Als meine Mutter vor 19 Jahren in eine Sozialwohnung eingezogen ist, hat der Sozialamt ihr die Kaution bezahlt. Ich habe später die Wohnung von ihr übernommen. Ich bin vor kurzem ausgezogen und jetzt behauptet die Wohnungsgemeinschaft "Heimag", dass sie die Kaution an das Sozialamt zurückbezahlten müssen, obwohl sie noch vor den Schönheitsreperaturen behauptet haben, dass wir sie zurückkriegen. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit der Übernahme des Mietvertrages auch das Recht auf die Kaution übernehme.
2007-01-13T00:43:53Z
@ jens53121:
Wir haben die ganzen Schönheitsreparaturen für teures Geld machen lassen! Wir haben dafür über 1000 Eur ausgegeben!
Lucius T Fowler2007-01-13T00:54:43Z
Beste Antwort
Immer mit der Ruhe!
Eine Kaution wurde früher von den Sozialämtern normalerweise als zinsloses Darlehen gewährt; da musste niemand etwas abstottern oder so, das war einfach so. Als Ausgleich dafür behält sich das Sozialamt das Recht vor, bei Auszug die komplette Summe mit Zinsen (der Vermieter muss sie ja verzinslich anlegen) einzubehalten.
Das Amt hat also Recht.
Du hast aber auch das Recht, falls Du die Kaution nicht sofort aufbringen kannst, sie in drei Raten zu bezahlen, oder, in Deinem Fall, eventuell sogar in mehr.
Mit Sicherheit (und vor allem, nach all dem Aufwand) kannst Du Dich mit der Wohnungsgesellschaft auf eine vernünftige Lösung einigen.
Meinung ist nun mal nicht immer Tatsache. Das Sozialamt hat das Darlehn über die Kaution an die Gesellschaft ausgezahlt und hat nun auch von seinem Rückforderungsrecht ganz und gar zulässig und m.E. selbstverständlichen Gebrauch gemacht! Wenn eine andere Person die Wohnung bezieht, dann wird deren Bedürftigkeit erneut geprüft und ggf.......abgelehnt! Kismet!
Ich finde es gemein von den Vermieter, dass er dich falsch ins Kenntnis gesetzt hatte. Finde ich nicht in Ordnung. Aber schau mal, was du da machen kannst ... Viel Glück!
Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!!2007-01-13T08:46:43Z
Das Sozialamt hat die Kaution bezahlt,im Rahmen eines Dahrlehns,für deine Mutti!!!Deine Mutti,hat bestimmt die Kaution von Ihrem monatlichem Anteil zum Lebensunterhalt in Raten zurückbezahlt!(Ist So der Normale Weg)Wenn nun deine Mutti ausgezogen ist und der Vermieter keinerleih beanstandung bei der Ãbergabe der Wohnung hat,so ist der Vermieter verpflichtet,die Kaution an das Amt zurück zuzahlen!Das Sozialamt überprüft ob deine Mutti die Raten bezahlt hat,und muà dann die Kaution an deine Mutti zurückzahlen!!!Also bitte geh zum Sozialamt und frage bei dem Sachbearbeiter deiner Mutti nach,wie und wann Sie die Kaution zurück bekommt!Deiner Mutti steht die Kaution zu!solltest Du dort nicht weiter kommen,solltest Du dir ein Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt für Sozialrecht nehmen und dich dort mal erkundigen!Manche geben auch schon mal telefonische Auskunft!!Hoffe die Frage ist weitgehenst damit beantwortet!!lieben gruÃ