Anonym
Beste Antwort
Man sollte die vorhandenen Gesetze so anwenden wie es das Gesetz vorschreibt dann ist allen gerecht getan...
Dem Opfer und dem Täter!
Aber die Anwälte zerreißen die Gesetze, obwohl sie sich deren bedienen zum Schutz der Täter und das ist ....
Nicht gut so!
Anonym
Unbedingt
Anonym
Die Würde JEDES Menschen ist unverletztlich! Hier mit zweierlei Maà zu messen wäre überheblich. Auch ein Täter hat eine Menschenwürde.
Das zur Theorie.
Ein wehrloses Opfer von Gewaltverbrechen ist in der sozialen und psychologischen Nachsorge auf jeden Fall dem Täter vorzuziehen. Wer anderen ohne Not Leid antut, der hat seinen Anspruch auf ein wirklich würdevolles Ambiente verwirkt.
Die Resozialisierung sollte zwar in Angriff genommen werden aber man sollte auch rechtzeitig eingestehen, wenn die Therapie nutzlos verläuft. Ohne Rücksicht auf eigene Erfolgserlebnisse.....!
Anonym
Auch Täter haben einen Anspruch auf ihre ihnen angeborene Würde. Allerdings bin ich im Falle einer Gewalttat bereit, das AT anzuwenden: Würde um Würde - Zahn um Zahn!
Hilde
Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantasbar . Entschuldige, aber Deine Frage erübrigt sich dann . Gruss Lilly