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hat der Arbeitgeber das recht, den neuen Staplerpass des Mitarbeiters bei Aufhebung des Arbeitsvertrages ein z?
Hat der Arbeitgeber das Recht, den neuen Staplerpass des Mitarbeiters bei Aufhebung des Arbeitsvertrages einzubehalten?
Der Arbeitgeber hat den Pass und die Schulung sowie den Arbeitstag an dem die Schulung war bezahlt. Der Aufhebungsvertrag ist auf Initiative des Arbeitnehmers ca. 1 Monat später gemacht worden. Der Staplerpass ist aber erst jetzt von dem Schulungsunternehmen an den Arbeitgeber versand worden. Das Arbeitsverhältnis besteht aber jetzt nicht mehr.
Hallo -Pearls,
Die Einstellung ist aber nicht gerade die Beste?! Wenn Sie nichts unternehmen und alle anderen auch nicht... Wo kämen wir da noch hin?
10 Antworten
- kurt jLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein der Staplerschein gehört dir, alles andere was in dem vertrag steht, also das der schein dem arbeitgeber gehört im falle der kündigung ist sittenwidrig und nicht wirksam
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, der Staplerpass ist Personen-, nicht Betriebsbezogen ausgestellt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, der gehört Dir. Eventuell musst Du aber die Unkosten dafür erstatten, wenn Du ihn auf Kosten des Arbeitgebers machtest.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
1. der Staplerschein gehört der Person, die die Schulung gemacht hat. Wenn der AG den nicht herausgibt: klagen. Wobei mir der Vorschlag Ersatzschein besser gefällt.
2. der Arbeitgeber kann heute gar nichts mehr machen. Er kann nicht im Nachhinein die Schulungskosten verlangen oder sonst etwas.
3. Der AG hätte vor der Schulung eine Vereinbarung für den Fall der Beendigung innerhalb bestimmter Fristen machen können.
Wenn er das aber - wie wohl hier - verpasst und sogar beim Aufhebungsvertrag vergisst, etwas zu regeln, hat er einfach Pech gehabt.
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- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine Fahrerlaubnis kann der Arbeitgeber innerbetrieblich genehmigen, auch wenn jemand keinen Staplerschein hat, aber Staplerschein erhält man von der Dekra oder so.
Da gilt nicht, wer das bezahlt hat !
Quelle(n): http://www.youtube.com/watch?v=ZjtFxsPcrhI - Slovak08Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Arbeitgeber die Staplerausbildung und den Schein finanziert hat, der Mitarbeiter aber wegen des Aufhebungsvertrages in dieser Verwendung überhaupt nicht gearbeitet hat, ist es rechtens, dass du die Kosten übernehmen musst. Nach einem halben Jahr allerdings nicht mehr, denn in der Zeit haben sich die Kosten längst amotisiert. Wurde der Schein offiziell von TÃV oder DEKRA auf deinen Namen ausgestellt, gehört er dir und nicht dem Betrieb.
Ein Gespräch mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder auch ARGE dürfte das Problem lösen. Notfalls hilft auch eine on-linie-Beratung. Deswegen langwierig einen Anwalt einzuschalten wäre überzogen.
- vor 1 Jahrzehnt
Was ist schon Recht und Unrecht und welcher Arbeitgeber hält sich schon an die (Rechte und) Gesetze ?
Ich habe pro Woche bloà einen freien Tag und arbeite meistens 8-10 Stunden, teilweise auch bis 23 Uhr und Morgens fange ich wieder um 6.30 Uhr an und dass obwohl ich noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz falle.
Du solltest dir einfach keine Gedanken machen, was der Arbeitgeber darf und was nicht, denn er ist sowieso die Nummer 1 und er hat eine höhere Possition, also akzeptiere es einfach.
- Yogi BearLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich meine JA weil er ihn auch bezahlt hat. Das kann nur ein Rechtsanwalt beantworten.