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Praxis- und Rezeptgebühren bei ALG II?

Meine Eltern beziehen ALG II und ich bin im August 18 geworden und gehe noch zur Schule. Meine Mutter meint, dass ich deshalb keine Rezeptgebühren bezahlen müsse. Stimmt das? Außerdem hat mir mal jemand erzählt, dass wenn ich noch zur Schule gehe eine Befreiung von der Praxisgebühr bekomme. Was stimmt nun, und was nicht? Und was muss ich tun, um das, was stimmt, zu bekommen?

Update:

Ich kann wohlgemert nichts dafür, dass meine Eltern arbeitslos sind!!! Wer da anderer Meinung ist kann mich mal kreuzweise!!!

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du solltest auf jeden Fall mal zu Eurer Krankenkasse gehen.

    Das finde ich ganz schön heftig, dass man trotz ALG2 noch zuzahlen muss.

    Auf der Seite der TK steht:

    "Zuzahlungen sind im Laufe eines Kalenderjahres nur in Höhe von zwei Prozent der jährlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Sie sind schwerwiegend chronisch krank? Dann reduziert sich Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent Ihrer Einnahmen." Letzeres trifft für mich zu, habe schon seit einigen Monaten die Befreiung. http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-onl...

    Bzgl. ALG2-Empfänger steht hier was: http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-onl... Für einen Empfänger für 2007: 6 Monate x 345 Euro + 6 Monate x 347 Euro = 4.152 Euro, davon 2 Prozent = 83,04 Euro (1 Prozent = 41,52 Euro). Die Belastungsgrenze beträgt 83,04 Euro bzw. 41,52 Euro für schwerwiegend chronisch Kranke.

    Da du ab 18 einzeln gezählt wirst und keine Einnahmen hast, wird wahrscheinlich angenommen, dass du was von deinen Eltern bekommst. Und davon dann 2 Prozent musst du berappen. (Kindergeld und Bafög zählen nicht zu den Einnahmen.)

    Ich bin schon selbst krankenversichert und erinnere mich, dass man bei der Krankenkasse ein Formular ausfüllen muss. Bei mir steht und stand da ein Betrag drin, den ich von meinen Eltern bekomme. Um das Formular auszufüllen, musst du auf alle Fälle mal zur Krankenkasse.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst die Praxisgebühr bezahlen.Aber sei mir nicht böse,.Ich habe deine Frage öffentlich gemacht,wegen dieser ekeliegen Antwort,die du bekommen hast.

    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Al...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja meine Liebe,

    so ist es, wenn man volljährig ist. Da denkt man, man darf schon alles, hat alle Rechte, aber leider kommen auch die Pflichten dazu.

    Und Pflicht ist nun mal Praxisgebühren und Rezepte selber zu zahlen, wenn man gesund bleiben will.

    Da gibt es nur Ausnahmen bei alten Leuten, chronisch Kranken oder Behinderten.

    Appropos behindert:

    Stell dir mal vor, ich bin zu 60% schwerhörig und musste meine Hörgeräte aus eigener Tasche bezahlen, da hat die Gesundheitskasse nichts draufgelegt. Meine Krankenkasse hat mir gesagt, die übernehmen die Kosten erst ab 80% Schwerbehinderung. Die konnte ich zum Glück (Wert: 1500 €) in Raten abbezahlen beim Akkustiker. Und die Batterien, die ich benötige gehen ebenfalls von meinem ALG II weg.

    Die übernimmt auch keine Krankenkasse.

    Was sagst du jetzt dazu? Da sind die 10 € Pr-Gebühr, bzw. die 3 - 5 € Rezeptgebühren ein Pipifax dagegen.

    Ach, die deutsche Bürokratie und die deutsche Politik geht mir eh langsam auf den S..ck, ehrlich.

    Immer nur blechen, und blechen, und wenn du mal wirklich was brauchst, dann kannst´e schauen wo du bleibst.

    Ist ja wahr, oder?

    MfG

    Gina M.

  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt auf Deiner Krankenkasse anrufen und dort nachfragen, wenn Du von den Rezeptgebühren und den Praxisgebühren befreit werden willst und die Krankenkasse das genehmigt muß das auf Deiner Krankenkassenkarte eingetragen sein.

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  • Credo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Eltern können sich von der Zuzahlung

    befreien lassen, wenn bestimmte Summen der

    Zuzahlung überschritten werden.

    Sie können eine Befreiung für das Jahr beantragen

    und zahlen nicht mehr zu, oder Sie können am

    Jahresende eine Erstattung beantragen.

    Bei der Befreiung im voraus müssen Sie einen

    geringen Betrag an die Krankenkasse zahlen und

    Bekommen dann einen Ausweis über die Zuzahlungsbefreiung

    Da du wahrscheinlich noch über die Familienvers.

    bei deinen Eltern versichert bist gilt die Befreiung dann

    auch für dich.

    genaue Infos über den Betrag für die Befreiung erhältst

    du bei der Hotline der Krankenkasse

    wichtig ist alle Quittungen der Apotheken und der

    Ärzte sammeln und bei der Krankenkasse einreichen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hast du schon mal bei deiner Krankenkasse direkt nachgefragt? Die können dir genau sagen wann man eine Befreiung bekommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Volljährige muss die Praxisgebühr bezahlen.

    Die Zahlung pro Quartal kann man umgehen, in dem man am "Hausarztmodell" teilnimmt, dann zahlt man nur 10 € für das Kalenderjahr. Besuch bei Fachärzten dann nur mit Überweisung des Hausarztes.

    Praxisgebühr bei Zahnärzten ist nicht inbegriffen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Befreiung bekommst du von deiner Krankenkasse aber erkundige dich mal erst weil du noch Schülerin bist müstest du in der Familienversicherung deiner Eltern sein und dann genügt nur eine Schulbescheinigung die deine Elter bei der Krankenkasse einreichen . lg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch ALG II Bezieher sind zuzahlungspflichtig. Bei chronisch Kranken Patienten gibt es die übliche Reduzierung.

  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Schüler, Studenten und Auszubildende müssen ab Vollendung des 18. Lebensjahres ebenfalls die Praxisgebühr zahlen. Der Gesetzgeber hat hier keine Ausnahmeregelungen getroffen.

    Gruß

    R.

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