Hat mein Arbeitgeber recht - Arztbescheinigungen ?
Mein Arbeitgeber verlangt bei einem Arztbesuch eine Bescheinigung des Arztes, das dieser Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Fehlt dieser Zusatz wird die Arbeitszeit nicht vergütet. Eventuelle Kosten einer solchen Bescheinigung trägt der Arbeitnehmer. Habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht?
Anonym2006-09-04T10:26:01Z
Beste Antwort
Ja, er hat Recht!
Wenn Du Glück hast, zahlt der Arbeitgeber die Bescheinigung. Das ist aber eher selten.
Lieber eine Bescheinigung geben lassen, als Stress in der Firma zu haben.
Ja, hat Recht - du kannst dir aber von deinem Arbeitgeber einen Vordruck geben lassen, der dir meist kostenlos ausgefüllt wird.
Und noch etwas: Wer zum jährlichen Zahnarztbesuch geht, ist meist nicht krank - meist ist es jedoch nur während der Arbeitszeit möglich. Ich verstehe schon, dass es ärgerlich ist, dafür Urlaub zu nehmen. Andererseits ist es auch unfair, deinen Arbeitgeber dafür bezahlen zu lassen. Nur mal ein Zahlenbeispiel: jemand verdient 1500€ pro Monat. Das Bruttogehalt liegt bei ca. 2100€, dein Arbeitgeber muà ca. 3900€ imMonat dafür hinlegen. Es kommen deine (bezahlten) Urlaubstage, evt. 5 Krankheitstage und evt. noch 4 Feiertage dazu - d.h. dieser jemand kostest pro Arbeitstag ca. 200€ Da finde ich eine Bescheinigung über die Anwesenheit in Praxis eigentlich angemessen. Angesichts dieser Zahl sind 5 € relativ wenig Geld dafür, dass einen für diesen Ausfall weder Urlaub noch Gehahlt gekürzt wird. PS: Die Krankenkasse zahlt erst ab 6 Wochen zusammenhängender Krankheit - alles andere dein Arbeitgeber.
Dein Arbeitsentgelt erhälst Du von Deinem Arbeitgeber für von Dir erbrachte Arbeitsleistung. Nur dann, wenn Du im Rechtssinne "arbeitsunfähig" wegen Erkrankung bist, erhälst Du ausnahmsweise auch dann Arbeitsentgelt, wenn Du nicht gearbeitet hast. Wenn Du feststellen lassen willst, ob Du "arbeitsunfähig" bist und deswegen zum Arzt gehst, dann muÃt Du das auÃerhalb Deiner Arbeitszeit machen, oder Du nimmst in Kauf, daà Dir Dein Arbeitgeber diese Zeit zu Recht vom Entgeld abzieht. Wie würdest Du denn im umgekehrten Fall als Arbeitgeber handeln ??