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Das Recht als Arbeitgebers den Lohn zu kürzen.?

Darf ich als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer den Lohn kürzen, da er zwar seine Aufgaben gut macht, aber in meiner Abwesenheit den Boss spielt und während die anderen Mitarbeiter fleißig weiter arbeiten?

Eines meiner Arbeitnehmer hat sich deswegen bei mir beschwert und sich ungerecht behandelt gefühlt.

Natürlich möchte ich etwas dagegen tun. Mein Problem ist der mögliche Papierkram. Ich möchte wegen so was nicht extra jemanden an heuern der für mich alles schreibt.

Darf man das als eine nicht erbrachte vereinbarte Arbeitsleistung bezeichnen?

ICh hoffe sie können mir weiterhelfen und Danke all denen die versuche mir behilflich zu sein/ einen Tipp geben.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, du darfst den vertraglich vereinbarten Tarif nicht einfach senken. Deine Rechte beschränken sich erstmal auf Gespräche mit dem betreffenden Mitarbeiter und - sollte es konkret belegbare Verstöße gegen die Regeln des Unternehmens geben, dann kannst du Abmahnen. Allerdings gehört "als Boss aufspielen" nicht dazu, es muss schon konkretes, folgenbehaftetes Fehlverhalten geben.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Sag mal - sonst geht's gut, oder? Du hast als Arbeitgeber NICHT das Recht nach eigenem Gutdünken das Gehalt nach unten anzupassen. Es gibt ein Gehalt - das ist im Arbeitsvertrag festgehalten und damit Ende.

    Du kannst den Mitarbeiter erst verwarnen, dann abmahnen und ggf. kündigen, wenn es soweit kommen sollte - von der Kohle lässt Du mal schön die Finger weg. Was Du noch machen kannst: Boni u.ä. kürzen oder zurück nehmen - aber auch nur, wenn klare Ziele daran hängen, die der Mitarbeiter aufgrund seines "Chef spielens" nicht erreicht hat.

    Quelle(n): Bin Personaler
  • masten
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Der Chef muss zahlen Erkrankt jemand, nachdem die ersten vier Wochen seiner Probezeit vorbei sind, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie alle übrigen Mitarbeiter auch.

  • vor 10 Jahren

    Nein, das geht nicht. Du musst zunächst mal der Arbeitgeber abmahnen, beim dritten Mal kannst Du ihn entlassen, aber Lohn kürzen, einfach so nach Gutsherrenart, das geht nicht.

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  • vor 10 Jahren

    Nein, du darfst ihm den zugesicherten Lohn nicht kürzen, dann kriegst du zum einen Krach mit der Gewerkschaft und hast wahrscheinlich auch noch ne Klage am Hals.

    Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich den fraglichen Mitarbeiter in mein Büro zitieren und ihn so "zuammenfalten" das er beim rausgehen durch den Schlitz unter der Tür passt. Der muss lernen wo seine Befugnisse liegen.

  • vor 10 Jahren

    Lohn kürzen ist schwierig,

    kündigen wegen groben Vertrauensbruch

    aber ist drinn

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