Muss ich erhaltenes Schmerzensgeld bei der Einkommenssteuererklärung unter meinen Einkünften angeben, oder kann ich das mit dem mir entstandenen körperlichen Schaden aufrechnen, so dass das zusammen Null ergibt ?
Anonym2007-04-13T10:53:54Z
Beste Antwort
Da Schmerzensgeld weder aus selbstständiger Arbeit,unselbsständiger Arbeit,Mieteinnahmen,Aktiengewinne noch Zinsgewinn resultiert ist es auch nicht als Einnahme zu behandeln und zu versteuern.Auch wenn einige Paragraphenreiter es vielleicht gerne täten.