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sammy8622 fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ein Mörder kann auf Schmerzensgeld klagen!!!!!?

Magnus G. der Mörder des Bankiersohn von Metzler, kann laut Bundesverfassungsgericht Schmerzensgeld einklagen!!!

Was haltet ihr davon?????

Update:

Genau das meine ich damit, wer bezahlt denn den ltern Schmerzensgeld!!!!!!

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Als ich das gestern gelesen habe, fiel mir die Kinnlade runter.

    Da sieht man mal, was in Deutschland alles möglich ist.

    Und das mit unseren Steuergeldern.

    Der Polizist, der den Magnus damals so unter Druck gesetzt hat, hat meiner Meinung nach einen Orden verdient.

  • *Ice*
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    @ Ebberat: Das ist nicht nur in Deutschland moeglich.

    Hier in Spanien hatten wir vor recht kurzer Zeit den Fall eines Autofahrers, welcher ein Kind angefahren und getoetet hat - und die Eltern verklagt hat, nachdem sein Verfahren durch war, wegen der Beule im Auto, verursacht durch das Fahrrad des Kindes.

    Lt. Gesetz ist sowas leider moeglich, von der Ethik her ist sowas unter aller Sau.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dieser Fall ist sicher auf den ersten Blick merkwürdig. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass eine Gesellschaft dringend wirklich unabhängige Instanzen braucht, um die Rechte eines jeden Bürgers objektiv zu prüfen. Ganz ohne Vorurteile, nur nach den Buchstaben des Gesetzes, ohne Ansehen der Person. Wo würde wer sonst die Grenze ziehen? Ich finde das also in Ordnung, auch wenn ich keine Sympathie für Herrn G. empfinde. Ich wäre eher beunruhigt, wenn Grenzen verschwimmen würden.

  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Folter sowie Androhung von Folter ist in Deutschland glücklicherweise Verboten und auch unser Grundgestz garantiert die unversertheit der Person .

    Gäfken klagt weil ein Polizeibeamter gegen diesen Grundsatz verstossen hat und ihm Folter androhte.

    Da auch der Staat sowie seine Organe sich an die Verfassung halten muss, und erst recht ein ermittelnder Polizeibeamter, hat Gäfken leider das Recht zu klagen so wie jeder Bürger dem Unrecht geschehen ist.

    Ich hege natürlich keinerlei Sympathien für diesen "Menschen" nur die Zeiten in denen mirnichtsdirnichts Grund und Bürgerrechte aberkannt werden können sind Gottseidank seit Gründung der BRD vorbei.

    Das sich ein Staat an seine eigenen Gesetze hält ist übrigens eines der wichtigsten Merkmale eines Rechtsstaates denn auch Gesetzesbrecher haben Rechte und dürfen sogar vor Gericht klagen .

    P.S. Gerichte sind dazu da um Recht zu sprechen nicht um

    Rache zu üben.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Bundesverfassungsgericht sagt ja nur, dass er klagen darf, ob die Klage auch statt gegeben wird, ist eine ganz andere Sache.

    Auch wenn er ein Mörder ist, auch für ihn gilt Art.3 GG, wenn es auch schwer zu ertragen ist.

  • ----
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hat dieser Kerl denn nach den kleinen Jacob gefragt , ob der Schmerzen hatte bevor er ihn umbrachte?

    Von mir bekäme der keinen Cent.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Klagen kann er schon, aber gewinnen kann er nicht: Laut Strafgesetzbuch ist eine rechtskraeftig verurteilte Person nicht klagefaehig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist schon seltsam auf den ersten blick

    aber selbst ein noch so kompliziertes gesetzeswerk kann nicht jeden einzelnen ausnahmefall erfassen und dafuer regeln aufstellen. und das deutsche ist wahrlich schon kompliziert genug.

    Ulli hat recht, das gesetz muss einen fall unabhaengig vom ansehen einer person betrachten, alles ander wuerde zu willkuer fuehren. auch wenn es hier ethisch nicht ganz nachvollziehbar ist. es gibt halt immer noch einen unterschied zwischen moral-theorie und realitaet in der eine sache umsetzbar sein muss...

    (versuch mal zum spass ein gesetz zu formulieren, dass diesen fall abdecken wuerde, ohne zugleich in anderen faellen extremes unrecht zu erzeugen. nimm mal zb die idee, dass jemand, der verurteilt ist kein klagerecht hat. was ist dann mit revisionen unschuldig verurteilter? oder jemand ist wg. 'ner kleinigkeit verurteil und darf dann nicht mehr klagen, wenn jemand ihn zusammenschlaegt??? alles nicht so einfach)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nicht den bericht von bilddichblöd lesen, andere medien komplett lesen und erst dann schreiben

  • vor 1 Jahrzehnt

    Und das alles nur, weil ihm Folter angedroht wurde!!

    Er wurde ja nicht gefoltert, und er sollte ja nur sagen, wo sich das Kind befindet!!

    Wenn er sein Schmerzensgeld den Eltern des ermordeten Kindes( obwohl, die haben ja genug Geld) oder einer Organisation,z.B. dem Weißen Ring spendet,habe ich nichts dagegen.

    Verdient hat er es nicht!!

    Quelle(n): eigene Meinung
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