Wie hoch ist die Absenkung der Regelleistung bei ALG II?

Beziehen sich die im §31 SGBII angegebenen Sanktionen (Absenkung der Regelleistung um 30%, 60%, 100%) nur auf den Verursacher oder auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft? Wird also nur die Regelleistung des Verursachers oder die aller Mitglieder abgesenkt?

Conny N2007-11-13T23:58:27Z

Beste Antwort

Nur auf den Verursacher!
Bei erneutem Missbrauch wird dann von der gekürzten Regelleistung wieder 30% gekürzt....
Der Rest der BG erhält die normalen Bezüge.

@ Roxy:
Lebensmittelgutscheine gibt es, das ist richtig. Allerdings werden die bei der nächsten Zahlung gleich wieder einbehalten (ist also ein Vorschuss). Fazit: Auch nicht DIE Lösung, oder??

Gerechtigkeit2007-11-14T17:45:15Z

Es gibt in Deutschland keine "Gruppenhaftung", daher bezieht sich die Kürzung nur auf den Verursacher.

Da es hier jedoch um eine Bedarfsgemeinschaft geht, haftet die gesamte Bedarfsgemeinschaft indirekt mit, da sie von dem Geld für die Gemeinschaft lebt und die nun weniger Geld zum Leben zur Verfügung hat.

meuke2007-11-14T00:10:37Z

Hallo! Es bezieht sich die Kürzung nur auf den Verursacher. Allerdings wirkt sich eine solche Kürzung dann auch unmittelbar auf die BG aus, denn das Geld fehlt ja zum Leben. Fazit: Lieber in den sauren Apfel beissen und eine 1€ Job oder so annehmen, bevor dieser Fall eintritt. Wen eine Kürzung nicht kümmert, dem geht es meiner Meinung nach noch nicht schlecht genug um seinen (nicht in allen Fällen aber in sehr vielen) faulen Hinter Hochzubekommen um zu arbeiten!!- Nichts für Ungut

roxy84dd2007-11-14T00:07:05Z

Es wird nur die regelleistung vom Verursacher gekürzt.
Beim ersten Verstoß 10%, beim 2. 30% und beim 3. 100%.
Allerdings wird die Miete trotzdem noch gezahlt.
HAbe auch gehört wenn man eine Kürzung von mehr als 30 % kriegt kann man beim zuständigen Leistungsträger sich Lebensmittelgutscheine geben lassen.