht, wenn es sich um ein einmaliges Ereignis handelt. Wenn das Fahrzeug mehrere Tage defekt war ist es natürlich selbstverständlich, daß der Arbeitnehmer mit öffentlichen oder anderen Verkehrmitteln erscheinen muß.

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