Kündigung ohne Einschreiben?
Mein Mieter hat seine Kündigung der Wohnung in einem normalen Schreiben mitgeteilt. Ist diese Kündigung wirksam oder kann ich ein ordnungsgemäß Kündigung per Einschreiben verlangen?
Gruß Billie
Mein Mieter hat seine Kündigung der Wohnung in einem normalen Schreiben mitgeteilt. Ist diese Kündigung wirksam oder kann ich ein ordnungsgemäß Kündigung per Einschreiben verlangen?
Gruß Billie
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Beste Antwort
Die Kündigung ist wirksam. Dein Vermieter muß Dir die Kündigung nicht per Einschreiben schicken.
Lalelu
der Mieter muß nur glaubhaft machen, daß Du den Brief erhalten hast. Das ist auch nicht immer bei Einschreiben der Fall. Wenn DU ehrlich bist, dann akzeptiere die Kündigung per Brief.Wenn Du nicht ehrlich bist, kannst DU den Erhalt abstreiten. Aber das mußt Du dann mit Deinem Gewissen vereinbaren. Ich ziehe immer den ehrlichen Weg vor.
Bianca K
Wozu? Du sagst doch selbst, dass du die Kündigung erhalten hast. Was kann noch ordnungsgemäßer sein?
Banane Sanane Onane Kimene
die kündigung ist wirksam aber wenn der mieter somit nicht beweisen kann, dass du die kündigung erhalten hast, kannst du einfach sagen, dass du keine kündigung erhalten hast... aber ich denke und hoffe, dass der vermieter nicht so dumm war und das schreiben per post abgesendet hat... sondern per bote in dein postkasten geworfen hat.
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kündigungen sollen der sicherheit halber per einschreiben oder vorab per telefax (mit bericht als nachweis) versendet werden.
Wilken
Ja, sie ist wirksam.