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Ist Schmerzensgeld Einkommenssteuerpflichtig ?
Muss ich erhaltenes Schmerzensgeld bei der Einkommenssteuererklärung unter meinen Einkünften angeben, oder kann ich das mit dem mir entstandenen körperlichen Schaden aufrechnen, so dass das zusammen Null ergibt ?
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da Schmerzensgeld weder aus selbstständiger Arbeit,unselbsständiger Arbeit,Mieteinnahmen,Aktiengewinne noch Zinsgewinn resultiert ist es auch nicht als Einnahme zu behandeln und zu versteuern.Auch wenn einige Paragraphenreiter es vielleicht gerne täten.
- Alter EgoLv 7vor 1 Jahrzehnt
nein, ist es nicht.
es ist ja kein einkommen, sondern eine entschädigung für einen erlittenen körperlichen defekt/schmerz.