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Schmerzensgeld! Mit wieviel kann ich rechnen ?
Also...
hatte letzten Freitag n Autounfall...
Dabei hat mein nacken auch was abbekommen (HWS) ...
Mit wieviel Schmerzensgeld kann ich rechnen?
Ich weiß, dass es nicht mehr viel gibt, aber tro. würds mich interesieren!
Gibts irgendwo ne "liste"?
@ Crack:
Schuldfrage war sofort geklärt... Der "andere" hat der Polizei auch sofort gesagt, dass er schuld ist... 2. War ich auch schon beim arzt und alles.. selbst der hat mir sofort gesagt, dass ich zum Anwalt gehen soll wegen schmerzensgeld... darum gings ja jetzt nicht... ich wollte nur wissen, wieviel ich bekomme...
11 Antworten
- LeonLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
HWS- Schleudertrauma
- ca. 250 € bei einfachem HWS- Schleudertrauma mit dadurch bedingter 8-tägiger Arbeitsunfähigkeit, Urteil des LG München I vom 11.08.1994 Az: 19 S 6068/94
- ca. 500 € für ein HWS- Schleudertrauma 1.Grades mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % für 4 Wochen, Urteil des LG München I vom 24.01.1994, Az:19 O 23912/92
Erwerbstätigkeit um 10%
- ca. 2500 € für ein HWS- Schleudertrauma 1. bis 2. Grades und dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um 10%, Urteil des LG München I vom 10.02.1994, Az: 19 O 25168/90
schweres HWS- Schleudertrauma
- ca. 5000 € für ein schweres HWS- Schleudertrauma und teilweiser HWS- Instabilität, sowie dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um 10%,
- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
300-500,-€ etwa, mehr ist so ein relativ harmloser Unfall nicht Wert, außer Du wirst dauerhafte Schäden behalten. Letzteres ist aber unwahrscheinlich.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine "Liste" gibt es nicht, denn kleine Geldschneider sollen nicht noch angeleitet werden. Es hat ja auch nichts wichtiges getroffen... Gerichtsurteil abwarten... kostet erst mal was.
- EricLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das kommt auf deinen Anwalt an.Erst einmal erhebt die Staatsanwaltschaft Klage gegen den Verursacher wegen Fahrlässiger Körperverletzung. Mit den Urteil wird dein Anwalt eine Zivil Klage Einreichen.Der Zeitaufwand wird sich über 1 Jahr Hinziehen.Das Gericht wird die Behandlungdauer berücksichtigen.Dein Anwalt muss dem Gericht den gesamten Behandlungaufwand gelten zu machen somit hat das Gericht die Möglichkeit von 300,- bis1000,- Euro Schmerzengeld dir zu zusprechen.Eine Liste über Schädigungen gibt es sind aber nur Richtwerte.Deshalb Versuchen die Versicherungen in diesen Fällen einen Vergleich anzustreben. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt muss das Gericht Entscheiden das sich wiederum sehr Lange Hinziehen kann. Mir sind Fälle Bekannt wo es über 3 Jahre gedauert hat bis Schmerzengeld gezahlt wurden.Ein guter Anwalt wird dich darüber aber genausten Aufklären und mit dir durchgehen.Der Schaden am Fahrzeug ist eine Sache dazu kommt aber auch nach der Wieder her Stellung der Wertverlust des Fahrzeuges was oft Vergessen wird aber immer auch ein Paar Hundert Euro Ausmacht. Viel Glück und Gute Besserung.
Quelle(n): aus der Praxis meiner Arbeit. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- proslasLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer abhängig von der Schwere der auftretenden Beschwerden, wie hier schon richtig ausgeführt wurde. Allerdings ist es nicht richtig, das es erst einen Gerichtsprozess geben muß. Zunächst einmal brauchst du einen guten Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser wird dann alle Kosten, auch seine eigenen, bei der gegnerischen Versicherung anmelden. Dann wird er auch die ärztlichen Gutachten anfordern und der gegnerischen Versicherung vorlegen. Dazu meldet der Anwalt dann einen Schmerzensgeldanspruch an. Meistens bietet die Versicherung des Unfallgegners dann ein Schmerzensgeld an. Hier kommt es auf die Gutachten und das Verhandlungsgeschick des Anwaltes an wieviel dann herauskommt. Nur wenn man sich nicht einigt kommt eine Klage in Betracht. Übrigens: Ich würde auf jeden Fall !!! Strafanzeige erstatten. Dafür hast du nur eine bestimmte Zeit die Chance und zurückziehen kannst du die Anzeige immer noch, es unterstützt aber deine Position.
Viel Glück und alles Gute
Quelle(n): Eigene Erfahrungen - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei einer HWS ist das immer so eine Sache. Je nach Versicherung oder Gericht kann man mit anderen Beträgen rechnen. Für eine einfach unkomplizierte HWS gibts 200 - 500 EUR. Wenn es richtig kompliziert wird, kann man schon mal auf 5000,- EUR kommen. Wie gesagt, hängt sehr vom jeweiligen Richter bzw. Sachbearbeiter und dem Anwalt ab.
Eine Liste gibts übrigens schon. Unter www.schmerzensgeld.info kann man selbst recherchieren und sich einen Überblick verschaffen.
Quelle(n): www.schmerzensgeld.info - ?Lv 4vor 4 Jahren
Meine kleine Cousine hat noch zu DM-Zeiten auf dem Schulweg einen Unfall gehabt. Ein vehicle ist über den Zebrastreifen gedüst und hat sie übel erwischt. Nachdem sie 4 Monate im Krankenhaus conflict und bis heute(10 Jahre später) immer noch Schmerzen im Knie hat, hat sie damals lediglich 15000 DM(!) Schmerzensgeld bekommen. Für solch einen Unfall, vor allem weil es absolut fahrlässig conflict auf dem Schulweg einen Zebrastreifen zu überfahren, finde ich es ziemlich wenig. Es kommt auf den Grad der Verletzung an und wie sehr dich diese dein Leben beeinschrenkt. Viel Glück.
- vor 1 Jahrzehnt
Dafür gibt es sicher keine Liste.
Erstmal muss die Schuldfrage geklärt sein und dann musst Du den Verursacher auf Schmerzensgeld verklagen. Das geht ja nicht automatisch. Wahrscheinlich muss er auch unter Vorsatz gehandelt haben. Und das alles ist keine Garantie das Du auch wirklich etwas bekommst.
Wir sind ja nicht in den USA wo man wegen einem heißen Kaffee gleich `ne Million bekommt.