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Kündigung per Einschreiben Rückschein Annahme verweigert....?
Hallo,
ein Bekannter hat seine Kündigung für die Mietswohnung per Einschreiben Rückschein verschickt und der Brief kam mit der Bemerkung Annahme Verweigert zurück.
Was passiert in diesem Fall? Ist die Kündigung dann unwirksam zum gewünschten Datum? Was muss er jetzt tun damit der Vermieter die Kündigung wahrnimmt?
Der Vermieter ist wohl ein wenig "merkwürdig".
Danke für die Hilfe.
Ich bin mir nicht sicher ob sie unwirksam ist da er ja den Beweis hat, dass er die Kündigung per Post verschickt hat und der Vermieter das nicht angenommen hat :/
Dann ist das ja eine echte Rechtslücke in diesem Fall. Hier könnte ja jeder Vermieter sagen ich nehm das nicht an und schwup bekommt er einen Monat länger Miete..... schon irgendwie dreist.
12 Antworten
- LillyLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Dein bekannter ganz sicher gehen will, kann er diesen Brief "per Gerichtsboten" zustellen lassen.
Der vermieter bekommt dann eine Benachrichtigung - das wird nur gegen Vorlage des Perso ausgehändigt - wenn er das verweigert, hat er Pech gehabt, es gilt dann als zugestellt.
Frag mal beim Gericht nach, da bekommst Du bzw. Dein Bekannter Auskunft, wie das genau läuft.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Er kann es nochmal mit Einwurfeinschreiben losschicken, dann quittiert der Briefträger den Einwurf in seinen Briefkasten.
Besser noch mit einem Zeugen hingehen und Ihm die Kündigung persönlich aushändigen und Empfang mit seiner Unterschrift quittieren lassen. Falls er nicht da wäre, eben notfalls in seinen Briefkasten werfen. Für Dich selbst vom Zeugen quittieren lassen. Datum Uhrzeit.
Er muss deinen Kündigunswillen annehmen. Hoffe nur durch die verlorenen Tage ist nicht die Frist rum und Ihr müsst einen Monat länger warten.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
§ 175 ZPO
Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein
Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.
Aber auch ein Einschreiben gilt nur dann als zugegangen, wenn es dem Empfänger persönlich oder einem der Mitglieder seines Haushaltes übergeben worden ist. In Deutschland ist Niemand verpflichtet irgendwelche Post anzunehmen -
In diesem Falle ist eine wirksame Inempfangnahme der Kündigung nicht erfolgt und damit die Kündigung ebenfalls nicht - also 2. Versuch aber dieses Mal richtig - Anregungen hast Du ja genug -
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Auch bei einem Brief mit Rückschein kann er behaupten, der Umschlag sei leer gewesen. Die beste Möglichkeit den Brief mit einem Zeugen in den Umschlag stecken und mit dem Zeugen in den Briefkasten vom Vermieter. Auf dem Brief und auf der Kopie vom Zeugen unterschreiben lassen, dass der Brief unter Zeugen eingeworfen wurde.
Du kannst auch nicht beweisen, wer an der Haustür die Annahme verweigert hat. oder hat der Breifträger versehentlich nur das Kreuz an die falsche Stelle gemacht
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- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken, das kann der Empfänger gar nicht verweigern, es wird nämlich einfach eingeworfen und Dein Bekannter erhält darüber einen Zustellnachweis. Dann kann er dem Vermieter eine lange Nase zeigen. Ãtsch. ;-)
- vor 1 Jahrzehnt
hj gilt ls zugestellt gut aufheben und ausziehen,merkwürdig oder nicht.beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantrage und dann mit zuzahlung von 20 Euro anwaltliche Auskunft einholen. Meine Meinung ist du bist im Recht Petra
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde deinem Freund raten zum Anwalt zu gehen oder mal bei einem Mieterbund um Hilfe beten.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass sie auch nachträglich noch wirksam war. Er hat sie ja pünktlich hingeschickt. Wenn der Vermieter die Annahme verweigert, dann hat er das Problem.
Persönlich wird jetzt vermutlich auch nicht mehr helfen, da der neue Monat schon angefangen hat, oder?
Sonst würde ich mich anschliessen und sagen, dass er mit der Kündigung persönlich zu ihm geht und es sich dann bescheinigen lässt, dass der Vermieter sie erhalten hat. Am besten auf einer Kopie der Kündigung.
- MrKrabsLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
meine Antwort weicht zwar etwas vom Thema ab, aber wenn ich als Privatperson eine wichtige Mitteilung per Post zugeschickt bekomme, so einen Behördenbrief, dann gilt der nach drei Monaten, ob ich da war oder nicht, als zugestellt. Wenn ich also der Meinung bin, ich bin mal eben vier Monate nicht erreichbar habe ich die Konsequenzen selber zu tragen. Daher möchte ich mich meinen Vorrednern anschlieÃen.
GruÃ
Krabs
Nachtrag: Ich habe eben erfahren, dass du bis zum 3. Werktag eines Monats Zeit hast. Also wenn du ihm morgen die Kündigung bringst, ist der September noch im Sack, und du könntest zum 1. 12. raus.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich hätte erstmal auch drauf getippt, dass die Kündigung als "zugegangen" gewertet wird, weil er sie hätte entgegennehmen können. Die Rechtslage scheint aber tatsächlich so zu sein, dass eine Ãbergabe "herbeigeführt" werden muss. Zur Not per Gerichtsvollzieher, das scheint nicht allzu teuer zu sein. Ggf. geht auch ein Einwurf mit einem Rechtsanwalt o. ä. als Zeugen.
Die erste Kündigungsfrist ist aber wohl hinüber.